Erstellt am 04.12.2006 um 07:41 Uhr von Konrad
Hallo,
Du solltest möglichst mit der zuständigen Gewerkschaft (wenn einer Mitglied ist) in Verbindung setzten und das Vorhaben mit denen abzustimmen.
Ihr solltet als erstes einen Wahlvorstand mit dem Ziel einen Betriebsrat zu gründen, wählen. Bei der Größe eures Betriebes rufen in der Regel drei Kollegen zu einer Betriebversammlung, in der der Wahlvorstand gewählt wird, auf.
Ihr müsst euch unbedingt die Wahlordnung (WO) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) besorgen. Darin ist alles zur Wahl geregelt.
Die Kollegen, die das ganze vorbereiten, geniessen bereits besonderen Kündigungsschutz!
Es sind Fristen beim Wahlvorgang einzuhalten, ob das zeitlich für euch nicht reicht ?
Erstellt am 04.12.2006 um 17:23 Uhr von Fayence
Konrad,
irgendwie kam mir der Text doch mehr als bekannt vor...
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Hallo,
ihr solltet als erstes einen Wahlvorstand mit dem Ziel einen Betriebsrat zu gründen, wählen. Bei der Größe eures Betriebes rufen in der Regel drei Kollegen zu einer Betriebversammlung, in der der Wahlvorstand gewählt wird, auf.
Ihr müsst euch unbedingt die Wahlordnung (WO) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) besorgen. Darin ist alles zur Wahl geregelt.
Weiter macht es Sinn, sich mit der zuständigen Gewerkschaft (wenn einer Mitglied ist) in Verbindung zu setzten und das Vorhaben mit den ab zu stimmen.
Die Kollegen, die das ganze vorbereiten, geniessen bereits besonderen Kündigungsschutz!
LG
Oli
Antwort 1 Erstellt am 02.12.2006 - 10:41 Uhr von Oliver768 --------- 43176
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P.S.
Der Wahrheitsgehalt wird weder besser, indem man sich per Copy & Paste in einem anderen Thread bedient, noch wenn man sich ev. einen anderen Nick zulegt!