Infoveranstaltung evtl. Neugründung BR
Guten Tag,
in unserem Unternehmen gab es bis vor ein paar Jahren einen BR. Nach Ausscheiden verschiedener BR-Mitglieder (Arbeitsplatzwechsel, Altersrente) war der BR nicht mehr handlungsfähig und es wurden auch keine Neuwahlen angesetzt. Nun ist aus Teilen der Belegschaft die Diskussion aufgekommen, das Gremium wieder in Kraft zu setzen.
Ich würde gerne eine Infoveranstaltung machen, um die Kollegen grundsätzlich für das Thema zu sensiblisieren damit das nicht nochmal so passiert. (Größe BR, Aufgaben, Zeitaufwand, Engagement, etc. etc.).
Meine Frage ist nun, ob ich diese Veranstaltung während der AZ machen kann und die AN dafür freigestellt werden müssen? Nochmals betont: Es geht noch nicht darum, eine Wahl durchzuführen.
Vielen Dank schonmal für Ihre Antworten
Community-Antworten (3)
18.02.2016 um 13:06 Uhr
Wenn der Arbeitgeber zustimmt ...
18.02.2016 um 13:38 Uhr
... oder Du bist plötzlich nicht mehr im Betrieb, weil Du die goldene Schraube gestohlen haben sollst.
Arbeitgeber reagieren zuweilen sehr allergisch auf dieses Thema. Virelleicht sprichst Du vorher mit der Gewerkschaft, die Dir hilfreich zur Seite stehen kann.
18.02.2016 um 19:39 Uhr
Wenn Du noch Kontakt zu den ausgeschiedenen Kollegen hast, würde ich mal nachfragen: Wie kam es denn, dass keine Neuwahlen angesetzt wurden? Evtl. gibt Dir das einen Hinweis darauf, mit welchen Schwierigkeiten Du zu rechnen hast oder auch nicht.
Verwandte Themen
Infoveranstaltung des BR wird vom Lohn abgezogen?
ÄlterUnser BR hat, in einem Flugblatt und auch persönlich, zu einer Infoveranstaltung, innerhalb des Werktores und innerhalb der Arbeitszeit, aufgerufen. Die Infoveranstaltung, die ca. 15 min. dauerte,
Infoveranstaltung des Arbeitgebers (ev. Verkauf des Krankenhauses)ohne den BR zu informieren - Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat?
ÄlterIn unserem Krankenhaus waren alle Betriebsräte über Pfingsten in Urlaub. Heute abend habe ich von einer Kollegin erfahren, dass der Arbeitgeber am Montag eine Infoveranstaltung durchführen will. Ver
Frage zu § 14 Absatz 2a TzBfG
ÄlterHallo! Ich hätte da mal eine Frage zu: "(2a) In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen
Ersatzmitglied bei Verhinderung der GBR-Vorsitzenden wegen GBR Angelegenheit
ÄlterNoch eine Frage dieses Mal zur BR Arbeit und nicht zur Wahl. Wahlfragen haben wir eh so viele. Sorry dass ich auch eine gestellt habe. Hoffe das ist ok für Euch Kann man ein Ersatzmitglied in folge
Fahrt zu einer Infoveranstaltung
ÄlterUnser Chef hat zu einer Infoveranstaltung eingeladen nach Celle (unser standort ist Wuppertal) er möchte das wir alle mit mehreren Reisebusen dort hin fahren. Einige Kollegen möchten aber mit ihren e