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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschluss und Gegenbeschluss

B
BRHandel
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein gefasster Beschluss in der nächsten Sitzung per GegenBeschluss aufgehoben werden? Oder ist ein gefasster Beschluss rechtlich wirksam?

1.987022

Community-Antworten (22)

A
AlterMann

31.01.2016 um 15:33 Uhr

Das kommt auf den Beschluss an:

  • Wenn der BR beschließt, das BRM XY auf eine Fortbildung zu entsenden, kann dieser Beschluss in der nächsten Sitzung vermutlich wieder verändert werden. (Von Stornokosten u.ä. reden wir hier mal nicht). Auch der Widerspruch gegen eine personelle Maßnahme könnte sicher nochmal auf die TO kommen und dann anders entschieden werden.
  • Es gibt aber auch Beschlüsse, die sind nicht rückgängig zu machen: Beschließt ein BR seinen Rücktritt, kann der dann noch übergangsweise tätige BR nicht seine Wiedereinsetzung beschließen. Dann kann man nur noch prüfen, ob dieser Beschluss korrekt zustande gekommen ist. (Einladungsfristen, Teilnehmer, Nennung des TOP bei der Einladung...) BRHandel, wenn das der Hintergrund Deiner Frage ist, dann würde ich damit rechnen, dass der BRV bei der Abstimmung aus seinem Urlaub einfliegt!
B
BRHandel

31.01.2016 um 15:39 Uhr

Lach. Ja AlterMann das war mein Gedankengang. Wäre es möglich ihn während seiner Abwesenheit abzuwählen? Und wäre dieser widerrufbar beziehungsweise durch einen neuen Beschluss zu ersetzen? Daher war meine Frage ob Beschlüsse Gültigkeit behalten?

A
AlterMann

31.01.2016 um 15:47 Uhr

Ein BR kann, wenn er will, auf jeder Sitzung einen neuen Vorsitzenden wählen. So eine handstreichartig neu gewählter BRV ohne feste Mehrheit säße da vermutlich nicht fest im Sattel.

B
BRHandel

31.01.2016 um 16:01 Uhr

Mist. Das habe ich befürchtet. Darf ich dich etwas fragen AlterMann? Seit wievielen Jahren bist du Betriebsrat?

K
Kölner

31.01.2016 um 16:49 Uhr

Der AlterMann ist seit 66 Jahren BRM und seit 61 BRV. Er wurde bereits 1909 auf einem Ausflugsdampfer geboren. Die erste BetrVG-Reform hat er selbst geschrieben. Die zweite und dritte wurden von seiner Krankenschwester verfasst. Am Anfang seiner BR-Tätigkeit hat das BetrVG noch eigenhändig abgeschrieben, weil es keine Drucker gab. Die erste Fortbildung besuchte AlterMann im Jahre 1961. Der Schulungstag hatte noch 12 Stunden und um den Schulungsalltag zu bestehen, wurden Streichhölzer für die Augen zur Verfügung gestellt (Sponsor war der Monopolist WeltHölzer). Seine Handlungen als BRM sind geprägt von hüftsteifer Leidenschaft, unaufgeregtem Fabulieren und einer Handvoll Dollar...

Diese Info ist ein Service der Betriebsratskonvention AD16.

A
AlterMann

31.01.2016 um 16:51 Uhr

So ungefähr sieben Jahre. Manchmal ruhig, manchmal eher verspannt, inkl. Abwahlbemühungen eines BRV, der dann vor der Abstimmung zurück getreten ist.

B
BRHandel

31.01.2016 um 16:56 Uhr

Ich möchte auch einen BRV der zurück tritt :)

M
Moreno

31.01.2016 um 17:17 Uhr

Ich hätt lieber nen sechser im Lotto ;-)

B
BRHandel

31.01.2016 um 18:55 Uhr

Der Lottogewinn hilft mir nix solange ich mich mit den doofen Menschen ärgern muss ;)

H
Hoppel

31.01.2016 um 19:42 Uhr

@ BRHandel

"Ich möchte auch einen BRV der zurück tritt :)"

Ich glaube nicht, dass Du das wirklich möchtest ...

"Kann ein gefasster Beschluss in der nächsten Sitzung per GegenBeschluss aufgehoben werden? Oder ist ein gefasster Beschluss rechtlich wirksam? "

Entscheidend ist, ob ein wirksam gefasster Beschluss bereits die Sphäre des BR verlassen hat oder nicht ...

B
BRHandel

31.01.2016 um 19:46 Uhr

@hoppel : warum sollte ich das nicht wollen? Das mit dem Beschluss kapier ich nicht. Erklärung Bitte .

G
Globus

31.01.2016 um 20:28 Uhr

hier meint Kollego Hoppel wohl, ob der Beschluss "heilbar" ist, also ob er schon außenwirkung entfaltet hat...

B
BRHandel

31.01.2016 um 20:33 Uhr

Ach so. Danke dir. Das versteh ich besser.

H
Hoppel

31.01.2016 um 22:13 Uhr

@ BRHandel

Warum ich glaube, dass Du nicht möchtest, dass der BRV zurück tritt?

Weil es ziemlich weh tun könnte, wenn der BRV zurück tritt und auch noch empfindliche Stellen trifft ...

"hier meint Kollego Hoppel wohl, ob der Beschluss "heilbar" ist, also ob er schon außenwirkung entfaltet hat..."

Das meinte ich mit absoluter Sicherheit NICHT ...

Solange ein Beschluss noch keine Außenwirkung entfaltet hat, kann der Beschluss einen neuen Beschluss fassen und den alten Beschluss aufheben oder ändern; sonst nicht!

Mit "heilbar" hat das aber überhaupt nichts zu tun!

G
Globus

31.01.2016 um 22:21 Uhr

ach, also ist er dann "heilbar"

Fragen über Fragen...

B
BRHandel

31.01.2016 um 22:28 Uhr

@hoppelpoppel du sprichst in Rätseln. Warum soll mir dieser Rücktritt weh tun? Wenn er weg ist dann kann die richtige BR Arbeit beginnen.

H
Hartmut

01.02.2016 um 16:32 Uhr

Kölner, du bist einmalig. XD

E
Ernsthaft

01.02.2016 um 17:21 Uhr

@ BRHandel

Hoppel spricht hier nicht in Rätseln!

Googel einfach mal nach:

“zurück tritt” oder zurücktritt, und Du dürftest schnell bemerken, was er damit meinte.

@Globus Setzt heilbar nicht einen gewissen Zustand voraus?

G
Globus

01.02.2016 um 19:26 Uhr

jepp in der Tat...

B
BRHandel

01.02.2016 um 22:16 Uhr

Jetzt habe ich das Wortspiel verstanden . Da stand ich auf der Leitung.

G
Globus

01.02.2016 um 23:07 Uhr

und, hat es dir geholfen? das Wortspiel?

B
BRHandel

02.02.2016 um 11:18 Uhr

Ja und nein. Der Vorsitzende hat null Rückrat. Von dem her ist nicht zu befürchten das er Tritte verteilt.

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