Kurz vor Sitzungsbeginn erfährt der Vorsitzende, dass ein BR-Mitglied erkrankt ist und nicht kommen kann. Das zu ladende Ersatzmitglied hat seinen Arbeitsplatz üblicherweise in etwa 100 km Entfernung. Ob er wirklich dort ist, auf Dienstreise, krank oder im Urlaub ist, ist nicht bekannt und auch nicht anderweitig ermittelbar (zentrale Urlaubspläne gibt es nicht). Telefonisch ist er nicht erreichbar.

Darf der Vorsitzende nun mutmaßen, dass eine tatsächliche Verhinderung vorliegt und das nächste Ersatzmitglied versuchen einzuladen, welches sich ggf. im selben Gebäude befindet wie der Sitzungsort?

Meiner Meinung nach muss das Ersatzmitglied auf dem üblichen Weg (bei uns per EMail und wegen der Kurzfristigkeit auch telefonisch) eingeladen werden. Solange der amtierende Vorsitzende keine echte Kenntnis über einen tatsächlichen oder rechtlichen Verhinderungsgrund hat, darf er kein Ersatzmitglied nachladen.
Liege ich richtig?