Erstellt am 12.02.2016 um 11:37 Uhr von Pjöööng
Bei einer Insolvenz würde ich mcih als Betriebsrat so schnell es geht über die Lage des Unternehmens informieren und mit den Verantwortlichen ins Gespräch darüber gehen, welche Sanierungsmaßnahmen voraussichtlich ergriffen werden.
Erstellt am 12.02.2016 um 11:47 Uhr von brverdi
was muss ich denn bei Eigenverwaltung wissen? unsere Firma ist wohl Wirtschaftlich Stabil, das sagt sie .
Erstellt am 12.02.2016 um 12:34 Uhr von stehipp
Wenn die Firma so stabil ist, gäbe es keinen Insolvenzantrag.
Nur auf die Aussage der Geschäftsleitung würde ich keinen Pfifferling setzen.
Laßt euch von der GL erklären und belegen, dass die Tochter tatsächlich gesund ist und für die Zukunft gut aufgestellt ist. Spannend sind hier auch immer die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zw. Mutter und Tochter.
Es kommt nicht selten vor, dass eine kränkelnde Mutter eine an sich gesunde Tochter mit in den Abgrund zieht.
Erstellt am 12.02.2016 um 12:49 Uhr von Pjöööng
Per se ist es schon mal ein gutes Zeichen wenn dasInsolvenzgericht die Eigenverwaltung zulässt. In der regel liegt ein Sanierungsplan vor wenn die Eigenverwaltung zugelassen wird. Diesen Sanierungsplan solltet Ihr Euch zeigen lassen. Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss? Der hat meines Erachtens einen Anspruch auf Kenntnis des Sanierungsplanes. Und dann gilt es zu bewerten, welche Folgen die Sanierung für die Belegschaft hat.
Ob nun "wirtschaftlich stabil" und "Insolvenzantrag" zusamenpassen hängt im Wesentliche davon ab, wie man "wirtschaftlich stabil" definiert. Wichtig ist zu verstehen, was der Hintergrund der Insolvenz ist und wie das Unternehmen nach der Insolvenz weiter wirtschaften kann. Wenn der Grund der Insolvenz z.B. im Wesentliche darin liegt, dass Forderungen gegen die Mutter abgeschrieben werden müssen, das Unternehmen ansonsten aber erfolgreich am Markt agiert, dann sollte eine Sanierung möglich sein.
Ach ja, das Thema "Investoren" im Auge behalten. Falls welche auftauchen, was haben die vor?
Erstellt am 12.02.2016 um 15:54 Uhr von gironimo
Klar - die konkreten Infos braucht Ihr. Ich würde aber trotzdem agieren und einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern.
Erstellt am 12.02.2016 um 16:30 Uhr von Kölner
Stichwort: Durchgriffshaftung!
Als Gläubiger der Mutter würde ich darauf drängen, dass die Tochter im Zweifel auch liquidiert wird.