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Pflicht zur Bildung von Fahrgemeinschaften?

H
HeldvomFeld
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns stehe unsere monatliche Fahrt zum GBR an. Normalerweise reisen die Mitglieder aus unterschiedlichen Orten jeweils mit einem Firmenfahrzeug an. Nun ist man der Meinung, dass sie nicht mehr gewünscht ist. So wurde Person A gefrat, ob sie Person B nicht einfach mitnehmen kann. Es ist ein kleiner Umweg. Für Person B wurde bereits ein Mietwagen geordert, sie weiß noch nicht mal, dass sie bei Person A mitfahren muss/soll.

Nun meine Frage, gibt es § oder ähnliches die besagen, dass jeder BR so reisen kann, wie er es für richtig hält? Kann man hier wirklich gezwungen werden, bei jemand anderem mitzufahren?

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

17.02.2016 um 13:00 Uhr

Zitat (HeldvomFeld): "Nun meine Frage, gibt es § oder ähnliches die besagen, dass jeder BR so reisen kann, wie er es für richtig hält?"

Nein, gibt es selbstverständlich nicht.

Zitat (HeldvomFeld): "Kann man hier wirklich gezwungen werden, bei jemand anderem mitzufahren?"

Nein, kann man nicht.

Letztendlich ist hier der § 40 BetrVG maßgeblich und es lohnt sich (im wahrsten Sinen des Wortes) die Kommentierungen und Beschlüsse dazu sorgfältig zu lesen.

G
gironimo

18.02.2016 um 11:29 Uhr

was steht denn in den in Eurem Betrieb geltenden Reiserichtlinien? Diese wären anzuwenden.

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