Schönen guten Tag,

erneut eine kleine Frage:

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich, BRV in Y GmbH mit Übergangsmandat für die M GmbH, nicht im Wahlvorstand für die dort stattfindende Erstwahl eines BR sein kann, da ich in der M GmbH nicht wahlberechtigt nach BetrVG §16, 1, 1 bin?

Dankesehr
zdophers