Neue Schwerbehindertenwahl nötig?
Hallo Zusammen, unsere Schwerbehindertenvertretung ist schon seit 2 Monaten erkrankt und ihre Stellvertretung ist in EU- Rente gegangen. Folgende Fragen stellen sich uns vom BR: 1.) wer übernimmt in der Zwischenzeit die Aufgaben für die Schwerbehinderten? 2.) muss eine ganz neue Wahl für die Schwerbehindertenvertretung laufen, oder reicht eine Wahl für die Stellvertretung?( es wurden nur diese Beiden gewählt). In der Zwischenzeit wurde ein Brief für die Schwerbehindertenvertretung vom BR geöffnet, aber nicht reingesehen und sofort zugeklebt ( Post von der Scherbehindertenvertretung wird ins Postfach vom BR gegeben und sofort verteilt). Die zur Zeit kranke Schw.beh.vertr. hat das gehört und dem BR eine Strafanzeige angedroht. Wir haben sofort einen eigenen Briefkasten für die Schw.beh.vertr. beantragt. Ich freue mich schon auf eure Antworten. Vielen Dank.
Community-Antworten (4)
29.02.2016 um 15:55 Uhr
Zuerst einmal, habt ihr eine weitergehende Struktur GBR/GSBV - KBR/KSBV ? Dann könnte die GSBV einspringen. Auf jeden Fall hätte eine Stellvertretung rechtzeitig nachgewählt werden müssen. Gerade wenn ein Ausscheidetermin wie hier definiert ist. Sprecht mit dem zuständigen Integrationsamt - und, als BR obliegen euch die meisten SBV Themen ja gemeinsam, nur die Gesetzesgrundlage kann eine andere sein. Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit sollte in eurem Fall die erkrankte SBV, so sie denn so erkrankt ist, das sie das Mandat nicht dennoch wahrnehmen kann, sich mit euch abstimmen zugunsten eurer SB Koll.
29.02.2016 um 16:14 Uhr
Zitat (ickederdicke): "Dann könnte die GSBV einspringen."
Rechtsgrundlage?
29.02.2016 um 20:16 Uhr
Natürlich können sich Hilfe suchende Kollegen an den BR wenden. Das sehe ich auch so.
Wenn die Kollegin weiterhin länger ausfällt, solltet Ihr mit ihr reden. Die sauberste Lösung wären Neuwahlen nach Rücktritt (zum Zeitpunkt der Neuwahl), bei denen sie ja wieder kandidieren kann.
01.03.2016 um 11:09 Uhr
@gironimo schreib bitte keinen Quatsch. der SBV muss nicht zurücktreten, damit ein oder mehrere Stellvertreter neu gewählt werden können. Der SBV muss die Wahl der Stellvertreter jedoch einleiten, wobei es genügt, dass er einen Wahlvorstand ernennt. Wird jedoch im vereinfachten Wahlverfahren (weniger als 50 SB) gewählt muss er zu einer Wahlversammlung einladen und kann erst dort einen Wahlleiter bestimmen. Kann er das nicht, auf Grund seiner Erkrankung, müsste man mit dem Integrationsamt reden, da dieses die Nachwahl auch übernehmen kann. Zum anderen hat Pjöööng recht. Ich als GSBV kann die Aufgaben des SBV nur für Betriebe übernehmen in denen es keine gewählte SBV gibt. Ich kann nicht die Vetretung eines verhinderten SBV übernehmen.
Es ist echt schade, dass der erkrankte SBV hier auch noch einen Streit mit dem BR beginnt, wo er im Moment doch sehr gut die Hilfe dieses Gremiums gebrauchen könnte.
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