Hallo,

ich brauche bitte einmal Hilfe von euch Erfahrenen und Gesetzessicheren :-)

Wurde zum ersten Mal zum Wahlvorstand bestellt und habe nun folgendes Problem:

Wir müssen für unseren Betrieb einen 5-köpfigen BR neu wählen. Gewählt wird im vereinfachten Verfahren. Es haben sich jedoch nicht genügend Kandidaten zur Verfügung gestellt.

Darf die Wahl jetzt trotzdem durchgeführt werden? Müssen wir trotz vereinfachtem Wahlverfahren eine Nachfrist setzen? Wird der zu wählende BR dann einfach mit Bekanntgabe der Wahlvorschläge runtergestuft auf 3 bzw. 1 BR-Mitglied? Oder muss die Wahl für ungültig erklärt werden und dann eine neue Wahl mit niedrigerer BRM-Anzahl druchgeführt werden?



Leider werde ich aus den von mir gefundenen Informationen nicht wirklich schlau. Gerade was den Zeitpunkt des Herunterstufens angeht finde ich irgendwie nichts...



Bitte bitte helft mir hier doch, da ich gerade ziemlich hilflos dastehe :-/

Danke schonmal im Voraus :-)