Inhouse Seminar in einem externen Raum
Hallo alle, wir werden ein Inhouse seminar Betreibsverfasungsrcht Teil 2 abhalten , jedoch würden wir gerne in eine externen Seminarraum gehen / buchen, obwohl wir eine Besprechungsraum intern ahben. Der AG lehnt dies ab. Gibt es irgendwelche rechtssprechung oder Empfehlungen, die us helfen könnten danke!
Community-Antworten (12)
01.02.2023 um 12:11 Uhr
Gibt es denn einen Grund, warum ihr den firmeneigenen Besprechungsraum nicht nutzen möchtet?
01.02.2023 um 12:13 Uhr
Rudi die selbe Frage wollte ich auch gerade stellen :-)
01.02.2023 um 13:28 Uhr
Argument dafür wäre, dass ihr dort in aller Regel nicht ungestört seid. Hier stehen gerne Leute in der Tür, die den Kalender für die Räume nicht kennen oder souverän ignorieren, jemanden aus dem Kreis der Teilnehmer uuuuunbedingt was fragen müssen (was auch warten könnte aber man stört ja "nur" den Betriebsrat) usw. usw.
Wenn man schon das Geld für Inhouse ausgibt, sollte das den maximalen Nutzen bringen und dazu ist man besser ungestört. Aber vielleicht habt ihr ja nur absolut disziplinierte Mitarbeiter...
01.02.2023 um 13:31 Uhr
Naja- haben wir auch schon mal probiert-> ist grandios gescheitert. Ständig haben die DECT- Telefone geklingelt oder BR- Mitglieder mussten unbedingt in ihren Abteilungen schauen ob alles läuft oder "schnell" noch was erledigen. Auch kamen AbtLtr die unbedingt das BRM "brauchten", obwohl in den DP WB für BR geplant war. Zum anderen ging ständig die Tür auf- "ach Scheiße, hier is auch besetzt." Könnte MonikaNZ schon verstehen. Auf der anderen Seite kann man von eine BRM eigentlich auch eine gewisse Disziplin verlangen. Was anderes fällt mir da jetzt auch nicht ein.
01.02.2023 um 13:33 Uhr
danke schon mal, genau dies ist der Grund, dass wir gerne wirklich ungestört geschult werden würden, aber wer garantiert einem dass nicht doch einer meint der Chefs , genau jetzt geht die Welt unter
01.02.2023 um 13:46 Uhr
Man kann auch für die Zeit des Semis Telefone verbannen und ein eindeutiges Schild von draußen an der Tür anbringen.
01.02.2023 um 14:02 Uhr
oder anders gesagt ... der BR hat hier keinen Anspruch auf einen externen Raum, wenn es geeignete interne Räume gibt. Wenn das Gremium ein "bitte nicht stören" nicht hinbekommt, ist es selbst schuld.
01.02.2023 um 14:07 Uhr
Sehe ich auch so. Vor einer möglichen Einigungsstelle, sollte es im Extremfall so weit gehen, hätte ein BR schlechte Karten.
01.02.2023 um 16:02 Uhr
und zuletzt... wenn die Welt WIRKLICH mal untergeht, wäre die Option kurz unterbrechen zu können sogar ein nicht unwesentliches Betriebsinteresse. Man muss nicht so tun, als wenn eine einmalige kurze Unterbrechung dem Seminar einen unverhältnismäßigen Nachteil beschert. Dem dem ist nicht so!
Einen Anspruch auf ein komplett störungsfreies Seminar wird man nicht argumentieren können, wenn man auch gerne Kaffee und Kuchen bekommt :-)
01.02.2023 um 16:14 Uhr
Und zu der Sache mit den Handys mal eine private Anekdote: Vor 10 Jahren zu meinem 50zigsten Geburtstag wurde ich gefragt was ich mir denn Wünsche. Ich habe nur gesagt, das alle ihre Handys zu hause lassen. Es muss auch mal ohne dem kleinen technischen Gerät gehen.
01.02.2023 um 17:28 Uhr
@Dummerhund bin inhaltlich ganz bei Dir. Nur die Einigungsstelle wäre nicht zuständig, sondern das ArbG. Es geht nicht um die zeitliche Lage sondern um §40 BetrVG
01.02.2023 um 17:37 Uhr
@paula OK, werde meine Strafe ertragen ;-)
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