Wer muss auf der Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes unterschreiben?
Hallo,
eine Frage zum Formular "Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes § 1 Abs. 5 WOLPersVG":
Wer unterschreibt auf Seite 3? Die amtierende Personalvertretung oder der auf Seite 1-2 genannte Wahlvorstand!?
Community-Antworten (1)
25.01.2016 um 13:33 Uhr
Die Personalvertretung, da sie als ausführendes Organ den Wahlvorstand bestellt und/oder gewählt hat.Selbst wenn der Wahlvorstand dies selbst unterschreiben würde, dürfte die durchgeführte Wahl der Personalvertretung nicht anfechtbar sein.
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