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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anerkennung der erbrachten Arbeitsjahre beim Wechsel vonTochter- / in Hauptfirma?

F
Falada
Nov 2016 bearbeitet

Ein Mitarbeiter unserer Tochterfirma wechselt demnächst in die Hauptfirma, bekommt da auch einen neuen Arbeitsvertrag.Hat er Anspruch auf die volle Anerkennung/ Übertrag der in der Tochterfirma erbrachten Arbeitsjahre? Es handelt sich immerhin um 15 Jahre.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

21.01.2016 um 15:15 Uhr

Um daran keinen Zweifel aufkommen zu lassen und späteren Streitereien vorzubeugen, würde ich die Anrechnung der Zeit mit in den Arbeitsvertrag aufnehmen oder mir sonst wie vom Arbeitgeber bestätigen lassen.

P
paula

21.01.2016 um 15:53 Uhr

eine solche Anrechnung von Dienstzeiten ist in vielen Konzernen durchaus üblich um einfach die MA zu motivieren auch mal in ein anderes Unternehmen zu wechseln. Es ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Daher siehe den guten Tipp von gironimo

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