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Muss MA kündigen bei Rente mit 63?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Ein MA will im Einvernehmen mit dem Arbeitgebrt (Umstrukturierung) die Rente mit 63 beantragen. Er hat 45 versicherte Jahre voll und kann dann abschlagsfreie Rente beantragen. Nun hat ihm der AG einen vorformulierten Brief geschickt, mit welchem er das Arbeitsverhältnis kundigen soll. Ist das denn nötig?

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Community-Antworten (5)

B
Belveda

12.01.2016 um 08:18 Uhr

Hallo Seesee, kommt ganz auf den Arbeitsvertrag an, ob da irgendwas zum Renteneintrittsdatum drin steht. Ich kenne es auch, dass solche "alten Hasen" einen Vertrag haben, bei dem sie für den Rentenantritt kündigen müssen.

M
Mattes

12.01.2016 um 08:54 Uhr

Vor ein paar Monaten war das gleiche bei uns.

Der MA musste auch kündigen. Aber bitte erst wenn der Antrag genehmigt ist.

G
gironimo

12.01.2016 um 09:11 Uhr

Wenn er natürlich weiter arbeiten will, weil die Rente vorne und hinten nicht reicht, kann er es tun (zeitlich unbegrenzt), wenn nichts anderes im Vertrag oder Tarif steht.

P
Pickel

12.01.2016 um 09:47 Uhr

Da Rente mit 63 ein Wahlrecht ist, kann das automatische Ende gar nicht vertraglich geregelt worden sein. Es muss selbstverständlich aktiv kündigen. Wie stellst du es dir sonst vor?

H
Hartmut

12.01.2016 um 10:27 Uhr

Seesee, ich verstehe eines noch nicht ganz. Du schreibst, der MA will 'im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber' mit 63 in Rente gehen. Wenn dem aber so ist, warum macht man dann keinen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag? Was spricht dagegen?

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