Erstellt am 14.03.2016 um 14:04 Uhr von Pickel
Man könnte auf Kulanz hoffen. Nur weil im AV ein Ort angegeben ist, ist das Unternehmen nicht gewzungen, dort an dem Standort zu bleiben. Juristen würden aber evtl. dem AN ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen.
Erstellt am 14.03.2016 um 15:03 Uhr von ickederdicke
Bei solcher Thematik erhalten MA bei uns für min.15 Monate einen Ausgleich der erhöhten Fahrtkosten.
Erstellt am 14.03.2016 um 16:05 Uhr von rolfo
Betriebsänderung = Interessenausgleich
Erstellt am 14.03.2016 um 19:00 Uhr von gironimo
so ist es. Dann käme u.U. § 113 BetrVG ins Spiel - oder der BR hat eine Regelung im Sozialplan vereinbart.