Arbeitgeber meldet Austritt aus dem Arbeitgeberverband
Hallo Ihr Schlauen,
Arbeitgeber hat mitgeteilt das er die Mitgliedschaft beim Arbeitgeberverband aufkündigen will. Ich bin bei der zuständigen Gewerkschaft nicht organisiert. Bitte um Info welche Probleme/Auswirkungen diese Austritt haben könnte.
Community-Antworten (4)
08.07.2015 um 01:40 Uhr
Also, zunächst wirken bei allen Mitarbeitern mit Arbeitsverträgen vor dem Datum des Austrittes aus dem AG-Verband die tarifververtraglichen Bestandteile unverändert nach. Dies wird auch so lange für den Einzelnen so bleiben, bis einer von den "Alten" einen Änderungsvertrag o.ä. unterschreibt. Bei dieser Thematik hat der Betriebsrat allerdings nicht mitzumischen da es sich um den individualrechtlichen Bereich handelt. Euer BR sollte aber natürlich dennoch die Belegschaft über die Folgen des Austrittes informieren können. Frag doch dennocheinfach bei Eurer zuständige Gewerkschaft nach. Im Normalfall werden Sie Dir trotzdem helfen, auch wenn Du selber nicht in der Gewerkschaft bist.
08.07.2015 um 23:16 Uhr
„Dies wird auch so lange für den Einzelnen so bleiben, bis einer von den "Alten" einen Änderungsvertrag o.ä. unterschreibt.“
Der kann soviel unterschreiben, wie er will. Das hat lediglich einen Einfluss auf seinen eigenen Status. Auswirkungen auf alle anderen Verträge hat dieses aber nicht.
Sämtliche zum Zeitpunkt X bestehenden Regelungen bleiben weiter bestehen. Auch der TV wirkt weiter und wird nur mit dem aktuellen Inhalt eingefroren.
Für den Einzelnen können durch individuelle Vereinbarungen, aber nur auf ihn beschränkte, andere auch schlechtere Bedingungen vereinbart werden. Ob aber auch hier ein BR außen vor ist, hängt von der Art und Umfang der Verschlechterung ab.
„Bei dieser Thematik hat der Betriebsrat allerdings nicht mitzumischen da es sich um den individualrechtlichen Bereich handelt.“
Das ist Unsinn!
Gerade dann ist ein BR gefragt. Allein kann ein AG auch hier so gut wie nichts regeln. Selbst wenn er individuell schlechtere Bedingungen mit jedem einzeln vereinbaren möchte, ist ein BR u. U. mit an Board.
Tarifliche Eingruppierungen z. B. wirken solange nach, bis hier eine mit einem BR zu vereinbarende neue Regelung diese ersetzt. Lediglich die Lohnhöhe kann nicht mitbestimmt werden. Aber sehr wohl mit einem an passender stelle Ausgesprochenem „Nein“ zumindest beeinflusst werden.
09.07.2015 um 15:07 Uhr
Wieder mal jemand der Angst hat, das der TV nicht mehr gültig ist, und er etwas verlieren könnte, aber in keinster Weise etwas dafür tut, das dieser überhaupt möglich ist....
10.07.2015 um 23:14 Uhr
Sofort in die Gewerkschaft eintreten, so lange der Arbeitgeber noch in der Tarifbindung ist
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