Erstellt am 13.08.2008 um 04:31 Uhr von Poseidon
Hallo frau-schroeder
wenn Ihr nicht Tarifgebunden seit ist die Höhe der Löhne reines Individualrecht, also nur vom Verhandlungsgeschick der MA abhängig. Selbst bei einer Tarifbindung kann der Br nur darüber wachen ob Eingruppierungen richtig vorgenommen worden.
Ich sehe auch über den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz wenig Erfolgsaussichten, da der AG seine Unterschiedliche Vergütung offiziell sicher nicht mit dem Geschlecht begünden wird.
MfG
Poseidon
Erstellt am 13.08.2008 um 07:09 Uhr von mainpower
Hallo,
ihr würdet sicherlich nicht im Sinne der neuen Kollegin handeln wenn ihr die Zustimmung zur Einstellung verweigert. Sie ist bestimmt froh einen Arbeitsplatz gefunden zu haben. An der ungleich Behandlung hinsichtlich der Lohngestaltung eures AG könnt Ihr , wie schon Poseidon schrieb, sicherlich nichts ändern.
Erstellt am 13.08.2008 um 08:16 Uhr von Konrad
Hallo frau schroeder
dass man da NICHTS machen kann muss ich den Antworten von @poseidon und @mainpower widersprechen!
Im Einzelfall mag das Individualrecht sein, aber wenn BR kollektiv was tut ändert sich dies.
§ 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG eröffnet dem BR gerade bei Betrieben ohne TV Bindung ein Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Vergütungsstruktur/ Lohngefüge mitzugestalten, siehe dazu Fitting Rd. Nr. 407 ff.
Die 2. Möglichkeit wäre aktiv eine Tarifbindung anzustreben, wenn die betriebliche Situation es hergibt wäre dies ein guter Zeitpunkt Tarifbindung /oder zumindest Anlehnung zu fordern, sprecht mit der zust. Gewerkschaft.