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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

mitbestimmung bei einstellungen (lohngestaltung)

F
frau-schroeder
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, ich habe da mal eine frage: duerfen wir als betriebsrat die zustimmung zu neueinstellungen verweigern, wenn die neuen kolleginnen offensichtlich weit weniger verdienen werden, als die maenlichen kollegen. haben wir ueberhaupt das recht bei der lohngestaltung mitzureden? da wir nicht nach tarif bezahlt werden, ist der lohn offensichtlich einzig vom verhandlungsgeschick der bewerber/innen abhaengig.
schoene gruesse frau-schroeder

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Community-Antworten (3)

P
Poseidon

13.08.2008 um 06:31 Uhr

Hallo frau-schroeder

wenn Ihr nicht Tarifgebunden seit ist die Höhe der Löhne reines Individualrecht, also nur vom Verhandlungsgeschick der MA abhängig. Selbst bei einer Tarifbindung kann der Br nur darüber wachen ob Eingruppierungen richtig vorgenommen worden. Ich sehe auch über den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz wenig Erfolgsaussichten, da der AG seine Unterschiedliche Vergütung offiziell sicher nicht mit dem Geschlecht begünden wird.

MfG Poseidon

M
Mainpower

13.08.2008 um 09:09 Uhr

Hallo, ihr würdet sicherlich nicht im Sinne der neuen Kollegin handeln wenn ihr die Zustimmung zur Einstellung verweigert. Sie ist bestimmt froh einen Arbeitsplatz gefunden zu haben. An der ungleich Behandlung hinsichtlich der Lohngestaltung eures AG könnt Ihr , wie schon Poseidon schrieb, sicherlich nichts ändern.

K
Konrad

13.08.2008 um 10:16 Uhr

Hallo frau schroeder dass man da NICHTS machen kann muss ich den Antworten von @poseidon und @mainpower widersprechen! Im Einzelfall mag das Individualrecht sein, aber wenn BR kollektiv was tut ändert sich dies. § 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG eröffnet dem BR gerade bei Betrieben ohne TV Bindung ein Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Vergütungsstruktur/ Lohngefüge mitzugestalten, siehe dazu Fitting Rd. Nr. 407 ff.

Die 2. Möglichkeit wäre aktiv eine Tarifbindung anzustreben, wenn die betriebliche Situation es hergibt wäre dies ein guter Zeitpunkt Tarifbindung /oder zumindest Anlehnung zu fordern, sprecht mit der zust. Gewerkschaft.

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