Systemausfall / Kollegen nach Hause schicken
Hallo,
Kann der AG bei einem Systemausfall die Kollegen auf Abruf nach Hause schicken? Thema ist nicht in einer BV geregelt-
Community-Antworten (3)
22.01.2016 um 17:20 Uhr
Wenn der AG die Kollegen abberufen hat, muss er sie auch bezahlen.
Dazu auch § 12 TzBfG: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen. (....)
Ihr solltet das Thema in einer BV aufnehmen.
22.01.2016 um 19:45 Uhr
Hallo gironimo
Ich habe die Frage ganz anders verstanden. Die Firma hat einen Systemausfall, und schickt die AN nach Hause mit der Auflage "auf Abruf wieder zu erscheinen" Annahmeverzug unsw. ist dann das nächste Thema
Gruß jorojo
23.01.2016 um 10:06 Uhr
Er kann sie nach Hause schicken, muss sie aber bezahlen.
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