Wahlvorstand einsetzen - Wann
Wann ist der richtige Zeitpunkt für das Einsetzen des Wahlborstandes bei außerordentlicher Betriebsratswahl?
Hallo Kollegen, Zum Sachverhalt: Ab dem 01.04. besteht unser BR nur noch aus 2 Personen, da unser 3. Mitglied den Betrieb verlassen wird. Um beschlussfähig zu bleiben, bis 2018 ist es ja noch ein Stück, müssen wir nun eine Neuwahl veranlassen, bzw. den Wahlvorstand ernennen. Nun sind es ja keine 10 Wochen mehr, wie bei einer ordentlichen/regulären Betriebsratswahl erforderlich. Aber laut: §13, Absatz 2, Punkt 2, Betriebsverfassungsgesetz wird ein WV zur Neuwahl des BR eingesetzt... wenn ... 2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist...
Das heißt für mich,ab 01.04, also an dem Tag, an dem wir die vorgeschriebene Zahl unterschreiten und nich ab dem Tag, an dem wir wissen, das wir vorraussichtlich diese Zahl unterschreiten werden. Setzen wir den WV nun am besten morgen oder erst am 01.04. ein? Danke euch! Schönen Abend!!!
Community-Antworten (1)
09.03.2016 um 10:30 Uhr
Ihr müsst "unverzüglich" einen Wahlvorstand bestellen. (Falls Ihr keine Ersatzmitglieder mehr habt, die nachrücken).
Wenn doch feststeht, dass am 1.4. einer zu wenig ist, könnt Ihr doch jetzt schon loslegen.
Also am besten morgen einsetzen. Der WV braucht ja auch ein wenig Zeit zur Vorbereitung.
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