Arbeitsvertrag beim Betriebrat vorlegen?
Muss der Arbeitgeber uns als Betriebsrat bei Neueinstellungen den Arbeitsvertag zur Unterschrift vorlegen oder geht es ohne Vorlage beim Betriebsrat?
Community-Antworten (3)
20.02.2016 um 12:19 Uhr
@ Markoha
"Muss der Arbeitgeber uns als Betriebsrat bei Neueinstellungen den Arbeitsvertag zur Unterschrift vorlegen ..."
Nein! Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist eine individualrechtliche Vereinbarung zwischen AG & AN und entsprechend nur von den Vertragsparteien zu unterschreiben. Aber ein BR ist mit Sicherheit NIEMALS Vertragspartner!
Der AG muss den ausgefüllten Arbeitsvertrag dem BR noch nicht einmal zur Kenntnisnahme vorlegen. Selbst wenn eine solche Regelung mit dem AG existieren würde, müsste das Einverständnis des entsprechenden AN eingeholt werden!
19.02.2016 um 20:37 Uhr
Dein Arbeitsvertrag geht den Betriebsrat überhaupt nichts an.
19.02.2016 um 22:24 Uhr
der BR muss angehört werden. Randinfos müssen dem BR vorliegen. Der eigentliche AV nicht. Es kann ein Muster-Vertrag vereinbart werden, der dann auch verwendet wird.
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