Erstellt am 31.01.2016 um 14:33 Uhr von AlterMann
Das kommt auf den Beschluss an:
- Wenn der BR beschließt, das BRM XY auf eine Fortbildung zu entsenden, kann dieser Beschluss in der nächsten Sitzung vermutlich wieder verändert werden. (Von Stornokosten u.ä. reden wir hier mal nicht). Auch der Widerspruch gegen eine personelle Maßnahme könnte sicher nochmal auf die TO kommen und dann anders entschieden werden.
- Es gibt aber auch Beschlüsse, die sind nicht rückgängig zu machen: Beschließt ein BR seinen Rücktritt, kann der dann noch übergangsweise tätige BR nicht seine Wiedereinsetzung beschließen. Dann kann man nur noch prüfen, ob dieser Beschluss korrekt zustande gekommen ist. (Einladungsfristen, Teilnehmer, Nennung des TOP bei der Einladung...)
BRHandel, wenn das der Hintergrund Deiner Frage ist, dann würde ich damit rechnen, dass der BRV bei der Abstimmung aus seinem Urlaub einfliegt!
Erstellt am 31.01.2016 um 14:39 Uhr von BRHandel
Lach. Ja AlterMann das war mein Gedankengang. Wäre es möglich ihn während seiner Abwesenheit abzuwählen? Und wäre dieser widerrufbar beziehungsweise durch einen neuen Beschluss zu ersetzen? Daher war meine Frage ob Beschlüsse Gültigkeit behalten?
Erstellt am 31.01.2016 um 14:47 Uhr von AlterMann
Ein BR kann, wenn er will, auf jeder Sitzung einen neuen Vorsitzenden wählen.
So eine handstreichartig neu gewählter BRV ohne feste Mehrheit säße da vermutlich nicht fest im Sattel.
Erstellt am 31.01.2016 um 15:01 Uhr von BRHandel
Mist. Das habe ich befürchtet. Darf ich dich etwas fragen AlterMann? Seit wievielen Jahren bist du Betriebsrat?
Erstellt am 31.01.2016 um 15:49 Uhr von Kölner
Der AlterMann ist seit 66 Jahren BRM und seit 61 BRV. Er wurde bereits 1909 auf einem Ausflugsdampfer geboren. Die erste BetrVG-Reform hat er selbst geschrieben. Die zweite und dritte wurden von seiner Krankenschwester verfasst. Am Anfang seiner BR-Tätigkeit hat das BetrVG noch eigenhändig abgeschrieben, weil es keine Drucker gab. Die erste Fortbildung besuchte AlterMann im Jahre 1961. Der Schulungstag hatte noch 12 Stunden und um den Schulungsalltag zu bestehen, wurden Streichhölzer für die Augen zur Verfügung gestellt (Sponsor war der Monopolist WeltHölzer).
Seine Handlungen als BRM sind geprägt von hüftsteifer Leidenschaft, unaufgeregtem Fabulieren und einer Handvoll Dollar...
Diese Info ist ein Service der Betriebsratskonvention AD16.
Erstellt am 31.01.2016 um 15:51 Uhr von AlterMann
So ungefähr sieben Jahre. Manchmal ruhig, manchmal eher verspannt, inkl. Abwahlbemühungen eines BRV, der dann vor der Abstimmung zurück getreten ist.
Erstellt am 31.01.2016 um 15:56 Uhr von BRHandel
Ich möchte auch einen BRV der zurück tritt :)
Erstellt am 31.01.2016 um 16:17 Uhr von moreno
Ich hätt lieber nen sechser im Lotto ;-)
Erstellt am 31.01.2016 um 17:55 Uhr von BRHandel
Der Lottogewinn hilft mir nix solange ich mich mit den doofen Menschen ärgern muss ;)
Erstellt am 31.01.2016 um 18:42 Uhr von Hoppel
@ BRHandel
"Ich möchte auch einen BRV der zurück tritt :)"
Ich glaube nicht, dass Du das wirklich möchtest ...
"Kann ein gefasster Beschluss in der nächsten Sitzung per GegenBeschluss aufgehoben werden? Oder ist ein gefasster Beschluss rechtlich wirksam? "
Entscheidend ist, ob ein wirksam gefasster Beschluss bereits die Sphäre des BR verlassen hat oder nicht ...
Erstellt am 31.01.2016 um 18:46 Uhr von BRHandel
@hoppel : warum sollte ich das nicht wollen? Das mit dem Beschluss kapier ich nicht. Erklärung Bitte .
Erstellt am 31.01.2016 um 19:28 Uhr von Globus
hier meint Kollego Hoppel wohl, ob der Beschluss "heilbar" ist, also ob er schon außenwirkung entfaltet hat...
Erstellt am 31.01.2016 um 19:33 Uhr von BRHandel
Ach so. Danke dir. Das versteh ich besser.
Erstellt am 31.01.2016 um 21:13 Uhr von Hoppel
@ BRHandel
Warum ich glaube, dass Du nicht möchtest, dass der BRV zurück tritt?
Weil es ziemlich weh tun könnte, wenn der BRV zurück tritt und auch noch empfindliche Stellen trifft ...
"hier meint Kollego Hoppel wohl, ob der Beschluss "heilbar" ist, also ob er schon außenwirkung entfaltet hat..."
Das meinte ich mit absoluter Sicherheit NICHT ...
Solange ein Beschluss noch keine Außenwirkung entfaltet hat, kann der Beschluss einen neuen Beschluss fassen und den alten Beschluss aufheben oder ändern; sonst nicht!
Mit "heilbar" hat das aber überhaupt nichts zu tun!
Erstellt am 31.01.2016 um 21:21 Uhr von Globus
ach, also ist er dann "heilbar"
Fragen über Fragen...
Erstellt am 31.01.2016 um 21:28 Uhr von BRHandel
@hoppelpoppel du sprichst in Rätseln. Warum soll mir dieser Rücktritt weh tun? Wenn er weg ist dann kann die richtige BR Arbeit beginnen.
Erstellt am 01.02.2016 um 15:32 Uhr von Hartmut
Kölner, du bist einmalig. XD
Erstellt am 01.02.2016 um 16:21 Uhr von Ernsthaft
@ BRHandel
Hoppel spricht hier nicht in Rätseln!
Googel einfach mal nach:
“zurück tritt” oder zurücktritt, und Du dürftest schnell bemerken, was er damit meinte.
@Globus
Setzt heilbar nicht einen gewissen Zustand voraus?
Erstellt am 01.02.2016 um 18:26 Uhr von Globus
Erstellt am 01.02.2016 um 21:16 Uhr von BRHandel
Jetzt habe ich das Wortspiel verstanden . Da stand ich auf der Leitung.
Erstellt am 01.02.2016 um 22:07 Uhr von Globus
und, hat es dir geholfen? das Wortspiel?
Erstellt am 02.02.2016 um 10:18 Uhr von BRHandel
Ja und nein. Der Vorsitzende hat null Rückrat. Von dem her ist nicht zu befürchten das er Tritte verteilt.