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Aktuelles Passbild für die Personalakte?

M
Motzipa
Mrz 2023 bearbeitet

Wir sind ein kleiner Inhabergeführter Betrieb mit unter 30 Mitarbeitern. Ich arbeite seit knapp 17 Jahren dort und plötzlich soll ich innerhalb einer Frist von 2 Wochen (auch auf eigene Kosten) ein Passbild für die Personalakte einreichen, welches nicht älter als 2 Jahre ist. Alle Mitarbeiter, die länger als 2 Jahre zum Betrieb gehören, sollen das einreichen. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage, dass er das Verlangen darf oder kann ich das auch ablehnen ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten? In diese Neuregelung wurde der BR auch nicht einbezogen oder informiert.

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Community-Antworten (8)

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RudiRadeberger

04.02.2023 um 13:04 Uhr

Schwierige Frage. Dem Arbeitgeber muss die Möglichkeit gegeben werden, seine MA zu identifizieren. Der MA hat das Recht am eigenen Bild, das ich durch Verwendung in der Personalakte auch nicht verletzt sehe.

Ich frage daher einfach mal, warum dir das Bauchschmerzen bereitet?

G
ganther

04.02.2023 um 17:57 Uhr

Identifizieren sollte in der Regel ja wohl kein Problem sein. Kenne ja meine Mitarbeiter und wenn es wirklich Zweifel geben sollte hilft ausweis vorzeigen lassen mehr als ein Foto. Ich halte es für nicht erforderlich und daher eine Anweisung ohne Zustimmung für unzulässig. Kenne aber vielleicht eine Ausnahme. Mein Schwager arbeitet in einem sehr sensiblen der Bereich und muss sich regelmäßig Sicherheitsüberprüfungen seitens staatlicher Stellen unterziehen. Da steht aber auch dazu was im Arbeitsvertrag da er sonst dort hätte gar nicht arbeiten dürfen

M
Motzipa

04.02.2023 um 18:26 Uhr

Schonmal Danke für eure Antworten! Unsere Geschäftsführung versucht häufiger eigene Regeln durchzusetzen, die nicht immer gesetzeskonform sind, da müssen wir als BR immer wieder intervenieren. Großes Thema war z.B. auch der Impfstatus bei Corona, wo mit Arbeitsverboten gedroht wurde, wenn nicht geboostert wird (es geht in unserem Betrieb nicht ums Gesundheitswesen oder einem Pflegeberuf, sondern um einen Kinobetrieb.) Gestern gab es die Anweisung, dass die MA im Krankenfall ihre Ausfertigung vom Arzt abfotografieren/abscannen sollen, als Beweis der Krankmeldung, obwohl mehrfach schon belehrt, dass der Arbeitgeber sich bei den Krankenkassen melden muss um die Nachweise einzuholen.

Wir trauen dem nicht, dass plötzlich ein Passbild für die Personalakte benötigt wird und haben den Verdacht, dass die Bilder für was anderes verwendet werden sollen oder könnten, im Haus kennt sich jeder und die Mitarbeiter schon lange, die ein aktuelles Bild abgeben sollen.

Es gibt tatsächlich noch einige Anekdoten inklusive Klagen und Geltendmachungen, was unseren Betrieb angeht, weshalb hier auch der BR so wichtig ist.

daher die Bauchschmerzen

L
lolium

05.02.2023 um 17:27 Uhr

Bei unter 30 MA sollte man meinen, der Chef kennt seine Leute noch persönlich. Wozu soll das Bild gut sein? Der AG darf grundsätzlich nur solche Daten erheben, die für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses nötig sind (§ 32 Absatz 1 Satz 1 BDSG). Also die Frage ist, wozu wird das Bild benötigt? Nur damit es in der Personalakte liegt?

M
Motzipa

05.02.2023 um 17:47 Uhr

Wir trauen dem ganzen nicht und vermuten auch, dass das Bild für irgendetwas anderes benötigt wird, weil es einfach keinen Sinn macht. Wir werden die Abgabe verweigern, die Hälfte der Mitarbeiter, die ein aktuelles Bild abgeben sollen sind im BR tätig, deshalb kann er uns definitiv identifizieren.

Unsere GF versucht immer mal wieder eigene Gesetze zu kreieren, die nicht mit dem Datenschutz konform sind, da müssen wir als BR ständig eingreifen.

Ich danke euch für eure Antworten!

E
enigmathika

06.02.2023 um 11:03 Uhr

Ihr könntet ihn natürlich auch fragen, wozu er dieses Bild benötigt. Dann kann man doch viel besser überprüfen, ob seine Forderung rechtens ist oder nicht.

M
Motzipa

01.03.2023 um 19:22 Uhr

Jetzt plötzlich muss es kein Passbild mehr sein, sondern einfach nur ein aktuelles Foto, welches die Buchhaltung auf die Personalbögen kleben will (also auch keine Rede mehr von der Personalakte). Bei Widersetzen der Dienstanweisung soll es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben. Die spinnen doch!

C
celestro

02.03.2023 um 00:20 Uhr

"Die spinnen doch!"

Ja, ganz recht.

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