Besondere Arbeitsschuhe
Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem. Wir haben vom AG einen "Schuhkatalog" mit definierten Arbeitsschuhen die wir über die Firma beziehen können für einen geringen Zuschuss von unter 10€, dieses ist 2x Jährlich möglich. Bis hierhin alles Super.
Nun ist ein Kollege ist nach längerer Krankheit wieder zurück und im BEM stellte sich heraus das er gedämpfte Arbeitsschuhe benötigt, diese sind natürlich weitaus teurer und auch nicht in unsrem Schuhkatalog. Der Mitarbeiter hat von seinem Arzt ein "Grünes Rezept" für gedämpfte Arbeitsschuhe bekommen und soll nun den Differenzbetrag zu den Standartschuhen selber tragen.
Ich habe das Gefühl dass das nicht richtig läuft.
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen mit solchen Themen?
Community-Antworten (10)
25.09.2020 um 10:13 Uhr
Wieso zahlt der AN 10€ zusätzlich? Der AG hat Persönliche Schutzausrüstung (PSA), gerade wenn er diese vorschreibt komplett zu bezahlen. Weiterhin, wenn PSA kaputt geht, dann hat der AG für Ersatz zu sorgen und dies nicht nur zweimal im Jahr. Wenn in einem BEM festgestellt wird, dass der AG in eurem Fall andere Schuhe zur Arbeit benötigt, dann hat erst einmal der AG dafür zu sorgen. Er, der AG kann ja einen Antrag beim Integrationsamt oder bei der Rentenkasse stellen und sich dort Zuschüsse oder auch Unterstützung holen. Habt ihre einen SBV, dann fragt diesen bzw. schaltet diesen mal ein. Solltet ihr eine BV BEM haben, dann würde ich in dieser mal nachlesen, ob da eine Regelung festgehalten wurde, wie mit Hilfsmittel (dazu gehört auch die individuelle PSA) umgegangen wird. Sollte da nichts geregelt sein, dann würde ich dem BR anraten diese BV BEM um diese Punkt zu erweitern und den AG in die Pflicht zu nehmen. Der AN kann parallel ja mal seine Krankenkasse oder auch die Rentenkasse befragen, was diese dazu meinen.
25.09.2020 um 12:00 Uhr
Vieleicht sollte man mal wieder von der Theorie in den praktischen Teil kommen. Ja der AG muss Sicherheitsschuhe zu 100 % bezahlen wenn sie vorgeschrieben sind. Nur Sicherheitsschuhe gibt es schon für 20 - 30 Euro. Über die Qualität kann man da sicher streiten. Da finde ich die Regelung mit der Zuzahlung nicht so schlecht. Was den Kollegen mit dem Rezept angeht hilft wohl am besten mit dem AG zureden. Ich kenne zwar nicht den Betrag aber vieleicht gibt es eine Möglichkeit diesen zur Not in kleinen Raten zuzahlen.
25.09.2020 um 12:05 Uhr
Wo gibt es Sicherheitsschuhe für 20-30€? Diesen Anbieter gebe ich sofort an meinen AG weiter. Der wird sich freuen Geld zu sparen. Weiterhin kommt es ja auch darauf an, für was man Sicherheitsschuhe benötigt. Sind es einheitliche weiße Schuhe für den Krankenhaus- und Pflegedienst oder benötige ich Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen z.B. in der Stahlindustrie. Diese kosten mit Sicherheit keine 20-30€. Ich bleibe bei meiner Ansicht, der AG hat ersteinmal zu zahlen und Zuzahlungen gibt es nicht. Oder müssen Ärzte für ihre Kittel zahlen? Oder der Postbeamte für seine Kleidung?
25.09.2020 um 12:34 Uhr
UdoWoe In der tat gibt es solche Schuhe schon für geringes Geld. Ich brauche nur über die Straße in unserem Discounter zu gehen, da liegen welche auf dem Grabbeltisch. Auch online kann man dies ergooglen. Es gibt viele Unternehmen die wo es Vereinbarungen gibt Die Regeln das wenn Qualitativ hochwertigere Arbeitsschuhe genommen werden der AG eine Summe X bezuschusst und der AN den Rest selber bezahlen muss. Im vorliegenden Fall aber reicht es nicht alleine aus das ein AN ein grünes Rezept hat. Er braucht ein Attest das das tragen von bestimmten Arbeitsschuhen zwingend notwendig ist. Dann ist der AG in der Pflicht. Bei Arbeits- und Gesundheitsschutz ist der BR und unter Umständen der SBV mit im Boot.
