Hallo Kollegen,
wir haben bei uns im Betrieb ein Zielvereinbarungssystem, dass wir gern in eine BV "giessen" möchten.
Das Problem:
Unsere GF nimmt Zielvereinbarungen und Zielerreichungsbögen in die Personalakte und verweigert uns das Einsichtsrecht mit der Begründung, dass wir nur mit Zustimmung und im Beisein der jeweiligen Mitarbeiter Einsicht in die Akten nehmen dürfen.
Können wir die Zielvereinbarungen nicht einsehen, kann auch nicht festgestellt werden, ob gemäß (noch zu schliessender) BV gehandelt wurde oder nicht.
Also: Gehören Zielerreichungen zwingend in die Personalakte ?