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Arbeitsvertrag beim Betriebrat vorlegen?

M
Markoha
Jan 2018 bearbeitet

Muss der Arbeitgeber uns als Betriebsrat bei Neueinstellungen den Arbeitsvertag zur Unterschrift vorlegen oder geht es ohne Vorlage beim Betriebsrat?

2.15103

Community-Antworten (3)

H
Hoppel Akzeptiert

20.02.2016 um 12:19 Uhr

@ Markoha

"Muss der Arbeitgeber uns als Betriebsrat bei Neueinstellungen den Arbeitsvertag zur Unterschrift vorlegen ..."

Nein! Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist eine individualrechtliche Vereinbarung zwischen AG & AN und entsprechend nur von den Vertragsparteien zu unterschreiben. Aber ein BR ist mit Sicherheit NIEMALS Vertragspartner!

Der AG muss den ausgefüllten Arbeitsvertrag dem BR noch nicht einmal zur Kenntnisnahme vorlegen. Selbst wenn eine solche Regelung mit dem AG existieren würde, müsste das Einverständnis des entsprechenden AN eingeholt werden!

M
Moreno

19.02.2016 um 20:37 Uhr

Dein Arbeitsvertrag geht den Betriebsrat überhaupt nichts an.

S
spiri

19.02.2016 um 22:24 Uhr

der BR muss angehört werden. Randinfos müssen dem BR vorliegen. Der eigentliche AV nicht. Es kann ein Muster-Vertrag vereinbart werden, der dann auch verwendet wird.

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