Erstellt am 19.03.2015 um 10:38 Uhr von Dezibel
Naja, die Woche nach Ostern war wirklich schlecht gewählt, egal wie lange vorher die GF davon weiß. Die kurzen Wochen sind eben beliebte Urlaubszeit.
Ich würde mich beim Referenten erkundigen, ob man zeitnah einen neuen Termin bekommt und das dann mit der GF neu abstimmen.
Was bringt dir das, wenn von den 14 geplanten Leuten nur 4 im Seminar sitzen?
Erstellt am 19.03.2015 um 10:39 Uhr von moreno
Also die Woche ist wohl sowas von blöd gewählt ich kann Eure BL verstehen. Wenn Ihr wirklich ein Inhouse Seminar mit allen machen wollt (ich persönlich halte garnix davon). Dann klärt doch vorher den Termin ab und nehmt keinen in den Schulferien. Wenn es der GL egal ist das wegen Eurem Seminar vielleicht einigen anderen Mitarbeitern kein Urlaub gewährt wird solltet Ihr doch vorher dran denken das es nicht gut ist, zu dieser Zeit, 14 Personen für eine Woche aus dem laufenden Betrieb zu nehmen.
Erstellt am 19.03.2015 um 10:45 Uhr von Fragenmann
Verstehen kann ich die BL ja auch, der Dozent wird sich aber nicht mehr davon abbringen lassen nehme ich an.
Es handelt sich um drei Tage.
Wir hatten vom Dozent nur zei Terminvorschläge bekommen - einen im Februar (Haupt Grippe Wellen Zeit) und einen im April. Ab 3 Teilnehmern sind wir schon günstiger als mit der WAF oder vergleichbaren Instituten - das sollte man doch bedenken.
Ich hab das überhaupt nicht bedacht, dass die Woche eventuell blöd gewählt sein könnte, allerdings anscheinend keiner aus dem Gremium da einstimmig mit 9/9 beschlossen :(
Man lernt eben nie aus.
Erstellt am 19.03.2015 um 10:47 Uhr von Hoppel
Naja ... ein Betrieb mit 201-400 AN sollte den Ausfall von 14 Personen über nur 3 Tage doch grundsätzlich verkraften können ...
Oder kommen alle KollegInnen aus nur einem Bereich?
Unabhängig davon könnte/sollte man darüber nachdenken, dass nur die ersten zwei Ersatzmitglieder an diesem Inhouse Seminar teilnehmen. Die Teilnahme von vier E-BRM finde ich schon ziemlich hochgegriffen, wenn man bedenkt, dass E-BRM keinen grundsätzlichen SchulungsANSPRUCH haben.
Erstellt am 19.03.2015 um 10:52 Uhr von gironimo
Ich denke, der BR sollte sich nicht den Schuh anziehen, den der AG zu tragen hat.
Er hat das Projekt doch wohl genehmigt - und hat es schon lange gewusst. Auch der AG hat einen Kalender.
Nun ist es nun mal so.
Wenn der Dozent verschieben kann - dann o.k. - sonst bleibt der Termin bestehen - mit allen Teilnehmern.
Ansonsten wäre der Preis für mich kein Grund für ein Inhouse-Seminar.
Erstellt am 19.03.2015 um 10:53 Uhr von Fragenmann
Ok könnte man vorschlagen, allerdings ist der Dozent der Auffassung, dass regelmäßig teilnehmende Anspruch auf Schulung haben.
Die Mitglieder kommen aus
Werk 1: 2
Werk 2: 2
Werk 3: 1
Werk 4: 2
Wohnheim 1: 2
Wohnheim 2: 1
Verwaltung: 2
IntensivBetreuung 1: 1
IntensivBetreuung 2: 1
Also das ich den Betrieb lahmlege kann ich nicht sehen.
