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Wie hat ein Rücktritt in einem guten BR auszusehen?

GJ
Guter Junge
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Betriebsräte, heute bin ich aus unserem BR zurückgetreten. Eine Frage zum Ablauf der Sitzung: ich habe der Vorsitzenden signalisiert, dass ich zurücktreten werde. Daraufhin wurde eine außerordentliche Sitzung einberufen. Ohne zu ahnen worum es gehen wird bin ich erschienen. Dort saßen mir der gesamte BR und alle Ersatzmitglieder gegenüber. Mir wurde gesagt, ich sei, durch die vorgenannte Ankündigung bereits zurückgetreten und dabei blätterte ein Kollege flink und gewissenhaft im Fitting. Ich habe gelacht und gesagt, dass ich nicht zurückgetreten bin und es auch in dem Moment nicht tuen werden. Da hieß es: So geht das nicht - kein hin und her und schließlich sei das den geladenen Ersatzmitgliedern gegenüber auch unfair - alle hätten viel zu tun und keine Zeit zu vergeuden! Naja - ein Kollege kam mir zuvor, trat zurück und ich folgte ihm sodann. Meine Frage: War die Sitzung rechtmäßig? Was haltet Ihr von diesem Prozedere? Wie hat ein Rücktritt in einem guten BR auszusehen? Bis heute hat der BR nicht öffentlich Stellung genommen und/oder offiziell Ersatzmitglieder benannt. Wir als Zurückgetretene haben bereits einen offenen Brief an die Kolleginnen und Kollegen gegeben!

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Community-Antworten (14)

S
s.f.h.

09.05.2006 um 23:52 Uhr

Hallo Guter Junge

Zuerst einmal ist es schwierig, wenn du schon zurückgetreten bist, dieser Vorgang ist eigentlich nicht umkehrbar.

Es gilt grundsätzlich das ein Rücktritt gegenüber dem BRV oder dem gesamten Betriebsrat erklärt werden muss. Zu unterscheiden ist davon die bloße Absichtserklärung. Steht so im Fitting. Hast du dem BRV gesagt, "ich trete zurück", bist du draußen. Hast du dagegen gesagt, "Ich werde demnächst zurücktreten", bleibst du drin.

Allgemein kann man fragen, ob eine Amtsniederlegung so etwas Hochdramatisches ist, das man den ganzen BR zu einer Sondersitzung einberufen muß. Ganz davon abgesehen, das die Ersatzmitglieder da nichts zu suchen hatten, damit war es schon mal keine reguläre BR-Sitzung.

Ob das Verhalten der anderen Mitglieder unter den Begriff 'Nötigung' oder so etwas fällt, vermag ich nicht abzuschätzen, könnte aber sein. Dann wäre auch dein erklärter Rücktritt in Frage zu stellen, oder?

F
Fayence

10.05.2006 um 00:24 Uhr

s.f.h., der Rücktritt kann nicht mehr in Frage gestellt werden! Wenn schon die alleinige Erklärung dem BRV gegenüber ausreichend ist, dann erst recht die Erklärung vor versammelter Mannschaft.

Guter Junge, Du solltest aus diesem Vorfall die Lehre ziehn, dass mit Worten oder Absichtserklärungen sehr sorgfältig umgegangen werden muss!

S
s.f.h.

10.05.2006 um 00:42 Uhr

Hallo Fayence

Es hörte sich für mich so an, als ob da jemand nicht erwünscht war und man die Gelegenheit unter allen Umständen nutzen wollte ihn loszuwerden. Diese Inszenierung mutet ja an wie ein Gerichtsverhandlung. "Nun geben sie schon zu, zurücktreten zu wollen. Sie sehen doch welches Leid sie mit ihrer Weigerung den Betroffenen zufügen!" Eine Amtsniederlegung ist doch keine Straftat oder so etwas. Da kann man schon fragen, was das soll. Wenn das Mitglied vor versammelter Mannschaft ausdrücklich erklärt, dass es nicht zurücktreten will, aber weiter gedrängt wird... Ich weiß nicht, mein Bauch sagt mir, das geht so nicht. Ich habe aber keine blasse Ahnung, wo ich da suchen könnte.

Grundsätzlich aber stimmt, zurückgetreten ist zurückgetreten, und bleibt zurückgetreten.

F
Fayence

10.05.2006 um 00:54 Uhr

Hallo s.f.h.!

"Naja - ein Kollege kam mir zuvor, trat zurück und ich folgte ihm sodann."

Hört sich für mich nicht nach einer Zwangsentscheidung an! Aber was definitiv bleibt, ist die erfolgte und erfolgreiche Amtsniederlegung! Und daran ist, wie Du so schön beschrieben hast, nichts mehr zu ändern.

Falls Du eine Kommentierung zur Hand hast, ist das Procedere unter §24 BetrVg beschrieben.

S
s.f.h.

