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Kostenübersicht auch ohne Wirtschaftsausschuss?

D
Denise
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage, unser Unternehmen schreibt momentan nicht so schwarze Zahlen, leider besteht unser Unternehemen nur aus 95 Mitarbeitern und hat somit leider keinen Wirtschaftsausschuss. Jetzt heißt es wir sollen sparen. Habe ich als BR Vorsitzende das Recht auch ohen WA eien Kostenauflistung von Reisekosten, Bewirtungskosten, Leihautos ect. zu beantragen oder nicht?

Vielen Dank für Eure Unterstützung

98209

Community-Antworten (9)

K
Kölner

09.02.2016 um 17:45 Uhr

ne. Hast Du nicht. Dem Grunde nach ist das auch nicht interessant.

G
Globus

09.02.2016 um 17:47 Uhr

Genau, warum denkst du nciht "größer", da hättest du mehr Chancen und mehr Erfolg in der Sache...

G
gironimo

09.02.2016 um 18:53 Uhr

Als BRV hat man keinen Anspruch. Wenn, dann hat der BR als Gremium einen Anspruch. Grundsätzlich sind die Informationen, die der WA aus dem § 106 BetrVG zu bekommen hat für den BR bestimmt. Also hat in kleineren Unternehmen der BR einen entsprechenden Informationsanspruch, der sich schon aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG ergibt.

(Erinnert sei auch an die Informationspflicht des AG in Betriebsversammlungen)

Ob die Bewirtungskosten wirklich für die roten Zahlen von Bedeutung sind? Man darf zweifeln.

J
Jakarta

09.02.2016 um 19:40 Uhr

„Genau, warum denkst du nciht "größer", da hättest du mehr Chancen und mehr Erfolg in der Sache...“

Welche sollten das denn bei dieser Betriebsgröße sein?

Auch der § 80 Abs. BetrVG greift hier nur stark eingeschränkt.

Näheres hierzu: BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90

G
Globus

09.02.2016 um 19:42 Uhr

naja, wenn du meinst...

J
Jakarta

09.02.2016 um 20:43 Uhr

Wenn das nur ich meinen würde, wäre das ja nicht so schlimm………

G
Globus

09.02.2016 um 20:54 Uhr

ja das stimmt... dennoch ist dieses Urteil auch dem Einzelfall geschuldet, wenn ich mich recht entsinne...

A
AlterMann

09.02.2016 um 20:58 Uhr

Ihr habt doch, gerade weil der Betrieb in eine Schieflage zu kommen droht, ein Vorschlagsrecht, was der Betrieb ändern könnte. (Tut mit leid, habe den § nicht zur Hand) Um Vorschläge machen zu können, braucht Ihr Informationen. Also muss der AG Euch die liefern. Und wenn die Größen der Firma nicht gerade mit Maseratis durch die Gegend düsen oder Orgien feiern, sind die Posten Leihwagen und Bewirtung wirklich nicht die Nummern, auf die es ankommt.

D
Densie

10.02.2016 um 08:26 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten. Mir schon klar dass man nicht wirklich an Bewirtungskosten spart. Aber ich meinte es ja auch nur als Beispiel. Vielen, vielen Dank!!

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