Für mich ist der Preis ein Kriterium - ich möchte dass die Teilnehmer inhaltlich auf unseren Berdarf zugeschnitten geschult sind und alle einen Stand haben. Das erreicht man am ehesten mit dem inhouse Seminar
Erstellt am 19.03.2015 um 10:53 Uhr von moreno
Na es kann doch wohl nicht angehen das ein Betriebsrat den gesamten Osterurlaub blockiert da wollen doch die AN mit schulpflichtigen Kindern Urlaub haben. Oder meinst alle bekommen Urlaub der BR ist mit 14 Leute am lernen und jeder Betrieb funktioniert noch?
Warum keine 4 Ersatz Mitglieder wenn der AG kein Veto macht? Im laufe der Jahre können diese ja vielleicht noch nachrücken und dann muss er keine Seminare mehr zahlen.
Erstellt am 19.03.2015 um 10:59 Uhr von Dezibel
> Prinzipiell muss doch jeder Teilnehmer selbst entscheiden ob er hingeht oder nicht, oder?
Ups, in meiner Abteilung haben zwei Urlaub, da bleib ich lieber und arbeite.
Wenn nur drei so denken, fehlen diese schon beim Seminar. Vielleicht kommen auch einige auf die Idee "ich komme heute und du dann morgen und wir erzählen uns, was war ...".
Sowas kommt raus, wenn jeder selbst entscheidet, ob er geht oder nicht.
Und wenn nun der AG den Mitarbeitern den Urlaub streicht, weil der BR vor geht? Das erklärt dann mal allen.
Und in Zukunft kann ich nur empfehlen, lasst die Finger weg von inhouse, da kocht man im eigenen Süppchen, es gibt keinen Erfahrungsaustausch mit anderen Betriebsräten und wie gesagt, es fehlen gleich mal 14 Leute.
Erstellt am 19.03.2015 um 11:15 Uhr von Hoppel
@ Dezibel
"Und wenn nun der AG den Mitarbeitern den Urlaub streicht, weil der BR vor geht? "
Wer nach Ostern SICHER Urlaub haben will, sollte den längst eingereicht und genehmigt bekommen haben.
Und bereits genehmigter Urlaub kann NICHT einseitig vom AG gestrichen werden.
@ Moreno
"Na es kann doch wohl nicht angehen das ein Betriebsrat den gesamten Osterurlaub blockiert "
Hä? Davon ist doch überhaupt KEINE Rede! Außerdem erstrecken sich Osterferien in ALLEN Bundesländern nicht nur auf drei Tage ...
@ Fragenmann
Ist ja schön und gut, dass Du aufgelistet hast aus welchen Bereichen die TE kommen. Aber wenn z.B. in Werk 4 zwei von drei AN für drei Tage geplant ausfallen, ist das anders zu bewerten als wenn in diesem Werk 20 AN beschäftigt sind.
Aber ich denke, dass ihr einschätzen könnt, ob der Betrieb trotz Urlaubszeit lahmgelegt wird oder nicht. Ich würde das Seminar wie geplant stattfinden lassen.
"Ok könnte man vorschlagen, allerdings ist der Dozent der Auffassung, dass regelmäßig teilnehmende Anspruch auf Schulung haben."
Hmmm ... bei Euch rücken 4 Ersatzmitglieder regelmäßig nach? Ist ein bisschen merkwürdig, aber i.S.d. Fragestellung irrelevant.
Erstellt am 19.03.2015 um 11:20 Uhr von Fragenmann
Da es sich finanziell bereits ab 3 Teilnehmern lohnt blase ich es auf keinen Fall ab.
Allerdings wird das dass letzte Seminar sein welches ich so terminiere. Evtl auch das letzte inhouse. BetrVG I hatte sich so bewährt - für Vorsitz I war ich und mein stellv extern - das war natürlich auch Klasse!
Erstellt am 19.03.2015 um 11:25 Uhr von Dezibel
> Und bereits genehmigter Urlaub kann NICHT einseitig vom AG gestrichen werden.
Das wissen wir wohl alle. Allerdings wissen wir auch, wie das gelebt wird. Die AN sehen nämlich alles ein und verzichten FREIWILLIG auf den Urlaub.
