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Möglicher Austritt aus dem Arbeitgeberverband - Wann greift der Bestandsschutz als Gewerkschaftsmitglied

S
stapler
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber plant aus dem Arbeitgeberverband auszutreten. Wir sind seither über den Tarif ver.di Baden Württemberg gebunden. (persönlich Mitglied der vertragsschließenden Gewerkschaft) Leider sind in unserem Betrieb kaum Mitarbeiter/innen in der Gewerkschaft. Wir als BR-Gremium informieren die Kollegen/innen aber es kommt kaum Resonanz, da sich hier die Gewerkschaft in den letzten Jahren nicht wirklich um die Belange gekümmert hat. Kann mir jemand sagen, ab wann der Bestandschutz greift? Sobald ich Mitglied bin oder gilt bei Neueintritt eine dreimonatige Frist um z. B. die Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen?

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Community-Antworten (11)

G
gironimo

22.02.2016 um 11:06 Uhr

Wenn der AG nicht mehr tarifgebunden ist, werden neue Mitarbeiter auch nicht mehr nach Tarif bezahlt.

Längerfristig hilft nur eins: Möglichst viele treten in die Gewerkschaft ein und diese schließt dann einen Haustarifvertrag ab. Ein Prozent in die Zukunft investiert.....

Aber besser, Ihr redet mal mit der Gewerkschaft

R
Rattle

22.02.2016 um 11:52 Uhr

noch ganz wichtig: nicht nur die neuen Mitarbeiter werden nicht nach Tarif bezahlt auch die Mitarbeiter die schon lange im Betrieb sind und nicht der GW angehören können unter bezahlt werden.

Jetzt kommen wahrscheinlich die Stimmen die sagen der AG weiß ja nicht wer in der GW ist, richtig.

Der AG ist aber ,manchmal so fies und zieht zum z.B. bei allen das Urlaubsgeld ab und wartet ab wer wohl beim ArbG klagt. Dort wird der Richter dann feststellen müssen wer in der GW ist, da nur die den Anspruch haben, Tariflich bezahlt zu werden, so lange keine neue Vereinbarung abgeschlossen worden ist und der TV in der Nachwirkung ist.

Ganz wichtig ist ebenfalls der Eintritt in die GW muss drei Monate vor dem Austritt aus dem ArbGV stattgefunden haben, ist jedenfalls bei IGM so, kann bei verdi anders sein.

MFG

P
Pjöööng

22.02.2016 um 11:52 Uhr

Der Tarufvertrag gilt nach § 3 Tarifvertragsgesetz für alle Mitglieder der Tarifvertragsparteien.

P
Pjöööng

22.02.2016 um 11:54 Uhr

Zitat (Rattle): "Ganz wichtig ist ebenfalls der Eintritt in die GW muss drei Monate vor dem Austritt aus dem ArbGV stattgefunden haben, ist jedenfalls bei IGM so"

Kannst Du das bitte belegen?

R
Rattle

22.02.2016 um 14:20 Uhr

von Pjöööng Der Tarufvertrag gilt nach § 3 Tarifvertragsgesetz für alle Mitglieder der Tarifvertragsparteien.

Die Mitglieder sind die Gewerkschaftsmitglieder! Auf den Lohntabellen steht im kleingedruckten: es haben nur Mitglieder der GW Anspruch auf die Leistungen, der Tarif Optionen.

von Pjöööng Zitat (Rattle): "Ganz wichtig ist ebenfalls der Eintritt in die GW muss drei Monate vor dem Austritt aus dem ArbGV stattgefunden haben, ist jedenfalls bei IGM so"

Habe mich vielleicht etwas undeutlich ausgedrückt, Sorry.

was ich damit sagen wollte (So steht es in der Satzung der IGM) das für Rechtsberatung und Streikgeld eine dreimonatige Zugehörigkeit Voraussetzung ist, das kann bei verdi natürlich anders sein. Meine Vermutung ist aber es wird dort fast genauso sein.

MFG

P
Pjöööng

22.02.2016 um 14:40 Uhr

Zitat (Rattle): "was ich damit sagen wollte (So steht es in der Satzung der IGM) das für Rechtsberatung und Streikgeld eine dreimonatige Zugehörigkeit Voraussetzung ist, das kann bei verdi natürlich anders sein."

Was natürlich auch wieder undeutlich ausgedrückt ist?

Vielleicht solltest Du Dir Deine Beiträge (hier im Forum) besser sparen. Du "beantwortest" hier Fragen welche gar nicht gestellt wurden und auch mit der gestellten Frage nichts zu tun haben.

R
Rattle

22.02.2016 um 15:41 Uhr

Das musst du schon mir überlassen, du brauchst dich hier nicht als Admin aufspielen, wenn dir etwas nicht passt.

Wenn einer das recht hat sich zu beschweren, dann der Beitrags Ersteller.

MFG

P
Pjöööng

22.02.2016 um 15:57 Uhr

Schön und gut! Aber was sollen so Beiträge die von vorne bis hinten falsch sind? Und selbst in der Korrektur steht wieder Schmarrn...

R
Rattle

22.02.2016 um 16:50 Uhr

Und was genau stimmt nicht?

A
AlterMann

22.02.2016 um 19:47 Uhr

Rattle, es ging um Bestandsschutz bei der Lohnhöhe, nicht um Rechtsberatung oder Streikgeld. Deine Antworten sind zwar richtig, helfen hier aber gerade nicht weiter.

Wir hatten diese Situation in unserer Firma vor gut 10 Jahren. Anfangs hat das keinen interessiert, auch weil die Lohnsteigerungen damals mäßig waren und der Abstand zum Tarif lange nicht schmerzte.

Aber irgendwann war dann doch das Interesse da und steigende Mitgliederzahlen bei Verdi. Inzwischen zahlt der AG wieder den Tarif. (Weil wir Druck gemacht haben, aber sicher auch deshalb, weil er sonst kaum noch qualifiziertes Personal bekommt.)

P
Pjöööng

23.02.2016 um 00:46 Uhr

Zitat (alterMann): "Deine Antworten sind zwar richtig,..."

Schön wäre es.

Das hier "was ich damit sagen wollte (So steht es in der Satzung der IGM) das für Rechtsberatung (...) eine dreimonatige Zugehörigkeit Voraussetzung ist, " wirst Du in derSatzung wohlnicht finden.

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