Beschluss und Gegenbeschluss
Kann ein gefasster Beschluss in der nächsten Sitzung per GegenBeschluss aufgehoben werden? Oder ist ein gefasster Beschluss rechtlich wirksam?
Community-Antworten (22)
31.01.2016 um 15:33 Uhr
Das kommt auf den Beschluss an:
- Wenn der BR beschließt, das BRM XY auf eine Fortbildung zu entsenden, kann dieser Beschluss in der nächsten Sitzung vermutlich wieder verändert werden. (Von Stornokosten u.ä. reden wir hier mal nicht). Auch der Widerspruch gegen eine personelle Maßnahme könnte sicher nochmal auf die TO kommen und dann anders entschieden werden.
- Es gibt aber auch Beschlüsse, die sind nicht rückgängig zu machen: Beschließt ein BR seinen Rücktritt, kann der dann noch übergangsweise tätige BR nicht seine Wiedereinsetzung beschließen. Dann kann man nur noch prüfen, ob dieser Beschluss korrekt zustande gekommen ist. (Einladungsfristen, Teilnehmer, Nennung des TOP bei der Einladung...) BRHandel, wenn das der Hintergrund Deiner Frage ist, dann würde ich damit rechnen, dass der BRV bei der Abstimmung aus seinem Urlaub einfliegt!
31.01.2016 um 15:39 Uhr
Lach. Ja AlterMann das war mein Gedankengang. Wäre es möglich ihn während seiner Abwesenheit abzuwählen? Und wäre dieser widerrufbar beziehungsweise durch einen neuen Beschluss zu ersetzen? Daher war meine Frage ob Beschlüsse Gültigkeit behalten?
31.01.2016 um 15:47 Uhr
Ein BR kann, wenn er will, auf jeder Sitzung einen neuen Vorsitzenden wählen. So eine handstreichartig neu gewählter BRV ohne feste Mehrheit säße da vermutlich nicht fest im Sattel.
31.01.2016 um 16:01 Uhr
Mist. Das habe ich befürchtet. Darf ich dich etwas fragen AlterMann? Seit wievielen Jahren bist du Betriebsrat?
31.01.2016 um 16:49 Uhr
Der AlterMann ist seit 66 Jahren BRM und seit 61 BRV. Er wurde bereits 1909 auf einem Ausflugsdampfer geboren. Die erste BetrVG-Reform hat er selbst geschrieben. Die zweite und dritte wurden von seiner Krankenschwester verfasst. Am Anfang seiner BR-Tätigkeit hat das BetrVG noch eigenhändig abgeschrieben, weil es keine Drucker gab. Die erste Fortbildung besuchte AlterMann im Jahre 1961. Der Schulungstag hatte noch 12 Stunden und um den Schulungsalltag zu bestehen, wurden Streichhölzer für die Augen zur Verfügung gestellt (Sponsor war der Monopolist WeltHölzer). Seine Handlungen als BRM sind geprägt von hüftsteifer Leidenschaft, unaufgeregtem Fabulieren und einer Handvoll Dollar...
Diese Info ist ein Service der Betriebsratskonvention AD16.
31.01.2016 um 16:51 Uhr
So ungefähr sieben Jahre. Manchmal ruhig, manchmal eher verspannt, inkl. Abwahlbemühungen eines BRV, der dann vor der Abstimmung zurück getreten ist.
31.01.2016 um 16:56 Uhr
Ich möchte auch einen BRV der zurück tritt :)
31.01.2016 um 17:17 Uhr
Ich hätt lieber nen sechser im Lotto ;-)
31.01.2016 um 18:55 Uhr
Der Lottogewinn hilft mir nix solange ich mich mit den doofen Menschen ärgern muss ;)
31.01.2016 um 19:42 Uhr
@ BRHandel
"Ich möchte auch einen BRV der zurück tritt :)"
Ich glaube nicht, dass Du das wirklich möchtest ...
"Kann ein gefasster Beschluss in der nächsten Sitzung per GegenBeschluss aufgehoben werden? Oder ist ein gefasster Beschluss rechtlich wirksam? "
Entscheidend ist, ob ein wirksam gefasster Beschluss bereits die Sphäre des BR verlassen hat oder nicht ...
31.01.2016 um 19:46 Uhr
@hoppel : warum sollte ich das nicht wollen? Das mit dem Beschluss kapier ich nicht. Erklärung Bitte .
31.01.2016 um 20:28 Uhr
hier meint Kollego Hoppel wohl, ob der Beschluss "heilbar" ist, also ob er schon außenwirkung entfaltet hat...
31.01.2016 um 20:33 Uhr
Ach so. Danke dir. Das versteh ich besser.
31.01.2016 um 22:13 Uhr
@ BRHandel
Warum ich glaube, dass Du nicht möchtest, dass der BRV zurück tritt?
Weil es ziemlich weh tun könnte, wenn der BRV zurück tritt und auch noch empfindliche Stellen trifft ...
"hier meint Kollego Hoppel wohl, ob der Beschluss "heilbar" ist, also ob er schon außenwirkung entfaltet hat..."
Das meinte ich mit absoluter Sicherheit NICHT ...
Solange ein Beschluss noch keine Außenwirkung entfaltet hat, kann der Beschluss einen neuen Beschluss fassen und den alten Beschluss aufheben oder ändern; sonst nicht!
Mit "heilbar" hat das aber überhaupt nichts zu tun!
31.01.2016 um 22:21 Uhr
ach, also ist er dann "heilbar"
Fragen über Fragen...
31.01.2016 um 22:28 Uhr
@hoppelpoppel du sprichst in Rätseln. Warum soll mir dieser Rücktritt weh tun? Wenn er weg ist dann kann die richtige BR Arbeit beginnen.
01.02.2016 um 16:32 Uhr
Kölner, du bist einmalig. XD
01.02.2016 um 17:21 Uhr
@ BRHandel
Hoppel spricht hier nicht in Rätseln!
Googel einfach mal nach:
“zurück tritt” oder zurücktritt, und Du dürftest schnell bemerken, was er damit meinte.
@Globus Setzt heilbar nicht einen gewissen Zustand voraus?
01.02.2016 um 19:26 Uhr
jepp in der Tat...
01.02.2016 um 22:16 Uhr
Jetzt habe ich das Wortspiel verstanden . Da stand ich auf der Leitung.
01.02.2016 um 23:07 Uhr
und, hat es dir geholfen? das Wortspiel?
02.02.2016 um 11:18 Uhr
Ja und nein. Der Vorsitzende hat null Rückrat. Von dem her ist nicht zu befürchten das er Tritte verteilt.
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