Erstellt am 27.09.2010 um 12:43 Uhr von Petrus
Kommt drauf an, was bei gelb und rot passieren soll.
Im Supermarkt gibt es ja auch die Klingel, wenn grad Ansturm an der Kasse ist. Die signalisiert ja nicht unbedingt, dass die Kassiererin faul ist... In Phase Gelb (1x Klingeln) wird dann vorübergehend eine weitere Kasse aufgemacht und in Phase rot (3x Klingeln) kommt selbst die Filialleiterin an die Kasse.
Und wenn am Wareneingang drei 40-Tonner gleichzeitig kommen, ist eben erstmal "Land unter" und zusätzliche Leute müssen im Lager aushelfen. Kommen über den Tag verteilt nur 5 Tonner, wird immer grün sein...
Was passiert bei "ganztägig Gelb/rot"? Überarbeitung der Personalplanung (der BR ist im Boot!)? Einstellungen im Lager?
Auf jeden Fall würde ich erstmal eine Mitbestimmung nach §87(1) Nr.6+13 behaupten.
Die Ampel ist ja Teil einer technischen Einrichtung, die irgendein Verhältnis von "erfasste Waren im Eingangsbereich" und "geprüfte/verräumte Waren" anzeigt. (oder knipst der Meister manuell eine rote gelbe grüne Lampe an, nachdem er ohne technische Hilfe geschätzt hat, wieviel erledigt ist?)
Erstellt am 27.09.2010 um 16:01 Uhr von Mitch
Seh ich auch so, dem AG mitteilen, daß die Installation der Ampel eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 Ziffer 6 BetrVG ist und er möge Euch über die Funktionen und deren geplanten Auswirkungen informorieren.
In einer kurzen Vereinbarung solltet ihr dann schriftlich festhalten, daß die Ampel nicht zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer verwendet wird.
Erstellt am 28.09.2010 um 09:56 Uhr von Chaot
Danke für Eure Hilfe, haben das ganze gerade angekurbelt