W.A.F. LogoSeminare

Zusammenlegen 2 versch. Abteilungen

G
GroßeFreiheit
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Wir sind uns unsicher: unser AG will 2 Abteilungen zusammenlegen (eine kfm. Abteilung (Auftragsabwicklung) mit einer techn. Abteilung (Grafik) zusammen. Der eine Teil der MA hat eine rein kfm. Ausbildung; die anderen handwerklich/technisch (Drucker/Mediengestalter). Zukünftig soll dann jeder alles machen.

Wir als BR haben das nur durch Zufall erfahren - mit uns wurde im Vorwege nicht gesprochen.

Jetzt die Frage: kann der das so einfach? Die MA sind schon am meutern, die Kaufmänner wollen nicht auf technisch umlernen und andersrum.

Sind das nicht Umstrukturierungen, der den MBR unterliegen? Das sind doch keine Versetzungen mehr, oder?

97902

Community-Antworten (2)

G
gironimo

03.02.2016 um 14:48 Uhr

Der AG hätte Euch natürlich schon längst seine Planungen darlegen müssen. Jetzt, wo Ihr es ja wisst, könnt Ihr natürlich konkret nachfragen (geht ja schon aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG hervor)

Und da seit Ihr jetzt erst mal beim § 97 Abs. 2 BetrVG. Ihr müsst mit dem AG darüber diskutieren, welche Kenntnisse die AN brauchen und wie sie diese erlangen.

Dann wäre auch die korrekte Eingruppierung / Bezahlung zu hinterfragen.

Und klar - Versetzungen können es auch sein. Da kommt es auf das Maß der Veränderungen an (.... die Umstände sich wesentlich ändern ..... § 95 Abs. 3 BetrVG).

Und schließlich wäre noch zu prüfen, ob nicht eine Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) vorliegt - mit der Folge § 112 BetrVG

L
Laffo

03.02.2016 um 23:14 Uhr

n'Abend

...was sagen denn die Arbeitsverträge der betroffenen Mitarbeiter?...sind diese so biegsam (flexibel) gestaltet worden?

..dazu müßten die Mitarbeiter diese euch natürlich vorlegen...wollen..

Ihre Antwort