Hallo Zusammen,

bin neuer BRV in einem Gremium mit 9 BR. Handelt es sich bei der Bildung eines Betriebsausschuß um eine sog. Kannregelung oder ist die Bildung eines solchen Ausschußes pflicht? Laut Aussagen des alten BRV handelt es sich nur um eine Kannregelung, die nicht notwendigerweise angewendet werden muß. Ich bin da sehr mißtrauisch.
Danke

Didius