Erstellt am 20.01.2016 um 15:32 Uhr von Belveda
Hallo Souvereign,
bei uns gibt es keine halben Urlaubstage - entweder man nimmt den ganzen Tag frei oder man nutzt die Gleitzeitregelung bzw sein Stundenkonto.
Habt ihr eine BV zum Thema Zeiterfassung / Urlaub?
Erstellt am 20.01.2016 um 15:40 Uhr von Pjöööng
Souvereign,
das ist eine Diskussion die immer wieder voller Leidenschaft und ohne greifbares Ergebnis geführt wird.
In der Tat kennt das Bundesurlaubsgesetz keine halben Urlaubstage. Es kennt lediglich Bruchteile von Urlaubstagen, die, sofenr sie mindestens einen halben Tag ergeben auf eine vollen Urlaubstag aufzurunden sind. Da fragt man sich dann natürlich, was mit den Bruchteilen passiert, die keinen halben Tag ergeben. Entfallen sie einfach, können sie dann als stunden- oder minutenweise Freistellung genommen werden, oder sind sie finanziell abzugelten? Zudem gilt die Rundungsregelung nach dem Gesetzestext nur bei Teilurlaubsansprüchen, aber nicht z.B. wenn sie sich bei einer Urlaubsumrechnung von Voll- auf Teilzeit ergeben.
Manche Tarifverträge kennen wiederum auch halbe Urlaubstage.
In der Pravis stellt es in der regel kein Problem dar wenn der Arbeitgeber Teile des Urlaubsanspruches auch in Form von halben Tagen gewährt wenn es dem Wunsche des AN entspricht.
Erstellt am 20.01.2016 um 16:50 Uhr von Souvereign
eine BV Urlaub haben wir nicht. Aber in die von der Zeiterfassung werde ich mal rein schauen (und auch in den TV).
Danke Euch beiden !
Erstellt am 20.01.2016 um 18:35 Uhr von gironimo
gibt es denn einen Anlass, dass der BR aktiv werden muss?
Erstellt am 21.01.2016 um 07:23 Uhr von Erbsenzähler
@Souvereign
Mach kein Fass auf und behaltet so die Regelung. Der AG kann das sogar auch ohne euch die Gewährung von 1/2 Urlaubstagen nicht mehr gestatten.
Erstellt am 21.01.2016 um 07:29 Uhr von Hartmut
Der Sachverhalt, den du beschreibst, ist klar geworden. Nicht klar geworden ist, worauf du hinaus willst. Stören dich die halben Urlaubstage? Inwiefern?
Erstellt am 21.01.2016 um 08:31 Uhr von moreno
Bei uns gibt's auch ,,halbe '' Urlaubstage die gern von den AN genommen werden. Warum sollten wir als Betriebsrat an dieser Regelung was ändern wollen?
Erstellt am 21.01.2016 um 09:16 Uhr von Mattes
Bei uns läuft es auch Problemlos mit 1/2 Tagen...
Vor allem gerne bei Terminen und flauten genutzt.
Und bei schönem Wetter nicht zu vergessen.
Erstellt am 21.01.2016 um 09:30 Uhr von Souvereign
Huch !
Auf einmal so viele Antworten. Zur Erläuterung: Grundsätzlich ging es mir nur um den Unterschied "Gesetz" zu "Praxis". Einfach, weil mir das auffiel. Gibt also weder einen Handlungsauftrag der MA, das zu ändern, noch Hinweise darauf, das der AG korrigieren möchte.
Im TV wird bezüglich Urlaub mehr oder weniger die gesetzliche Regelung nochmal dargestellt. In unserer BV Arbeitszeit gibt es aber tatsächlich "halbe Urlaubstage". Das heißt aber nicht, das diese Regelung dem Gesetz entspricht. Aber gut, solange der AG niemandem deswegen Ärger machen kann, bin ich beruhigt.
Erstellt am 21.01.2016 um 21:44 Uhr von BloodyBeginner
Eine BV darf auch ruhig besser sein als das Gesetz. Es gilt das Günstigkeitsprinzip.
Und solange die Mitarbeiter ihren Mindesturlaub zur Erholung bekommen spricht in meinen Augen nichts gegen halbe Urlaubstage zwischendurch, wenn man halt als Mitarbeiter früher gehen will und keinen ganzen Urlaubstag dafür benötigt
Erstellt am 21.01.2016 um 21:47 Uhr von Globus
Wo bitte ist da die rechtliche Grundlage?
Nachtrag: Eine BV darf gegen keine Gesetze verstoßen, diese Passagen wären rechtsungültig!