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Vollzeit Freistellung wegen Erwerbsminderung nachträglich aufteilen?

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BerndBR
Apr 2023 bearbeitet

Hallo allerseits! Folgende Ausgangssituation: Gremium aus 15 BR-Mitgliedern - daraus drei Vollzeit Freigestellte (2 + 1 durch Listenwahl). Nun darf das dritte freigestellte Mitglied aufgrund einer Schwerbehinderung nicht mehr voll arbeiten und "verschenkt" in der Woche 1/4 Zeit seiner Freistellung. Gibt es da eine Möglichkeit, dass diese Stunden in der Woche vom nachfolgenden Mitglied aus der Vorschlagsiste "übernommen" werden können? Quasi aufgrund der neuen Situation nachträglich aus der Vollzeitfreistellung zwei Teilzeitfreistellungen zu schaffen. Hat jemand sowas schon mal gehört und kann berichten? Schöne Grüße Bernd

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Community-Antworten (3)

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rtjum

03.02.2023 um 14:16 Uhr

wieso sollte das nicht gehen, im BR und mit dem AG drüber reden, beschließen und ab dafür.

B
BerndBR

05.02.2023 um 18:36 Uhr

Danke für die Antwort @rtjum! Ich dachte, es gäbe bereits einen Präzedenzfall. Oder man könne sich den Beschluss sparen und sich auf §25Betr.VG berufen. Schöne Grüße, Bernd

B
BerndBR

07.04.2023 um 15:23 Uhr

Hallo mit einer kurzen Rückmeldung, es stellte gar kein Problem dar, die "verschenkte" Freistellungszeit durch ein nachfolgendes Mitglied aus der gleichen Vorschlagsliste "aufzufüllen". Wir haben die Sache nur noch im Gremium für den AG mit Berufung auf §25 BetrVG für die zusätzliche Freistellung beschlossen. Vielleicht hilft es ja mal dem ein oder anderen in einer ähnlichen Situation. Schöne Grüße, Bernd

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