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Schulungen um BR Tätigkeit ausführen zu können

C
chipsycale
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe eine Frage bezüglich Fortbildungen. Bei uns steht ein grosses Vertragsprojekt an, in der Größe einer ERA Einführung und es wird hier auch harte Verhandlungen und Konflikte geben zwischen Geschäftsleitung und BR. Eine Schulung in Verhandlungsführung habe ich bereits (ausserhalb BR Tätigkeit) Jetzt haben wir im Gremium beschlossen, dass ich noch Konfliktmanagement I und II in Vorbereitung auf diese Verhandlung absolviere.

Seit knapp 3 Monaten warte ich auf eine Antwort, ob ich daran teilnehmen kann. IJetzt bekomme ich ein „Nein“.

Meine Frage ist nun:

  1. Kann HR diese Schulung ablehnen?
  2. Diese Schulung ist zwar keine direkte BR Fortbildung wird aber im Zusammenhang mit meiner BR Tätigkeit benötigt.

Wie ist da der Sachverhalt?

Über Antworten und Meinunge würde ichi mich sehr freuen.

1.213012

Community-Antworten (12)

G
Globus Akzeptiert

21.01.2016 um 19:04 Uhr

"Wichtig ist, dass sie die "erforderlichen" Kenntnisse vermitteln." Aber dann sind sie doch vom Themenplan her anerkannt...

Klar, Seminare zu besuchen entbehrt mitunter nciht einen Sachverständigen, dennoch sollte der BR ein wenig geschult sein...

M
Moreno

21.01.2016 um 17:14 Uhr

Hallo Chipsycale wenn die Schulung nicht nach §37.6 BetrVG anerkannt ist braucht der AG diese auch nicht bezahlen.

Aber es gibt natürlich anerkannte Seminare zu diesem Thema, diese solltet Ihr auch notfalls gerichtlich durchdrücken, wenn Ihr sie für erforderlich haltet.

Habt Ihr überhaupt schon Grundseminare besucht, wenn ihr drei Monate auf die Antwort vom AG wartet?

G
Globus

21.01.2016 um 17:35 Uhr

"Bei uns steht ein grosses Vertragsprojekt an, in der Größe einer ERA Einführung" ERA ist die Bezeichnung der IG Metall, hier geht es um Entgelt - Oder meinst du ein ERP System?

"und es wird hier auch harte Verhandlungen und Konflikte geben zwischen Geschäftsleitung und BR." damit ist in der Tat zu rechnen

"Eine Schulung in Verhandlungsführung habe ich bereits (ausserhalb BR Tätigkeit)" Warum? Ein solches gibt es zu Hauf nach §37 Abs 6 BetrVG!

"Jetzt haben wir im Gremium beschlossen, dass ich noch Konfliktmanagement I und II in Vorbereitung auf diese Verhandlung absolviere." Sehe ich eigentlich nciht als so sinnvoll an - warum schult ihr euch nicht auf den Sachverhalt?

"Seit knapp 3 Monaten warte ich auf eine Antwort, ob ich daran teilnehmen kann. IJetzt bekomme ich ein „Nein“." Falscher Weg, Ihr beschließt das Seminar nach 37,6 inklusive Ort, Zeitpunkt und Veranstalter, das teilt ihr dem AG mit und schreibt dazu, dass er innerhalb zwei Wochen gegen die zeitliche Lage Einwände vorbringen kann. Nach Ablauf der Frist, bucht ihr das Seminar.

"Meine Frage ist nun:

  1. Kann HR diese Schulung ablehnen?" je nachdem was das genau für ein Seminar ist...

"2. Diese Schulung ist zwar keine direkte BR Fortbildung wird aber im Zusammenhang mit meiner BR Tätigkeit benötigt." dann sucht euch Seminare nach 37,6 BetrVG heraus...

M
Moreno

21.01.2016 um 18:18 Uhr

Oh Globus wir beide einer Meinung :-)

G
Globus

21.01.2016 um 18:30 Uhr

keine Angst, das ist nur temporär ;-)

G
gironimo

21.01.2016 um 18:36 Uhr

seit wann müssen Seminare nach § 37.6 BetrVG eine Anerkennung haben. Wichtig ist, dass sie die "erforderlichen" Kenntnisse vermitteln.

