Erstellt am 10.02.2016 um 10:33 Uhr von Pjöööng
Grundsätzlich gebe ich Dir hier Recht, mit einem ganz dicken "Aber" ...
Angenommen dieses EBRM würde an seinem Arbeitsplatz erreicht, könnte es denn dann noch rechtzeitig zur Sitzung erscheinen? Falls nicht, wäre es ja während der Anreise offensichtlich verhindert und für diese Zeit müsste ein weiteres EBRM geladen werden.
Erstellt am 10.02.2016 um 11:26 Uhr von Aidan
Das Ersatzmitglied ist wie fast jeder Mitarbeiter bei uns viel unterwegs. Es könnte also sein, dass er sich gerade im selben Gebäude der Sitzung aufhält, wir können es erst wissen, wenn wir ihn gefragt haben.
Erstellt am 10.02.2016 um 19:32 Uhr von alterMann
Aidan: Was denn nun? Das Ersatzmitglied ist nicht telefonisch erreichbar, soll aber auf dem üblichen Weg (telefonisch) eingeladen werden. Erklär das bitte, sonst können die Antworten hier eigentlich nur ins Blaue abgegeben werden.
Erstellt am 11.02.2016 um 07:55 Uhr von Aidan
alterMann: Ja. Das Ersatzmitglied soll angerufen werden, denn erst bei diesem Versuch kann man feststellen, ob es auf diesem Wege erreichbar ist oder nicht.
Im ganz oben beschriebenen Szenario war das Ersatzmitglied nicht erreichbar, d.h. er ging nicht ans Telefon. Die Einladung konnte also nicht zusätzlich zur EMail auf diesem telefonischen Weg erfolgen. Soweit klar?
Meine erste Antwort auf Pjöööngs Frage bezog sich auf die Annahme, dass das Ersatzmitglied erreicht wäre und tatsächlich(!) so weit weg sein könnte, dass er die Sitzung nicht mehr in einem sinnvollen Zeitrahmen erreichen würde. Hier würde dann eine tatsächliche (objektive) Verhinderung vorliegen und das nächste Ersatzmitglied muss geladen werden. Dieses ist möglicherweise genauso schwierig erreichbar und das Spielchen beginnt von vorn.
Ich hoffe, ich konnte die vorhandenen Verwirrungen aufklären?