Erstellt am 14.01.2016 um 12:31 Uhr von Pjöööng
Zuerst einmal existiert eine Urlunde auf Grund derer man davon ausgehen darf, dass die BV rechtmäßig zu Stande gekommen ist. Ob es dann vor einem Arbeitsgericht gelingt, nachzuweisen, dass der BRV diese Urkunde ohne einen legitimierenden Beschluss unterschrieben hat ist durchaus fraglich, insbesondere wenn dieser BR nicht mehr existiert. Insofern bewegt sich dieses BRM auf sehr dünnem Eis.
Wenn der BR heute "weiß" dass die BV anfechtbar ist, dann sollte er die Anfechtung auch unverzüglich erklären. Dann lässt sich das rechtssicher im Sinne aller AN klären.
In der Tat darf der Arbeitgeber den Rechner des BRM nicht überwachen. Innerhalb des Firmennetzwerkes fallen aber dennoch Daten an, bei denen der Arbeitgeber gar nicht vermeiden kann, dass auch Daten von BRM erfasst werden.
Da sich das BRM hier moralisch sehr bedenklich verhält, könnte der Arbeitgeber auch auf den Gedanken kommen, die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bis an die Grenze der Legalität auszunutzen. Der Anfangsverdacht ergibt sich dann nicht, weil der Arbeitgeber Daten gesammelt hat, sondern weil eben mal jemand zufälligerweise hinter dem BRM steht, während dieser im Facebook chattet.
Arbeitszeitbetrug begeht dieses BRM in jedem Falle und hier hat der Arbeitgeber gute Möglichkeiten dies abzustellen.
Außerdem stelle ich mir gerade eine Betriebsversammlung vor in der der Arbeitgeber anmerkt, dass er festgestellt hat, dass im Betrieb regelmäßig gegen die BV verstoßen wird, er aber bei näherer Analyse festgestellt habe, dass die dazugehörigen Rechner von Personen genutzt werden bei denen ihm das BetrVG Schwierigkeiten macht, diese Verstöße zu ahnden.
Erstellt am 14.01.2016 um 12:33 Uhr von Belveda
Wenn die existierende BV nicht gültig ist, gilt meiner Meinung nach das, was der AG festlegt. Sprich: wenn er private Nutzung des Internets nicht ausdrücklich erlaubt, ist es verboten.
Schau mal hier, das könnte noch was für dich sein:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Surfen-bis-der-Chef-kommt-Private-Internetnutzung-kann-Job-kosten-1738035.html
Erstellt am 14.01.2016 um 12:44 Uhr von fkusi
Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitgebers, festzulegen, ob und in welchem Umfang Sie und Ihre Kollegen das Internet privat nutzen dürfen. Bei der Entscheidung, ob er die private Nutzung überhaupt zulässt, haben Sie als Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. An die Festlegung müssen Sie und Ihre Kollegen sich halten.
Entscheidet sich Ihr Arbeitgeber, die private Nutzung des Internets zuzulassen, und will er die Voraussetzungen dafür regeln, haben Sie ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz). Sie müssen bei der Ausgestaltung der Regeln beteiligt werden.
Erstellt am 14.01.2016 um 13:03 Uhr von gironimo
>dann verhaltensbedingung kündigen kann, auch wenn er BR ist.<
jedenfalls nicht ordentlich; bestenfalls fristlos. Ich vermute, dass Dein Kollege darauf baut, dass diese Angelegenheit ggf. wie das "Hornberger Schießen" ausgehen wird. Offen sprechen solltet Ihr dennoch darüber.
Wichtiger erscheint mir aber die wahrscheinlich ungültige BV. Hier sollte sich der BR für Richtssicherheit einsetzen und mit dem AG über das fehlen des Beschlusses reden. Vorher sollte klar sein, was Ihr wollt. Eine neue geänderte BV oder die alte durch nachträglichen Beschluss gültig machen.
