Erstellt am 07.07.2015 um 23:40 Uhr von Betriebsbonsai
Also, zunächst wirken bei allen Mitarbeitern mit Arbeitsverträgen vor dem Datum des Austrittes aus dem AG-Verband die tarifververtraglichen Bestandteile unverändert nach. Dies wird auch so lange für den Einzelnen so bleiben, bis einer von den "Alten" einen Änderungsvertrag o.ä. unterschreibt. Bei dieser Thematik hat der Betriebsrat allerdings nicht mitzumischen da es sich um den individualrechtlichen Bereich handelt. Euer BR sollte aber natürlich dennoch die Belegschaft über die Folgen des Austrittes informieren können.
Frag doch dennocheinfach bei Eurer zuständige Gewerkschaft nach. Im Normalfall werden Sie Dir trotzdem helfen, auch wenn Du selber nicht in der Gewerkschaft bist.
Erstellt am 08.07.2015 um 21:16 Uhr von Melissa
„Dies wird auch so lange für den Einzelnen so bleiben, bis einer von den "Alten" einen Änderungsvertrag o.ä.
unterschreibt.“
Der kann soviel unterschreiben, wie er will. Das hat lediglich einen Einfluss auf seinen eigenen Status. Auswirkungen auf alle anderen Verträge hat dieses aber nicht.
Sämtliche zum Zeitpunkt X bestehenden Regelungen bleiben weiter bestehen. Auch der TV wirkt weiter und wird nur mit dem aktuellen Inhalt eingefroren.
Für den Einzelnen können durch individuelle Vereinbarungen, aber nur auf ihn beschränkte, andere auch schlechtere Bedingungen vereinbart werden. Ob aber auch hier ein BR außen vor ist, hängt von der Art und Umfang der Verschlechterung ab.
„Bei dieser Thematik hat der Betriebsrat allerdings nicht mitzumischen da es sich um den individualrechtlichen Bereich handelt.“
Das ist Unsinn!
Gerade dann ist ein BR gefragt. Allein kann ein AG auch hier so gut wie nichts regeln.
Selbst wenn er individuell schlechtere Bedingungen mit jedem einzeln vereinbaren möchte, ist ein BR u. U. mit an Board.
Tarifliche Eingruppierungen z. B. wirken solange nach, bis hier eine mit einem BR zu vereinbarende neue Regelung diese ersetzt. Lediglich die Lohnhöhe kann nicht mitbestimmt werden. Aber sehr wohl mit einem an passender stelle Ausgesprochenem „Nein“ zumindest beeinflusst werden.
Erstellt am 09.07.2015 um 13:07 Uhr von Widder
Wieder mal jemand der Angst hat, das der TV nicht mehr gültig ist, und er etwas verlieren könnte, aber in keinster Weise etwas dafür tut, das dieser überhaupt möglich ist....
Erstellt am 10.07.2015 um 21:14 Uhr von Sonderling
Sofort in die Gewerkschaft eintreten, so lange der Arbeitgeber noch in der Tarifbindung ist