betriebliche Lohngestaltung anpacken
Wir sind eine neu gegründete Firma (ca 100 MA), welche von der Muttergesellschaft ausgegliedert wurde. Die Gehälter wurden bei der Mutter gem. dem Verdi-Druck-Tarifvertrag bezahlt. Nun nähert sich das eine Jahr Bestandsschutz dem Ende zu und wir, als neuer BR, möchten das Thema betrieblichen Lohngestaltung, gem. §87 BetrVG Abs. 10 anpacken. Kann uns jemand Tipps geben wie so etwas aussieht? Was müssen wir auf jeden Fall beachten? Gibt es Fallen, die die AG gerne stellen?
Da wir alle Neulinge sind, sind wir für jeden Tipp dankbar. Vielen Dank
PS: ich hab vergessen zu erwähnen dass die neue GF keinem Arbeitgeberverband beitreten möchte (somit gilt der Tarifvertrag für uns nicht mehr)
Community-Antworten (1)
29.06.2015 um 14:49 Uhr
Ihr bekommt da möglicher Weise ein Problem mit dem § 77 Abs. 3 BetrVG. Der Tarifvorbehalt gilt auch in Betrieben, wo kein Tarif gilt. Demnach könnt Ihr nicht Dinge regeln, die "üblicher Weise" tariflich geregelt werden.
Der § 87 BetrVG eröffnet die Mitbestimmung über Grundsätze der betriebl. Lohngestaltung dort, wo es keine tarifliche Regelung gibt - aber eben nur über die Grundsätze - nicht über die Höhe des Arbeitsentgelts!
Da wird die Abgrenzung schwierig. Der BR ist eben keine Ersatzgewerkschaft. Ich empfehle Euch daher dringend, mir der Gewerkschaft in Kontakt zu treten (Haustarif?), zumindest aber ein Seminar zu dem Thema zu belegen oder einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
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