W.A.F. LogoSeminare

Mitarbeiterüberwachung oder nicht?

C
Chaot
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns im Bereich soll eine Ampel installiert werden. Diese zeigt dann den Status der offenen Arbeit an. Im Wareneingang gibt es offene Wareneingansprüfungen durchzuführen. Sind zu viele Artikel zur Prüfung "offen" soll die Ampel auf rot stehen. Gelb ist dann hart an der Grenze zu rot und bei Grün ist die Zahl der offenen Prüfungen ok. Die Ampel ist für alle Mitarbeiter die an der Abteilung vorbei laufen sichtbar. Ist das nun rechtens oder ist das eine indirekte Mitarbeiterüberwachung. Es könnte ja dadurch auch zu Mobbing etc. führen in dem sich andere Mitarbeiter über die Abteilung "lustig" macht und sie als "faul" hinstellt oder sie belächelt weil sie mit ihrer Arbeit nicht hinter her kommen. Habe dazu in den Paragraphen nix gefunden. Könnt ihr mir weiterhelfen? Auf einzelne Personen ist es aber nicht zurückzu führen.

92803

Community-Antworten (3)

P
Petrus

27.09.2010 um 14:43 Uhr

Kommt drauf an, was bei gelb und rot passieren soll. Im Supermarkt gibt es ja auch die Klingel, wenn grad Ansturm an der Kasse ist. Die signalisiert ja nicht unbedingt, dass die Kassiererin faul ist... In Phase Gelb (1x Klingeln) wird dann vorübergehend eine weitere Kasse aufgemacht und in Phase rot (3x Klingeln) kommt selbst die Filialleiterin an die Kasse.

Und wenn am Wareneingang drei 40-Tonner gleichzeitig kommen, ist eben erstmal "Land unter" und zusätzliche Leute müssen im Lager aushelfen. Kommen über den Tag verteilt nur 5 Tonner, wird immer grün sein...

Was passiert bei "ganztägig Gelb/rot"? Überarbeitung der Personalplanung (der BR ist im Boot!)? Einstellungen im Lager?

Auf jeden Fall würde ich erstmal eine Mitbestimmung nach §87(1) Nr.6+13 behaupten. Die Ampel ist ja Teil einer technischen Einrichtung, die irgendein Verhältnis von "erfasste Waren im Eingangsbereich" und "geprüfte/verräumte Waren" anzeigt. (oder knipst der Meister manuell eine rote gelbe grüne Lampe an, nachdem er ohne technische Hilfe geschätzt hat, wieviel erledigt ist?)

M
Mitch

27.09.2010 um 18:01 Uhr

Seh ich auch so, dem AG mitteilen, daß die Installation der Ampel eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 Ziffer 6 BetrVG ist und er möge Euch über die Funktionen und deren geplanten Auswirkungen informorieren.

In einer kurzen Vereinbarung solltet ihr dann schriftlich festhalten, daß die Ampel nicht zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer verwendet wird.

C
Chaot

28.09.2010 um 11:56 Uhr

Danke für Eure Hilfe, haben das ganze gerade angekurbelt

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Einführung Telematik- oder Ortungssystem in Spedition - wer hat Erfahrungen mit solch einem System der Mitarbeiterüberwachung?

Hat jemand als Betriebsrat Erfahrungen gesammelt bei der Einführung eines Telematik- oder Ortungssystems in einer Spedition insbesondere bei der Formulierung einer enstprechenden Betriebsvereinbarung?

Mitarbeiterüberwachung die Zweite

Hallo Nochmal ich, unsere GL ist der Meinung, dass wir kein Mitspracherecht bei der Mitarbeiterüberwachung haben, da sie nicht elektronisch durchgeführt wird. Ist das so richtig? Wenn nicht, bräucht

Mitarbeiterüberwachung

Liebe Kollegen, es ist gelegentlich vorgekommen, dass die elektronisch erfassten Daten beim Öffnen von Türen mit der Mitarbeiterkarte ausgewertet werden, um das Verhalten von Mitarbeitern zu überwach

Mitarbeiterüberwachung bei E-Mail und Internet ohne bisherige Regelung - gerade weil wir keine Vereinbarung oder Regelung haben dürften die Mails und die besuchten Internetseiten nicht kontrolliert und dokumentiert werden?

In unserem Unternehmen gibt es keine Regelung zur privaten Internetnutzung und privaten Mails. In einem Gespräch mit unserem Datenschutzbeauftragten behauptete dieser, daß unser GF jederzeit den priva

Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Guten Morgen zusammen, eine ausscheidende Mitarbeiterin ist auf uns mit der Bitte um Vermittlung zugekommen, da sie mit ihrer Leistungsbewertung im Abschlusszeugnis (3-4) nicht zufrieden ist. Unser