Anerkennung der erbrachten Arbeitsjahre beim Wechsel vonTochter- / in Hauptfirma?
Ein Mitarbeiter unserer Tochterfirma wechselt demnächst in die Hauptfirma, bekommt da auch einen neuen Arbeitsvertrag.Hat er Anspruch auf die volle Anerkennung/ Übertrag der in der Tochterfirma erbrachten Arbeitsjahre? Es handelt sich immerhin um 15 Jahre.
Community-Antworten (2)
21.01.2016 um 15:15 Uhr
Um daran keinen Zweifel aufkommen zu lassen und späteren Streitereien vorzubeugen, würde ich die Anrechnung der Zeit mit in den Arbeitsvertrag aufnehmen oder mir sonst wie vom Arbeitgeber bestätigen lassen.
21.01.2016 um 15:53 Uhr
eine solche Anrechnung von Dienstzeiten ist in vielen Konzernen durchaus üblich um einfach die MA zu motivieren auch mal in ein anderes Unternehmen zu wechseln. Es ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Daher siehe den guten Tipp von gironimo
Verwandte Themen
Entlohnung der Bereitschaftszeit?
ÄlterIm Dienstplan wird eine Nachtbereitschaft mit mit 4 Stunden Arbeitszeit angerechnet, bei einer tatsächlichen Anwesenheit von 10 Stunden. Der Dienst beginnt um 20.15 und endet um 6.15, dabei werden die
Überstunden werden nicht anerkannt. Was tun?
ÄlterIn unserem Unternehmen existiert eine Orga-Anweisung, daß bei Arbeitszeitüberschreitungen täglich ein Korrekturbeleg ausgefüllt werden muß, vom Vorgesetzten WGL abgezeichnet und dann zur Erfassung an
kurzer Wechsel
ÄlterHallo zusammen folgendes Problem: Ist Zustand, Vollkonti 5 Schichtsystem, sehr geringe Personaldecke(keine Springer), Blockurlaub jeweils 4 Wochen pro Schicht. Bei "kurzen Wechsel" bedingt durch Kra
Unterschied zwischen Wechsel und Versetzung?
Hallo in die Runde, Wieder einmal brauche ich Input von euch. Unser AG sieht eine Versetzung einer MA vor. Erfahren hat der BR erst durch die MA davon, da diese mit dem Wechsel nicht einverstanden is
Mitbestimmung AZ-§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
ÄlterZum Thema, Ihr Lieben, eine Frage. Arbeit beim Kunden als Hauswirtschafterin und jetzt endlich Anerkennung Fahrzeit, im Gegenzug Streichung Bürozeit. Ist der BR bei solchen Veränderungen an der AZ ni