Ist die Bildung eines Betriebsausschuß pflicht?
Hallo Zusammen,
bin neuer BRV in einem Gremium mit 9 BR. Handelt es sich bei der Bildung eines Betriebsausschuß um eine sog. Kannregelung oder ist die Bildung eines solchen Ausschußes pflicht? Laut Aussagen des alten BRV handelt es sich nur um eine Kannregelung, die nicht notwendigerweise angewendet werden muß. Ich bin da sehr mißtrauisch. Danke
Didius
Community-Antworten (4)
28.05.2006 um 21:19 Uhr
Hallo didius,
wie schaut´s mit "lesen" aus? Hat der BRV kein BetrVG bzw. einen Kommentar.
Wenn ja, dann schau mal beim §27.
28.05.2006 um 21:48 Uhr
Hallo Max,
lesen ist gut. Der alte BR war absolut Konform mit der GL und ist aus eben diesem Grund nicht mehr wiedergewählt worden ( bis auf 3 Mitglieder). Nun steh ich da und möchte das Gremium neu gestalten. Wenn ich das ohne Hilfe hinkriegen würde, würde ich mich nicht ans Forum wenden. Danke für den Tipp, aber eine handfeste Antwort würde mir sicherlich besser helfen. Sorry das ich noch neu in dieser Position bin, und auch noch nicht so vertraut mit dem Betrvg und seinen Kommentaren bin. Bin aber bereit zu lernen.
Gruß
Didius
28.05.2006 um 21:56 Uhr
didius, in BR´s mit 9 Mitgliedern und mehr, muss ein Betriebsausschuss gebildet werden.
Die Mitglieder des Bertriebsausschusses sind entweder in der konstituierenden oder in der 1. ordentlichen BR-Sitzung zu wählen! Weiter siehe §27 BetrVG.
28.05.2006 um 22:23 Uhr
Hallo Fayence,
vielen Dank,
damit hast Du mir schon geholfen. Wollte eh einen Betriebsausschuß wählen lassen. Hab halt von den Kollegen des alten BR nur gesagt bekommen, dass dies nicht unbedingt notwendig sei. Vielen Dank
Didius
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