Übergangsmandat vs. Wahlvorstand
Schönen guten Tag,
erneut eine kleine Frage:
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich, BRV in Y GmbH mit Übergangsmandat für die M GmbH, nicht im Wahlvorstand für die dort stattfindende Erstwahl eines BR sein kann, da ich in der M GmbH nicht wahlberechtigt nach BetrVG §16, 1, 1 bin?
Dankesehr zdophers
Community-Antworten (2)
06.01.2016 um 16:47 Uhr
Ja
08.07.2021 um 15:01 Uhr
Hallo zdophers,
ich habe ein ähnliches Problem. Wir als BR haben ein Übergangsmandat für eine Abteilung, die bei uns abgespalten und in ein anderes Unternehmen ohne BR übergeht.
Mein Fragestellung resultiert aus diesem Text: "Bestellung von Wahlvorständen, Neuwahlen Der Übergangs-Betriebsrat hat insbesondere unverzüglich Wahlvorstände zur Neuwahl des regulären Betriebsrats der neu geschaffenen Betriebseinheit zu bestellen. Das Übergangsmandat endet, sobald in den Betriebsteilen ein neuer Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, spätestens jedoch sechs Monate nach Wirksamwerden der Spaltung oder Zusammenfassung. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann das Übergangsmandat um weitere sechs Monate verlängert werden. (§ 21 Abs. 1 S. 2 bis 4 BetrVG) ." Quelle: https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/%C3%9C/uebergangsmandat.html
Wie stellen wir es als BR an, in dem Unternehmen, in das unsere Mitarbeiter übergehen, Wahlvorstände zu bestellen? Der Prozess ist uns völlig unklar. Bis zum Termin mit unserem Anwalt sind es noch 2 Wochen. Wir wollen uns vorher auch schon schlau machen.
Wir sind für jeden Tipp dankbar.
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