Erstellt am 19.03.2015 um 11:37 Uhr von moreno
@Hoppel mit den drei Tagen blockiert der BR eine Woche Urlaub für Menschen mit Schulpflichtigen Kindern Fakt!
Der BR hat diesen Termin schon im November fest gemacht woher soll ich als normaler Arbeitnehmer wissen das ich meinen Osterurlaub schon im Oktober planen soll damit mir der Betriebsrat nicht solche Termine zumacht??????
Und zum Thema Inhouse bin ich voll bei Dezibel!
Erstellt am 19.03.2015 um 11:38 Uhr von Hoppel
@ Dezibel
"Allerdings wissen wir auch, wie das gelebt wird. Die AN sehen nämlich alles ein und verzichten FREIWILLIG auf den Urlaub."
Und? Ich verstehe das Problem nicht.
Wenn KollegInnen von ihren Rechten keinen Gebrauch machen, kann ich als BR Aufklärungsarbeit leisten und die KollegInnen unterstützen, aber ein BR ist NICHT das Kindermädchen erwachsener Menschen.
Erstellt am 19.03.2015 um 11:51 Uhr von moreno
Na toll jetzt ist es die Schuld der Mitarbeiter das sie keinen Urlaub zu Ostern bekommen?
Herr Schmid plant zu Weihnachten seinen Osterurlaub reicht den ein und bekommt gesagt geht nicht das ist der Müller nicht da wegen Seminar. Herr Schmid verzichtet daraufhin auf seinen Urlaub. Wo willst Du ihn denn noch aufklären?
Erstellt am 19.03.2015 um 12:17 Uhr von Pickel
Ich bezweifel einfach mal grundsätzlich dass Ersatzmitglieder (erst recht 4!) zu BetrVG II geschickt werden können.
Erstellt am 19.03.2015 um 12:40 Uhr von Pjöööng
Worüber wird hier eigentlich diskutiert?
Der BR hat mit dem Arbeitgeber abgestimmt, dass BetrVG II als Inhouse Seminar veranstaltet wird, hat mit dem Dozenten einen Termin abgestimmt, gegen den der Arbeitgeber keine Bedenken hatte und hat mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass auch vier Ersatzmitglieder und die SBV das Seminar besuchen dürfen. Zusätzlich hat der BR vier Wochen vor der Schulung den betroffenen Führungskräften einen Reminder geschickt, dass diese Arbeitnehmer an diesen drei Tagen nicht am Arbeitsplatz sein werden.
Wenn der Arbeitgeber hier weder dem Termin widersprochen hat, noch den BR aufgefordert hat, den Termin mit den Abteilungen abzusprechen, ist das dann das Problem des BR? Zumindest sieht der Gesetzgeber hier ganz klar den Arbeitgeber in der Verantwortung.
Als BRV würde ich ganz einfach antworten dass der Termin mit dem Arbeitgeber abgestimmt ist.
Ob nun jemand dem am 20.03. einfällt, dass er vom 07.- 10.04. Urlaub mit der Familie machen will, deshalb evtl. keinen Urlaub mehr gewährt bekommt, oder ob Ersatzmitglieder und wie viele einen Anspruch auf BetrVG II haben oder ob der Termin ungeschickt gewählt ist, trägt doch zum Sachverhalt nichts bei!
Erstellt am 19.03.2015 um 15:30 Uhr von moreno
@Pickel natürlich warum soll das nicht gehen????? Der BR macht den Beschluss und der AG stimmt zu dann gehen 4 Ersatzmitglieder aufs Seminar!
@Pjöööng manchmal geht es auch nicht um Recht und Gesetze sondern um logisches Handeln als Betriebsrat und das war hier eindeutig nicht gegeben wenn der Betriebsrat Seminare für alle in den Schulferien plant und dann noch von Vereinbarkeit von Familie und Beruf faselt .... dem würd ich was auf Maul hauen ;-)