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Rückzug von Bewerbern

L
letzeburg
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns kommt es öfters vor, dass Bewerber die neue Stelle nicht antreten nachdem das Anhörungsverfahren durchlaufen wurde und der BR der Einstellung zugestimmt hat. Ärgerlich ist, dass der BR diese Infos nur zufällig erhält. Seht ihr eine Möglichkeit den AG zu seiner rechtzeitigen Unterrichtung zu zwingen.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

12.01.2016 um 15:11 Uhr

Nein - aber wenn es für den BR wichtig ist, kann man den AG davon überzeugen.

O
outofmemory

12.01.2016 um 18:15 Uhr

Wenn Ihr von dem AG nicht die Information bekommt, dann könnte dies jedoch über die Mitarbeiterlisten sichtbar werden. Die MA, die nicht die Stelle antreten, sollten dort nicht auftauchen. Da müsste man halt mit einer Wiedervorlage arbeiten.

C
Challenger

12.01.2016 um 22:10 Uhr

Tach auch, meiner Auffassung nach liegt der Fall der Personalplanung nach §92 BetrVG vor. Denn springen Bewerber ab,befindet sich der AG wieder im Planungsstadium,sofern die vorgesehenen Arbeitsplätze weiterhin besetzt werden sollen. Aus diesem Grunde halte ich den AG für verpflichtet,daß er Euch über den Absprung der Bewerber zeitnah informiert. Sofern inner- betriebliche MA geeignet sind,die Arbeitsplätze zu besetzen,würde ich an Euerer Stelle vom AG verlangen,daß Diese nach §93 BetrVG ausgeschrieben werden.

O
outofmemory

13.01.2016 um 09:28 Uhr

Und was ist, wenn der AG keine Personalplanung macht?

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