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Beschluss erfassen

H
HATINA
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich bin neu im BR und unser Betrieb will jetzt Taschenkontrollen durchführen... jetzt muss ich die Betriebsvereinbarung machen da ich noch nicht viel Ahnung von Beschluss und Protokolle schreiben habe kann mir da vielleicht jemand helfen und mir ein Muster zu senden

Nein,ich muss keine BV schreiben, sorry mein schreib Fehler, ich muss über eine BV die der betrieb will durch führen über Taschenkontrolle einen Beschluß erfassen das wir damit einverstanden sind weiß aller dingst nicht wie man sowas schreibt

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Community-Antworten (4)

A
AlterMann

31.01.2016 um 15:23 Uhr

Nanu? 1.) Du bist neu im BR und musst eine Betriebsvereinbarung schreiben? Ist das bei Euch wirklich so, dass da einer alleine sowas schreibt? Und dann auch noch ohne ausreichende Rechtskenntnisse? 2.) Mal abgesehen davon, wer will denn die Kontrollen? Ich nehme mal an, der AG, oder? Dann könnte er doch den ersten Entwurf vorlegen, oder? 3.) Und selbst dann würde ich eine solche BV nicht ohne ausreichendes Spezialwissen prüfen wollen. Immerhin berührt eine solche BV notwendigerweise das Persönlichkeitsrecht der Kollegen und kratzt am Strafgesetzbuch. Sowas erarbeitet man nicht einfach mit einem Muster!

P
Paddy

31.01.2016 um 18:32 Uhr

Du kannst aber auch , um sicher zu gehen, die Betriebsvereinbarung vom Chef machen lassen (denn der will ja etwas von euch) und bevor du (ihr) das Ding unterschreibt, lasst ihr die BV von einem Anwalt prüfen.....bzw. ggfs. ändern. Erst dann wird sie von euch und vom Chef unterschrieben.

G
gironimo

31.01.2016 um 18:41 Uhr

Um Gottes Willen - Nein. Erst einmal einen Sachverständigen hinzuziehen und die Vorlage der Geschäftsleitung auch rechtlich prüfen lassen. Da bin ich ganz bei meinem Vorredner. Gerade wenn man neu ist.

Fasst einen Beschluss nach § 80 Abs. 3 BetrVG zur Hinzuziehung eines Sachverständigen (vielleicht ein Fachanwalt für Arbeitsrecht). Der schickt einen Kostenvoranschlag und den reicht Ihr beim Arbeitgeber zur Kostenübernahmeerklärung ein. So viel Zeit muss sein.

Bevor nicht alles geklärt ist, würde ich mich mit Äußerungen gegenüber dem Arbeitgeber bedeckt halten, ob man mit der Vorgehensweise überhaupt einverstanden sein könnte.

Während dessen diskutiert mit dem Arbeitgeber, ob er alles getan hat, Langfingern von vornherein die Arbeit so weit wie möglich unmöglich zu machen.

Z
Zappelmann

01.02.2016 um 12:28 Uhr

Bitte nicht mehr in der Frage rum ändern. Das wird von den meisten nicht gelesen. Schreib einfach eine neue Antwort, wenn neue Erkenntnisse vorliegen!

Da schreib doch einfach: Mit der BV-Vorlage sind wir einverstanden. Abstimmungsergebnis. Und dann wird unterschrieben und Ruhe im Karton.

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