Sprechstunden - erstmal testen...
Guten Morgen, in einem weiter entfernten Unternehmensteil, wo Kollegen nicht mal eben das BR Büro aufsuchen können möchte ich (Vorsitz 9er BR) eine Sprechstunde anbieten. Alle zwei Wochen um 14 Uhr, das ist eine halbe Stunde vor Dienstbeginn und stört somit keine Abläufe. Allerdings soll der Wochentag schwanken (Manche Kollegen können Mittwochs nicht, andere Donnerstags, etc...) und es kann ja auch sein, dass es so gut angenommen wird, dass ich es auf einen Wochenrhytmus oder eben auf einen vierwochen Rhytmus anpassen muss.
Wie soll man so etwas wackeliges beschließen und mit dem AG nach §39 BetrVG abstimmen? Es ist ja erstmal eine Eruierung ob es genutzt wird und wie...
Community-Antworten (5)
24.02.2016 um 09:10 Uhr
Begriff der Sprechstunden des Betriebsrats
Der Betriebsrat kann, falls er dies für erforderlich erachtet, Sprechstunden während der betriebsüblichen Arbeitszeit einrichten. Betriebsüblich in diesem Sinne ist die Arbeitszeit, an denen der Großteil der Beschäftigten im Betrieb seine Arbeitsleistung verrichtet. Es kann notwendig sein, dass vor allem in größeren Betrieben mehrere Sprechstunden abgehalten werden müssen, u. a. in Schichtbetrieben.
Einer Zustimmung des Arbeitgebers zur Abhaltung von Sprechstunden bedarf es nicht. Allerdings sind Zeit und Ort mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Der Betriebsrat hat im Rahmen des von ihm mit einfacher Mehrheit zu fassenden Beschlusses die betrieblichen Belange zu berücksichtigen.
Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat über Häufigkeit, zeitliche Lage und Dauer nicht einigen, so entscheidet die Einigungsstelle.
Der Betriebsrat hat alleine darüber zu entscheiden, wie er seine Sprechstunden durchführen will. Besteht ein Betriebsausschuss, so führt dieser die Sprechstunden durch, da dies zur Geschäftsführung des Betriebsrats gehört. Auch liegt es im Ermessen des Betriebsrats, welche Betriebsratsmitglieder die Sprechstunden durchführen. In Betriebsräten mit weniger als neun Mitgliedern wird dies regelmäßig der Betriebsratsvorsitzende sein, da ihm die Führung der Geschäfte obliegt. Durch Beschluss des Betriebsrats kann auch ein anderes Betriebsratsmitglied mit der Durchführung von Sprechstunden beauftragt werden. In einigen Fällen hat sich auch das Rotationsprinzip bewährt.
24.02.2016 um 09:23 Uhr
Danke Tulpe aber das ist genau das was ich schon wusste. Mich interessiert die Praxis. Ich muss also für jede Sprechstunde, da ich verschiedene Tage testen möchte und den Intervall einen seperaten Beschluss auf die TO setzen?
24.02.2016 um 09:53 Uhr
Solange du 'testen' möchtest, wirst du die 'Test-Termine' beschließen müssen. Ich rate aber dazu, gleich Nägel mit Köpfen zu machen: Stimmt die Termine einvernehmlich mit dem AG ab, nehmt sie in eure Geschäftsordnung auf, und sorgt dafür, dass alle davon erfahren.
24.02.2016 um 10:24 Uhr
Mich stört daran, dass die Sprechstunde vor der Arbeitszeit liegt. Da gehört sie nicht hin. Macht es ab Beginn der Arbeitszeit. Ob das testweise ist behaltet Ihr für Euch.
Ihr beschließt also den Rhythmus und teilt es dem Arbeitgeber mit. Dann führt Ihr die Sprechstunden durch (mal mindestens ein halbes Jahr). Dann seht Ihr ja, ob es so klappt. Solltet Ihr es dann so sehen, dass etwas geändert werden sollte, könnt Ihr das jederzeit beschließen.
Und hockt Euch dort nicht nur in ein Büro und wartet auf Kundschaft. Lauft auch regelmäßig durch den Betrieb und / oder lasst Euch im Pausenraum sehen. Vielleicht macht Ihr zum Auftakt auch erst einmal eine Abteilungsversammlung.
24.02.2016 um 11:27 Uhr
"Und hockt Euch dort nicht nur in ein Büro und wartet auf Kundschaft. Lauft auch regelmäßig durch den Betrieb und / oder lasst Euch im Pausenraum sehen."
Grundsätzlich ist der Tipp zwar nicht schlecht. Für eine BR-Sprechstunde, die man normalerweise im BR-Büro abhält halte ich es aber für wenig sinnvoll, "dann" im Betrieb herum zu laufen.
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