25.09.2020 um 12:58 Uhr
"Oder der Postbeamte für seine Kleidung?"
Auch hier läuft es in der Regel so ab:
Der Mitarbeiter bekommt ein Basispaket gestellt. Extras oder eine besondere Ausstattung / Qualität erfordern einen Zuschuss des Mitarbeiters.
Im vorliegenden Fall erhalten die Mitarbeiter alle 6 Monate neue Schuhe. Das ist schon ein sehr fairer Zeitraum, dafür nimmt man das als Mitarbeiter die 10 Euro meist auch gerne in Kauf.
25.09.2020 um 13:08 Uhr
@Dummerhund: Ich gebe dir zum Thema Grünes Rezept recht. Hier müsste de AN ein Attest mitbringen. Die weitere Erfahrungen die wir gemacht haben, wer billig kauft, der kauft meistens zweimal. @Pickel: Das mit Basispaket und Zuzahlung kenne ich nicht. Wäre auch nicht fair denen gegenüber die nicht zu den Gutverdiener zählen Der einfache Arbeiter bekommt die "Billig"-Version und der Gutverdienende kann sich die Premium-Kleidung zulegen. Zudem bleibe ich bei meiner Meinung, wenn der AG möchte, dass ich Arbeitskleidung oder auch eine Art Uniform trage, dann soll er bitte die kompletten Kosten dafür übernehmen.
25.09.2020 um 13:17 Uhr
" Der einfache Arbeiter bekommt die "Billig"-Version und der Gutverdienende kann sich die Premium-Kleidung zulegen."
Willkommen in der Sozialen Marktwirtschaft
25.09.2020 um 20:35 Uhr
Ob der AN die 10 Euro gern in Kauf nimmt ist eine Sache trotzdem muss der AG auch Sicherheitsschuhe ohne Zuzahlung zur Verfügung stellen!
28.09.2020 um 11:00 Uhr
leidiges Problem auch bei uns, AG stellt 3 verschiedene Möglichkeiten, entsprechend den bei uns geltenden Anforderungen, an Sicherheitsschuhen dem MA zur Auswahl. Diese sind günstig (30-40€) und wenn man den ganzen Tag darin rum laufen soll nicht sehr bequem. Wenn jemand andere Schuhe will, dann bekommt er einen Zuschuß in Höhe der Kosten für die Schuhe die zur Verfügung gestellt werden und was darüber hinaus ist muss der MA selbst bezahlen.
29.09.2020 um 15:03 Uhr
Ein Blick ins WWW hilft da häufig weiter. Auf den Seiten der DRV wird man sofort fündig.
Wie oben schon geschrieben, ist der AG verpflichtet, dem Mitarbeiter kostenfrei geeignete Arbeitskleidung und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen (und z. B. eigentlich auch für die Reinigung aufzukommen). Es gibt Unterschiede zwischen Arbeitskleidung und Schutzkleidung. Arbeitskleidung kann schon das einheitliche Shirt sein, welches der AG wünscht, Schutzkleidung dient dem Schutz von Leib und Leben, wie z. B. Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen gegen Fußverletzungen oder reflektierende Kleidung im Straßenverkehr.
Das Tragen von Arbeitskleidung ist übrigens mitbestimmungspflichtig. Das Tragen von Schutzkleidung ist u. A. in den Unfallverhütungsvorschriften der BG und in der PSA-Benutzungsverordnung geregelt und unterliegt auch der Mitbestimmung.
Benötigt nun jemand gesundheitsbedingt, z. B. besondere orthopädische Sicherheitsschuhe, oder auch Einlagen, ist die Rentenversicherung (Teilhabe am Arbeitsleben) der richtige Ansprechpartner. Im Hinweisblatt G4220-16 der DRV ist der Ablauf beschrieben. Ganz wichtig ist, dass vor! dem Kauf eines besonderen Schuhs oder irgendeinem anderen Arbeitsmittel der Antrag bei der DRV gestellt wird.
Bei der Anfertigung von orthopädischen Einlagen oder Schuhen ist es ganz wichtig, dass das nur von einem autorisiertem Schuhmacher erledigt wird, da sonst z. B. die Schutzklasse der Schuhe erlischt. Zumindest einige der bekannten Lieferanten für Sicherheitsschuhe liefern mit den Schuhen ein entsprechendes Merkblatt für den Schuhmacher und haben auch Listen mit den autorisierten Schuhmachern, an die man sich wenden kann.
Eine SBV
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