Erstellt am 06.09.2018 um 07:05 Uhr von ickederdicke
Versuchen kann er es die Verantwortung und Kosten auf die Belegschaft abzuwälzen. Eine BV dazu ? Nö.
Wenn die Schuhe des ersten Anbieters länger hielten kann der Verantwortliche nicht richtig rechnen......
Erstellt am 06.09.2018 um 08:12 Uhr von Krambambuli
Es kommt darauf an, das die Schutzausrüstung selbst nicht zu einem zusätzlichen Gesundheitsrisiko wird.
Wäre ja schlimm, wenn in der Gefährdungsbeurteilung steht, dass durch Sicherheitsschuhe die Gefahr von Blasen, Schweißfuß oder sonstiges besteht.
Ansonsten - wenn ihr keinen Regelungsbedarf in einer BV seht, lehnt sie ab.