In unserem Betrieb existiert die Aussage, daß Internet nicht für private Zwecke zu nutzen sei. Eine hierzu existierende Betriebsvereinbarung ist nicht nur sehr alt, sondern auch wohl anfechtbar, weil kein dazugehöriger Beschluß vom BR existiert.
Ein BR-Mitglied setzt sich nun über dieses Verbot hinweg, surft privat, liest und beantwortet private mails, chattet über Facebook und argumentiert das alles auch so, daß diese Betriebsvereinbarung nicht gültig sei.
Außerdem dürfte der Arbeitgeber den PC des BR-Mitgliedes eh nicht ausspähen (weil er BR-Mitglied sei) und die Spionage an seinem Rechner deshalb nicht zulässig.

Ich bin neu im BR und möchte bitte wissen, ob das tatsächlich so ist. Ein anderes BR Mitglied vertritt nämlich eine ganz andere Auffassung, daß der Arbeitgeber sehr wohl das Recht hat, mögliche Arbeitsverletzungen und Arbeitszeitverletzungen durch Überwachung herauszufinden, und den Arbeitnehmer dann verhaltensbedingung kündigen kann, auch wenn er BR ist.

Viele Grüße,
Rosi