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Kleine autarke Überwachungseinheit auf Normalstation möglich und sinnvol? BR-Möglichkeit der Intervention?

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Maria
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind eine Klinik-GmbH. Ein Chefarzt der Inneren Medizin ist nun von einer unserer GmbH-Häuser (25km entfernt) in unserer Klinik als CA angestellt worden. Die dortige Intermediate Care Station (Wachstation mit vier Betten) speziell für Schrittmacherpatienten, soll nun ebenfalls zu uns verlegt werden, samt Pflegepersonal. Diese soll in einem großen Zimmer auf unserer Internen Station autark integriert werden. Das heißt, Pflegematerial, Medikamente, etc. für beide Bereiche, aber Pflegekräfte, IMC-Leitung, etc. unabhängig. Ein gegenseitiges Aushelfen soll nicht stattfinden. Kennt jemand so eine Situation? Was kann der BR jetzt noch vor Einstellung dieser MA positiv bewirken, denn ursprünglich war geplant, dass ALLE GKP`s Zug um Zug beide Bereiche erlernen sollten und es eben nur eine einheitliche Einheit sein sollte. Hier war wieder mal der Chefarzt stärker als der Geschäftsführer!

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Community-Antworten (7)

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gironimo

15.01.2016 um 09:29 Uhr

Außer Beratungsrechte sehe ich im Moment wenig Möglichkeiten. Dazu müsste man ggf. mehr Details kennen, welche Auswirkungen die Maßnahme auf die AN speziell haben.

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Hartmut

15.01.2016 um 17:28 Uhr

Ich sehe leider auch nicht viel. Eventuell hilft der §87 Abs. 1 Nr. 1 (MBR zur Ordnung des Betriebs), denn ein Eingriff in die Organisation, mithin in die Ordnung, soll deiner Beschreibung zu Folge ja stattfinden. Oft wirkungsvoll: im Falle der Nicht-Einigung droht die Einigungsstelle.

P
paula

15.01.2016 um 18:38 Uhr

wo ist das denn bitte "Ordnung im Betrieb"?

N
nicoline

15.01.2016 um 21:31 Uhr

Hartmut, Paula nimmt mir das Wort aus der Hand.

Maria, ja, ich kenne das. Wir hatten vor ewigen Zeiten auf einer internen Station ein sogenanntes" Herzzimmer", lange bevor der Begriff "Intermediate Care" Einzug in den deutschen medizinischen Sprachgebrauch gehalten hat. Wir haben damit keine schlechten Erfahrungen gemacht. Warum sollte das bei euch nicht funktionieren? Wenn beides personell strikt getrennt ist, muss der AG doch auch dafür sorgen, dass es klappt. Und wenn ihr merkt, dass es nicht so funktioniert, wie geplant, hilft vielleicht ein Gespräch mit dem AG.

H
Hoppel

16.01.2016 um 11:28 Uhr

@ Maria

"Hier war wieder mal der Chefarzt stärker als der Geschäftsführer! "

Von solchen Vermutungen darf und sollte man sich in der heutigen Zeit trennen. ;-)

Eine solche Maßnahme wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur dann umgesetzt, wenn es sich irgendwie rechnet. Und gerechnet wird speziell in einem Klinikverbund ganz sicher nicht vom Chefarzt.

Eine IMC gibt es aber nur deshalb, weil es sich letztendlich um Intensivbetten handelt, aber die Strukturvoraussetzung einer ITV (u.a. 24stündige Anwesenheit eines Arztes) nicht gewährleistet und eine intensivmedizinische BEHANDLUNG bei Z.n. Schrittmacherimplantation im Regelfall auch nicht erforderlich ist.

Dementsprechend ist eine IMC meines Wissens grundsätzlich in jedem KH mit Pflegekräften besetzt, die die Intensiv- und Anästhesie-Fachweiterbildung haben.

"Ein gegenseitiges Aushelfen soll nicht stattfinden." Das kann ich vor obigem Hintergrund nachvollziehen, da sicherlich höhere Anforderungen an die pflegerische Qualifikation zu stellen sind.

Unsere "IMC" sind ebenfalls im Bereich einer Normalstation zu finden, allerdings in einem abgegrenzten & geschützten Bereich.

K
krokodil

16.01.2016 um 12:40 Uhr

Hallo Wir hatten vor Jahren fast das Gleiche, nur dass uns das nicht als IMC verkauft wurde sondern als Monitoring. Es war ebenfalls geplannt dass ein gegenseitiges Aushelfen nicht stattfinden sollte. Es hat nicht funktioniert. Das Monitoring Team war zu klein um Ausfälle zu kompensieren also wurden die Stations GKPS zu aushelfen überredet. Inzwischen ist das Monitoring und die Station zusammen und Alle machen alles. Obwohl keiner bei uns eine Zusatzausbildung hat bekommen wir regelmäßig intensivpflichtige Patienten wenn die ITS voll ist. Der BR hält sich raus. krokodil

M
Maria

16.01.2016 um 21:30 Uhr

@Hoppel "Chefarzt stärker als Geschätsführer" Nun ausführlicher: Unsere GmbH besteht noch aus zwei Häusern, denn das dritte wurde im Oktober teilgeschlossen und jetzt Ende Januar ganz. 30 Beschäftige dieser Klinik sind letzten Herbst zu uns versetzt worden. Ebenfalls besagter Chefarzt. Es war abgesprochen, geplant und eigentlich ab 20.01. umbaufertig zum Einzug, dass diese IMC nicht zu uns (25km entfernt) sondern in das zweite Haus (5km entfernt, Herzkatheter-Messplatz) kommt. Diese Pflegekräfte haben keine Fachausbildung.

Wie "krokodil" aus Erfahrung schreibt, befürchtet unser BR, dass am Ende keine strikte Trennung möglich ist. Es kommen fünf Beschäftigte u.a. Teilzeitbeschäftigte zu uns, welche drei Schichten mit je einer Pflegekraft besetzt, abdecken müssen. Bei Krankheit, Urlaub sehen wir das Problem, dass dann plötzlich von der Normalstation Leute einspringen müssen. Unsere Klinik verfügt bereits über eine Intensivstation mit 10 Betten, vier davon sind für IMC. Maria

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