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Lohngestaltung

H
Hygge
Jan 2018 bearbeitet

Kann man in einer BV zur Einführung neuer Arbeitsmethoden auch eine Lohngruppe angeben die gezahlt werden soll, wenn die Mitarbeiter mit diesem neuen System arbeiten.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

06.02.2016 um 10:22 Uhr

Welche Tätigkeiten zu welcher Lohngruppe gehören ist im Entgeltgruppenkatalog des Tarifvertrages geregelt, der nicht per BV abgeändert werden kann.

Wenn das Fertigungsverfahren nicht klar erkennen lässt, welche Gruppe gemeint sein könnte, kann man zur Konkretisierung in eine BV so etwas wie: "Die Betriebsparteien sind sich einig, dass die Tätigkeiten mindestens der LG x entsprechen". Wobei besonders auf das Wort mindestens zu achten wäre.

Vielleicht sollte über Zulagen nachgedacht werden. Wenn diese sich auf das Fertigungsverfahren beziehen, sind sie ja auch nicht üblicher Weise tariflich geregelt und unterliegen daher nicht dem § 77.3 BetrVG.

A
AlterMann

06.02.2016 um 15:24 Uhr

Wenn Ihr nicht nach Tarif bezahlt werdet und eine BV Vergütungsordnung habt, könntet Ihr eine Lohngruppe hinzufügen.

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