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Leitende Angestellte im Betriebsrat!!!

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mobitanja
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser Chef hat uns darüber informiert, dass wir in unserem Betriebsrat ein Mitglied haben, die eine leitende Position in der Firma hat und das nicht rechtens sei. Dieses Mitglied ist erst vor kurzem nachgerückt, da ein Mitglied ausgetreten ist. Jetzt meine Frage: Muss sie jetzt den Betriebsrat verlassen oder ist sogar die ganze letzte Wahl nicht rechtens gewesen. Wie sollen wir nun entscheiden.

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Community-Antworten (9)

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Mattes

01.03.2016 um 09:47 Uhr

Lasst den Status eures BRM / LA gerichtlich überprüfen.

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Rattle

01.03.2016 um 09:48 Uhr

Habt ihr nach §5 BetrVG geprüft ob sie eine Arbeitnehmerin ist oder Leitende Angestellte?

Nicht alles was der AG sagt ist auch fakt...................

MFG

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mobitanja

01.03.2016 um 09:57 Uhr

Sie übt die Tätgkeiten einer leitenden Angstellten aus. D.h. Einstellungen, Kündigungen, Diensteinteilung usw. Soweit ich informiert bin, muss das nicht im Arbeitsvertrag stehen, das man leitende Angestellte ist. Bin mir aber nicht zu 100 % sicher.

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Moreno

01.03.2016 um 10:07 Uhr

Na er hätte ja Einspruch gegen die letzte Wahl machen können. Wenn er dies versäumt hat muss er wohl eine Statusfeststellung beim Arbeitsgericht machen um nachzuweisen, dass sie eine leitende Angestellte ist. Also lasst Euch nicht den schwarzen Peter zuschieben weil der AG seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.

Was sagt denn die Kollegin zu ihrem Stand in der Firma?

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Rattle

01.03.2016 um 10:10 Uhr

Bei der Wahl vom BR bekommt der Wahlvorstand doch eine Mit Arbeiter liste wonach eine Wählerliste erstellt wird, auch LA darin enthalten sein muss?

vielleicht ist in den Unterlagen noch etwas zu finden? Ein Einspruch ist aber nicht mehr möglich, da die Wahl ja gelaufen ist.

So kann wie von Mattes gesagt nur das ArG entscheiden.

MFG

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mobitanja

01.03.2016 um 10:20 Uhr

Dem Wahlvorstand war das anscheinend nicht bekannt, das sie eine LA ist. Zumal sie vorher auch schon mal im Betriebsrat war. Nun versucht der AG dagegen anzugehen, da sie eine LA ist. Glaube das kann dann wirklich nur das ArG entscheiden. Vielen Dank!!

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gironimo

01.03.2016 um 10:20 Uhr

Wenn sie während der Amtsperiode leitende Angestellte wird, scheidet sie aus und ein Ersatzmitglied rückt nach.

Einstellungen, Kündigungen< wirklich eigenständig? Oder doch nach Anweisung.

Mal abgesehen davon, sollte sie schon selbst den Interessenkonflikt erkennen und von sich aus gehen.

H
hatschi

01.03.2016 um 16:05 Uhr

Prüft den Status der Angestellten sorgfälltig. Leitender Angestellter ist jemand dann,wenn er ganz autonom Entscheidungen treffen kann. Muss er bei irgend etwas den Chef fragen ist er nicht Leitend. Selbst Prokura heißt nicht unbedingt jemand ist leitender Angestellter.

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Pjöööng

01.03.2016 um 16:10 Uhr

Zitat (hatschi): " Muss er bei irgend etwas den Chef fragen ist er nicht Leitend."

Anderer Auffassung: Gesetzgeber, Fitting, Däubler

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