Wenn es ein so großes Projekt ist, wäre es vielleicht sinnvoller einen Sachverständigen hinzuzuziehen (§ 80 Abs. 3 BetrVG), der nicht nur Dir sondern dem Gremium oder zumindest einem Ausschuss zur Verfügung steht und das gesamte Projekt praxisnah begleitet.

J
Jakarta

21.01.2016 um 19:27 Uhr

„seit wann müssen Seminare nach § 37.6 BetrVG eine Anerkennung haben. Wichtig ist, dass sie die "erforderlichen" Kenntnisse vermitteln.“

Giro, das meinst du doch jetzt hoffentlich nicht wirklich ernsthaft?

Natürlich braucht ein Seminar erst mal keine entsprechende Anerkennung. Wenn es aber um eine Kostenübernahme und darum geht, wer diese letztlich in welchem Umfang zu tragen hat , würde ich mir schon ein paar Gedanken darüber machen, welche hier jetzt vorliegt.

Nachtrag 19:43 Uhr

Damit hier nicht etwas missverstanden wird.

Natürlich kann sich ein BR dieses auch selbst erstreiten. Da es hier vordergründig auf die Notwendigen ankommt, könnte dieses sogar ein nach 37.7 Ausgeschriebenes sein.

Aber gerade bei relativen Frischlingen dürfte schon aufgrund ihrer wohl geringen Erfahrung in derartigen Dingen, das nicht ganz so einfach sein. Daher würde ich das so nicht Zementieren und eher auf bereits von einem Anbieter entsprechend klarierte abstellen.

Denn auch wenn es hierfür keinen Stempel gibt, der dieses bestätigt, so kann dieses zwar ein BR entscheiden, aber letztlich entscheidet das dann doch ein Gericht. Von daher würde ich dann doch eher die gerichtlich anerkannten, hier entsprechend einordnen.

G
Globus

21.01.2016 um 21:20 Uhr

"könnte dieses sogar ein nach 37.7 Ausgeschriebenes sein." ja, rein theoretisch - meist sind aber 37,7 polisch bildene Seminare von Gewerkschaften - meistens - und wenn ich als BRm die Wahl hbe zwischen Seminaren 37,6 oder 37,7 wähle ich grundsätzlich ersteres - nciht nur wegen der dann nciht zeitlichen Höchststufe im laufenden Jahr...

C
chipsycale

22.01.2016 um 09:13 Uhr

Vielen lieben Dank für eure vielen Antworten. Wir haben schon Grundschulungen wie AG1+2 und BVG 1+2. Auch haben wir 2 Anwälte, die uns bei diesem großen Projekt unterstützen. Das Projekt ist mehrere AG aufgeteilt und wird themenspezifisch verhandelt, in einer bin ich dabei und habe die HR Führungskraft von Europa als Konterpart. Ist wie David gegen Goliath. Eine Verhandlungsschulung habe ich schon und kann das auch gut einsetzten, aber mit dem Konfliktmanagement, die andere Seite zu triggern, habe ich Defizite.

Ich vermute es ist Zeitschinderei und Taktik um die Forderungen der GL leichter durchsetzen zu können.

Wie seht ihr das?

A
Admin

22.01.2016 um 13:21 Uhr

Sehr geehrter Nutzer chipsycale,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Fortbildung. Gerne können Sie sich dazu auch an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 08158-99720

Ihnen ein schönes Wochenende und mit besten Grüßen vom Starnberger See

Ihr W.A.F.-Team

G
Globus

22.01.2016 um 16:41 Uhr

Hmmm, darum holt ihr euh keinen Sachverständigen für diese Thematik, der euch da dann auf Augenhöhe mit dem AG auch in den Verhandlungen begleitet... Glaubst du allen ernstes, dass du nach dann drei Seminaren in der Lage bist dich in den Verhandlungen mit dem Goliath zu behaupten? Gerade wenn du dich in der Sache vielleicht noch nciht mal zu 100% aus kennst? Ich wäre da durchaus vorsichtig...

C
cipsycale

25.01.2016 um 10:27 Uhr

An Globus,

wie weiter schon bechrieben, wir haben zwei Sachverständige mit dabei, aber trotzdem schliesst das Ene das Andere nicht aus.

Vielen Dank an Alle für eur zahlreichen ANtowrten und Tipps. Konfliktmanagement I wurde jetzt doch genehmigt, Konfliktmanagement II muss ich mir dann nochmal erstreiten.

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