zu wenig Kandidaten - RUNTERSTUFEN?
Hallo,
ich brauche bitte einmal Hilfe von euch Erfahrenen und Gesetzessicheren :-)
Wurde zum ersten Mal zum Wahlvorstand bestellt und habe nun folgendes Problem:
Wir müssen für unseren Betrieb einen 5-köpfigen BR neu wählen. Gewählt wird im vereinfachten Verfahren. Es haben sich jedoch nicht genügend Kandidaten zur Verfügung gestellt.
Darf die Wahl jetzt trotzdem durchgeführt werden? Müssen wir trotz vereinfachtem Wahlverfahren eine Nachfrist setzen? Wird der zu wählende BR dann einfach mit Bekanntgabe der Wahlvorschläge runtergestuft auf 3 bzw. 1 BR-Mitglied? Oder muss die Wahl für ungültig erklärt werden und dann eine neue Wahl mit niedrigerer BRM-Anzahl druchgeführt werden?
Leider werde ich aus den von mir gefundenen Informationen nicht wirklich schlau. Gerade was den Zeitpunkt des Herunterstufens angeht finde ich irgendwie nichts...
Bitte bitte helft mir hier doch, da ich gerade ziemlich hilflos dastehe :-/
Danke schonmal im Voraus :-)
Community-Antworten (3)
19.02.2016 um 11:00 Uhr
Es ist keine Nachfrist zu setzen (da ja mindestens ein Wahlvorschlag eingegangen ist).
Die Wahl wird fortgeführt, allerdings werden weniger BRM gewählt. Meines Erachtens sollte das Wahlausschreiben ergänzt werden und die Stimmzettel sind (bei Personenwahl) enstprechend zu ändern.
19.02.2016 um 11:04 Uhr
@ Pjöööng
Im vereinfachten Wahlverfahren dürfte doch sowieso keine Nachfrist gesetzt werden, selbst wenn kein einziger gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden wäre.
19.02.2016 um 11:07 Uhr
So steht es wohl in der WO.
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