Unklarheit der Mitbestimmung bei Einführung eines Mitarbeitergesprächsbogens
Hallo wir sind ein tarifgebundener Betrieb (MTV Metall Bayern) mit ca. 630 MA. Wir haben ein Leistungsbewertungssystem nach ERA. Parallel zum jährlichen Leistungsbewertungsgespräch möchte jetzt der AG in diesem Leistungsbewertungsgepräch einen Mitarbeitergesprächsbogen einführen. Hierfür erhalten Vorgesetzte ein zus. Dokument "Leitfaden für Führungskräfte zum MA-Gespräch" und die Mitarbeiter selbst erhalten ein zus. Dokument "Vorbereitungsbogen für Mitarbeiter". Jetzt zum Schwerpunkt der Diskussionen: Dieser einzuführende Mitarbeitergesprächsbogen enthält Abschnitte (die dann der Vorgestzte im MA-Gespräch eintragen soll) wie:
- Aufgabenerfüllung --> wie ist es gelaufen
- Analyse --> warum war das so ?
- Leistungserbringung / Zielerreichung
- Zukünftige Aufgaben und ziele
- Maßnahmen/Weiterbildung
- Rückmeldung an die Führungskraft
- Sonstige Bemerkungen Die für uns zuständige Geschäftsstelle der IG Metall sieht hier eine Mitbestimmung (u.a siehe Kommentare zu BetrVG § 94). Das Gremium sieht dies teilweise anderst. Dies wäre ein Leitfaden für die gleiche Vorgehensweise aller solcher Gespräch im Betrieb. Was meint ihr dazu? Dies ist aus meiner Sicht kein klares Zielvereinbarungsgespräch, beinhaltet jedoch Fragen bzw. ein Festhalten der Ziele.
Community-Antworten (1)
03.02.2016 um 10:16 Uhr
Natürlich besteht hier die Mitbestimmung im vollen Umfang. Leitfaden und Fragebogen gehören ja zusammen. Die Mitbestimmung nach § 94 BetrVG bezieht sich auf das Gesamtpaket. Dabei geht es ja nicht nur um die Fragebogen, sondern auch um die Beurteilungsgrundsätze. Wann hat jemand ein Ziel erreicht - welches Ziel überhaupt und wie kommt man zur Zielfindung.
Der Leitfaden enthält zudem oft Angelegenheiten, die der Ordnung im Betrieb ( § 87.1.1 BetrVG)unterliegen. Hier müssen ja AN sich in einer bestimmten Weise verhalten - nämlich das Gespräch führen.
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