Erstellt am 24.08.2018 um 13:19 Uhr von rsddbr
Wenn diese Gerüchte existieren, so fragt doch bitte direkt beim Betriebsrat und / oder Arbeitgeber nach, ob dies stimmt. Oder fragt die Gerüchteverbreiter, woher sie das wissen, damit ihr den Wahrheitsgehalt abschätzen könnt. Alles andere wird zur Kaffeesatzleserei.
Erstellt am 24.08.2018 um 13:23 Uhr von BRHamburg
Wie du selber sagst das es ein Gerücht ist. In dem Stadium sollt der BR sehr vorsichtig mit der Geschichte um gehen. Es wird doch vielleicht ein BR Mitglied geben dem du vertraust. Frag einfach nach was an dem Gerücht dran ist.
Erstellt am 24.08.2018 um 13:45 Uhr von Pjöööng
Zitate (blublu):
"es gehen hier die Gerüchte, dass der AG aus dem Arbeitgeberverband austritt/ausgetreten ist"
"ob der BR uns AN darüber informieren muss."
Der Unterschied zwischen Arbeitgeber und BR ist Dir geläufig? Wenn Du wissen möchtest ob Deine Schwester fremd geht, fragst Du dann Deinen Schwager?
Erstellt am 24.08.2018 um 14:14 Uhr von Krambambuli
Ich denke auch -direkt nachfragen bringt Klarheit. Und dann informiert ihr die Gewerkschaft.
Erstellt am 24.08.2018 um 14:41 Uhr von blublu
Ich will doch nur wissen, ob der BR nicht eine PFLICHT hat, die NICHT-BR Leute - nämlich alle anderen AN - über so einen Vorgang zu informieren!
ich habe doch die ANNAHME getroffen, dass der BR über diesen Schritt des AG informiert ist - vom AG kommen diese Gerüchte nämlich garantiert nicht!
bitte keine weiteren beleidigungen - einfach mal nichts sagen, wenn es mit dem thema nichts zu tun hat, könnte vielen fragestellern helfen
Erstellt am 24.08.2018 um 15:08 Uhr von Wünschdirwas
Der BR ist verpflichtet Euch darüber zu informieren was der Arbeitgeber macht.
Erstellt am 24.08.2018 um 18:55 Uhr von BRHamburg
@ wünschdirwas Aus welchem Gesetz ergibt sich für dich den diese Pflicht des BR Gremiums?
@blublu Nein es gibt keine gesetzliche Pflicht das der Betriebsrat die Mitarbeiter informiert.
Erstellt am 24.08.2018 um 21:42 Uhr von paula
und der AG muss auch nicht selber die MA informieren. Ihr werdet es schon merken....
Erstellt am 25.08.2018 um 01:14 Uhr von Wünschdirwas
BetrVG i, V. mit BGB und WdwG.
Erstellt am 25.08.2018 um 04:35 Uhr von BRHamburg
@ Wünschdirwas Und welche Paragraph meinst du genau?