10.05.2006 um 01:37 Uhr

Hallo Fayence

Ich habe hier den Fitting, §24 am Ende von RN11 ist zumindest die Möglichkeit erwähnt, dass bei Drohung oder arglistiger Täuschung eine Anfechtung der Willenserklärung möglich ist. Wenn es bei Drohung oder arglistiger Täuschung möglich ist, warum dann nicht auch bei Einschüchterung, was ja auch nur eine subtilere Art der Drohung ist. Der Rücktritt des Kollegen kann auch einfach der Auslöser gewesen sein, dem Drängen nachzugeben.

Ich mag eben einfach keine selbsternannten Tribunale... Der BR ist nicht dafür da, gewählte Mitglieder zu ihrem Rücktritt zu überreden. Wenn es sich überhaupt so abgespielt hat, wie ich es in den Beitrag vom Guten Jungen hineininterpretiert habe.

K
Kölner

10.05.2006 um 09:31 Uhr

@s.f.h. Die Latte für die Anwendung des von Dir zitierten § 123 BGB hängt recht hoch. Soll heissen: Da müsste schon einiges an Drohungen geschehen sein, wie einschlägige Urteile aussagen.

G
Gevatter

10.05.2006 um 11:40 Uhr

Es ist zwar schon viele Jahre her, aber ich kann mich an eine Sache noch sehr gut erinnern. In einem Seminar erklärte ein Richter vor seinem Ruf an das BAG : " meine Damen und Herren, äußern sie niemals als Betriebsrat Rücktrittsabsichten es sei denn sie wollen zu 100,0% zurücktreten. Es obliegt dem BRV nach der Äußerung wen er als BR Mitglied ansieht und wen nicht". Das ganze Tamtam mit Sondersitzung war also völlig überflüssig. Für mich ist der Fall "Junge" eindeutig, - dieser Apfel ist endgültig geschält. Jetzt kann er nur noch als Warnung für die mit der lockeren Lippe dienen.

GJ
Guter Junge

10.05.2006 um 13:19 Uhr

Na vielen Dank für die vielen Antworten. Ich will ja har net zurück in diesen BR! Bin froh aus dem Verein raus zu sein! Die andere Seite ist tausendmal besser! : ) Mir gings nur um die Form der Sitzung! Ersatzmitglieder sind nicht zu laden, solange alle BRs im Haus sind! Ob sie nu zurücktreten oder nich ...

G
Gevatter

10.05.2006 um 13:26 Uhr

Da hast Du Recht. So geht es nun auch nicht, der Beschluß, der auf dieser Sitzung erging ist nichtig. Aber was ist jetzt die andere Seite ?

GJ
Guter Junge

10.05.2006 um 15:07 Uhr

Die andere Seite?! Das ist die Spaßseite! Die Seite, die unseren Laden ganz vorne sehn will und durch Leistung bereit ist dazu beizutragen. Dieser BR - unser BR - ist der, der Gehaltserhöhungen mit §75 BetrVG ablehnt! Ja - wir haben den BR, der unsere GF zum Feindbild erklärt hat und der BR der anfängt sich blockert zu fühlen, wenn eine BV nicht innerhalb von zwei Wochen unterschrieben auf dem Tisch liegt! Siehe meine Postings zu diesem Thema! Dank Eurer Hilfe hab ich da die Kuh vom Eis bekommen ... aber das hat man davon, wenn es eine Listenwahl gibt! Aber mir hat da ja niemand zugehört ... und jetzt haben wir eine Arbeitsplatzsicherungsmaßnahme für ewige Querulanten und Versager gegründet ... Ich hoffe, ich krieg die 25% der Belegschaft auf meine Seite ...

G
Gevatter

10.05.2006 um 15:13 Uhr

kommt mir irgendwie so vor, als würdest Du auch unter einem anderen nick hier posten.

GJ
Guter Junge

10.05.2006 um 16:38 Uhr

Ich bin Guter Junge! Welchen weiteren Nick magst Du mir denn zurechnen? neugierig

G
Gevatter

10.05.2006 um 19:55 Uhr

Vergiß es, deine Wortwahl kommt mir nur irgendwie bekannt vor. Nun, offensichtlich sind die "Querulanten und Versager" aber gewählt worden, vielleicht bist Du ein schlechter Verlierer ?

GJ
Guter Junge

11.05.2006 um 11:38 Uhr

Ich bin sehr wohl ein schlechter Verlierer! Das ist richtig! Mein Ziel, wenn ich morgens aufstehe, lautet: GEWINNEN! Nicht zweiter oder so - erster sein ist mein Ziel! Und gewählt werden bei einer Listenwahl doch höchstens die ersten beiden einer Liste - der Rest sind die bitteren Pillen, die man schluckt! Leider besteht der BR nur noch aus Ersatzmitgliedern! Und bei der Nummer hab nicht nur ich verloren sondern unser ganzes Unternehmen!

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