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Kündigung als Prokurist

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Blacklabbi
Mrz 2022 bearbeitet

Guten Abend

Ich habe eine aktuelle Frage: Ich bin seit 25 Jahren bei meiner Firma angestellt. Seit 4 Jahren bin ich nun Prokurist. Seit der Übernahme des Unternehmens durch den Junior ging einiges schief. Letztlich endete es in einer Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Vertrauen ist gebrochen und ich erhielt ein Angebot eines anderen Unternehmens.

Wie lange ist die Kündigungsfrist für mich bei Eigenkündigung ? Die Insolvenz wird zum 1.4. offiziell eröffnet.

Vielen Dank für Hilfe aller Art.

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Community-Antworten (4)

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Catweazle

25.03.2022 um 22:25 Uhr

§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Aber nur wenn es keine andere Vereinbarung im Arbeitsvertrag gibt.

B
Blacklabbi

25.03.2022 um 22:36 Uhr

Danke für die Antwort. Ich hatte gedacht dass im Insolvenz Fall ggf der Arbeitsvertrag ausgesetzt wird.

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RudiRadeberger

26.03.2022 um 11:14 Uhr

Nach § 113 Satz 2 InsO muss bei der Kündigung in der Insolvenz eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende eingehalten werden, wenn nicht eine kürzere Frist greift. Diese Frist gilt auch dann, wenn in anderen Gesetzen, im Tarifvertrag oder einzelvertraglich längere Kündigungsfristen vorgesehen sind.

C
Challenger

27.03.2022 um 17:23 Uhr

Einfach mal mit dem Insolvenzverwalter reden. Vielleicht kommt ihm das sogar entgegen.

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