Erstellt am 14.01.2016 um 13:39 Uhr von paula
und gironimo was ist wenn der AG keine neue BV abschließen will? Er braucht ja keine um ein solches Verbot anordnen zu können. Es stellt sich doch zunächst mal die Frage ob in der BV etwas drin ist, was dem BR vielleicht wichtig ist. Bei deinem Vorgehen kann auch das Bonbon weg sein. Daher sollte man m.E. erst mal abwägen, was man da anrührt....
Erstellt am 14.01.2016 um 14:29 Uhr von Rosineuling
Habt erstmal alle vielen Dank für die Infos.
Es wurde bereits im BR-Gremium darüber offen gesprochen, und es herrschen widersprüchliche Meinungen. Auch viele Kollegen haben diesen BR-Kollegen darauf angesprochen, dass er sich auf dünnem Eis bewegt. Heute gab es diese Meldung hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Firma-durfte-Mitarbeiter-wegen-privater-Nachrichten-kuendigen-3070464.html
und so wurde das wieder Thema, deshalb ich hier gefragt.
Er sieht das als für ihn nicht zutreffend, argumentiert weiter damit dass sein PC für den AG tabu sei (wegen BR), dass er nicht kündbar sei (wegen BR) und er müsse ja auch in seiner BR Tätigkeit das Internet für Recherche nutzen, und dann wäre es ja kein Ding, mal ein youtube Video anzusehen,oder seine Mails zu checken.
An die BV wird wohl erstmal keiner rangehen, wie Paula schon geschrieben hab, da sind noch ein paar andere Punkte verknüpft, die ungern dann zum Opfer fallen.
Ich persönlich habe den Verdacht, daß der BR Kollege es darauf anlegt, die Kündigung zu bekommen, und dann vor Gericht Recht zu bekommen und eine gute Abfindung herauszuschlagen. Gesagt hat er jedenfalls mal, sollen sie mich doch kündigen, ich sitze eh am längeren Hebel. Vielleicht sollte man aber auch nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen.
Viele Grüße
Rosi
Erstellt am 14.01.2016 um 14:37 Uhr von Pjöööng
Dieser Kollege hat den Sinn und Zweck des BR-Amtes noch nicht ganz verinnerlicht.
Erstellt am 14.01.2016 um 14:45 Uhr von paula
schön wenn er so offen über seine Verfehlungen spricht. Ich bin gespannt wann diese Info beim AG landet und er seine Maßnahmen ergreift. Dann können wahrscheinlich Richter eines Tages über dieses Fehlverhalten urteilen.
In meinen Augen ist das Verhalten des Kollegen dumm und dreist
Erstellt am 14.01.2016 um 15:16 Uhr von Pickel
Hier wurde eigentlich schon alles gesagt. Nur eins noch in aller Deutlichkeit:
Bei einer Kündigung wegen persönlichen Fehlverhaltens (unerlaubtes Surfen) hilft dem Kollegen das BR-Amt in keiner Weise weiter. Denn eine Kündigung wegen wiederholten AZ-Betrugs wird nicht nur das BR-Amt verhindert. Bei derartigen Verfehlungen ist er wie jeder andere MA auch kündbar.
Erstellt am 14.01.2016 um 20:53 Uhr von Ernsthaft
Die Weisheit hättest du dir auch schenken können, da allen hier bestens bekannt.
Die Frage wäre hier erstmal, ob es sich um einen Betriebsratsrechner oder Arbeitsrechner handelt?
Ist es ein Arbeitsrechner, sitzt der Chef vielleicht schon im Nebenzimmer und reibt sich das Händchen. Ist es ein Betriebsratsrechner, sollte ihm das Gremium mal die Finger verbiegen oder am besten gleich ganz nach Hause schicken. Wurde bei uns so praktiziert und der ewig im Netz spielende, wurde durch ein Lecker Mädle ersetzt.
Erstellt am 15.01.2016 um 13:45 Uhr von Rosineuling
Es handelt sich hierbei um seinen Arbeitsrechner. Einen richtigen Betriebsratsrechner gibt es gar nicht. Jedes BR-Mitglied arbeitet und schreibt auch vom Arbeitsrechner.