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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiterüberwachung durch Zutrittskontrollsysteme - Folgen für die MA?

H
huhn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Bei uns soll ein neues Zutrittskontrollsystem angeschafft werden.Es soll ein altes System ersetzt werden. ( Für das momentan vorhandene alte System gibt es keine BV) In einem Gespräch zu diesem Thema sagte mir der EDV-Admin das auf jegliche Protokollierung im Rahmen von Datenschutz und MA-Überwachung verzichtet wird. kann man sollte man dem so vertrauen oder sind da in Zukunft noch eventuelle nachteile für die MA zu erwarten, die man jetzt noch nicht absehen kann.. Ist es ratsam unbedingt eine BV mit dem AG anzustreben.

Jetzt schon vielen dank für eure Antworten

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Community-Antworten (3)

D
DocPille

16.08.2006 um 17:16 Uhr

Vertrauen ist gut,BV ist besser.

Auf jeden Fakk eine BV abschließen,später weiss man von solchen Aussagen nichts mehr,oder der Kollege ist nicht mehr in der Firma. BV,und alles mit reinnehmen,Daten dürfen nicht gespeichert werden usw.

H
huhn

16.08.2006 um 17:27 Uhr

Sorry , habe vergessen noch zu erwähnen , das über das Gespräch ein protokoll angefertigt wird. ich habe darauf bestanden das genau der Teil der Nichtprotokollierung darin vermerkt wird. Bei der Sitzung war auch GF anwesend. Würde doch ausreichen, von wegem solche Aussagen haben wir nie gemacht.

P
paula

16.08.2006 um 17:52 Uhr

@huhn wenn ihr euch alle so liebt habt könnt ihr das ohne bv machen, aber ich würde dringend abraten. BVs gewährleisten, dass auf dauer eure und die rechte der MA geschützt werden. insbesondere wird auch sichergestellt, das mitarbeiter eigene rechte herleiten können und im gegensatz zu regelungsabsprachen ist auch das thema nachwirkung geregelt.

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