Erstellt am 23.02.2016 um 09:22 Uhr von Mattes
Ich wüsste nicht was gegen einen Gesamtbeschluss rechtlich spricht!
Allerdings spricht doch vom Arbeitsaufwand nichts dagegen für jedes BRM einen einzelnen Antrag zu schreiben. Ist bei WORD ja nur den Namen aktualisieren und jeweils auf drucken klicken.
Wobei wenn man mir als GF plötzlich x Beschlüsse auf den Tisch legt fange ich wohl auch erst mal an zu schlucken :)
Erstellt am 23.02.2016 um 09:23 Uhr von celestro
Ich würde es namentlich in der Gesamtheit machen. Sprich: "wer ist dafür, das die BR-Mitglieder A, B, C, D und E am Seminar zum Thema XYZ am XX.XX.XXXX in Stadt G teilnehmen".
Fertig !
Erstellt am 23.02.2016 um 09:35 Uhr von nelchen
@ celestro
Das haben wir schon so gemacht.
Dann hab ich meine Frage falsch formuliert: es geht darum, wie ich es dem ArbG mitteile- nicht wie ich es in der Sitzung beschließe: in der Gesamtheit des BR oder jeder als BRM einzeln.
Erstellt am 23.02.2016 um 09:36 Uhr von gironimo
Ich sehe keinerlei Unterschiede. Wenn man beschließt, dass alle BR-Mitglieder des Gremiums an einer Schulung teilnehmen sollen, ist das doch ebenso eindeutig wie jeden namentlich einzeln zu nennen.
Erstellt am 23.02.2016 um 09:52 Uhr von celestro
Probleme gibt es immer dann, wenn es Probleme geben soll. Wenn der AG jeden Teilnehmer namentlich vorliegen hat, kann nichts passieren. Also sollte man IMMER diesen Weg wählen und nie von "der gesamte BR" sprechen. Habt Ihr Ersatzmitglieder, die mitkommen ? Oder zumindest als Ersatz vorgesehen, sollte ein BR-Mitglied kurzfristig für das Seminar ausfallen ?
Da müßtet Ihr dann eh noch genauer werden, also am Besten gleich ausführlich sein.
Erstellt am 23.02.2016 um 12:20 Uhr von birwein
Wir haben für Innhausschulungen immer das gesamte Gremium einschließlich der ersten Ersatzmitglieder benannt, die Ersatzleute dann allerdings namentlich benannt an den GF gegeben. Hatten bisher damit keine Probleme. Bei externen Schulungen würde ich die Namen einzeln auf einem Formular aufführen. Der BR hat beschlossen, Frau... Herr ... usw. zu folgendem Seminar zu entsenden.
Erstellt am 23.02.2016 um 12:42 Uhr von Pjöööng
Wie groß ist denn das Gremium, dass es sich lohnt, diese Frage hier zu stellen anstatt einfach alle Namen niederzuschreiben?
Erstellt am 23.02.2016 um 13:14 Uhr von nelchen
Oh, ist denn hier etwa die Forumspolizei unterwegs die erst ab einer bestimmten Betriebsratsgröße erlaubt Fragen zu stellen?
Es ist sicherlich kein Problem alle 9 Mitglieder im Beschluß namentlich zu erwähnen. Ich möchte wissen, ob wir das Tagesseminar (Outhouse) für jeden einzeln beschließen oder ob wir für den kompletten Betriebsrat in einem Beschluß zusammen fassen können. Mir geht es hier um die Rechtssicherheit und Anfechtbarkeit- nicht um die Faulheit 9 Namen schreiben zu müssen!!
Erstellt am 23.02.2016 um 13:44 Uhr von Mattes
Hallo Nelchen....
Ich wüsste nicht was gegen einen Gesamtbeschluss rechtlich spricht!*Mattes
Ich würde es namentlich in der Gesamtheit machen... *celestro
Ich sehe keinerlei Unterschiede. Wenn man beschließt, dass alle BR-Mitglieder des Gremiums an einer Schulung teilnehmen sollen, ist das doch ebenso eindeutig wie jeden namentlich einzeln zu nennen.*gironimo
Wir haben für Innhausschulungen immer das gesamte Gremium einschließlich der ersten Ersatzmitglieder benannt...*birwein
Es ist kein Problem wenn Ihr EINEN Beschluss auf eurer Sitzung fasst.
Ob Ihr eurem Arbeitgeber jetzt einen Beschluss zukommen lasst in dem alle Namen zusammengefasst sind oder ob du die Ihm lieber einzelne Beschlüsse gibst liegt bei dir.
Erstellt am 23.02.2016 um 13:47 Uhr von moreno
Also nelchen ich würde einzeln beschließen. wenn jetzt z.B. der AG bei Herrn Maier die Auffassung ist, dass die betrieblichen Belange nicht berücksichtigt wurden könnte er gegen den gesamten Beschluss gegen angehen. So aber nur gegen einen der neun Beschlüsse.
Aber manchmal frage ich mich doch wie die Kommunikation in einigen Betrieben abläuft ;-)
Erstellt am 23.02.2016 um 13:58 Uhr von celestro
rechtssicher ist es es auf jeden Fall, wenn alle Personen namentlich genannt sind. Deshalb auch so machen und sich nicht von blöden Sprüchen irritieren lassen.
Ob man das namentliche Aufzählen in 1 oder 5 oder 9 Beschlüssen macht, ist dabei (für den Beschlussin der Sitzung, wie auch die Mitteilung an den AG) irrelevant.
Erstellt am 23.02.2016 um 14:10 Uhr von nelchen
Hallo liebe Leute,
danke für die Diskussion und Eure Antworten. Ich bereite Morgen die Sitzung für Dienstag vor und werde auf die TO jedes einzelne BRM als TOP setzen. Macht mit dem Schreiben für jeden einzelnen der Beschlüsse für den ArbG eine Mehrarbeit von ca. 15 Minuten aus. Das kann unsere Schriftführerin ab und wir sind dann sicher etwas beruhigter.
Also- schönen Feierabend