Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Drei Töchterunternehmen (alle GmbHs) eines Konzerns mit demselben Standort ziehen in ein (neues, größeres) Gebäude am selben Standort, wo die Mitarbeiter aller drei Unternehmen Platz finden sollen. Wie sieht es mit der Mitbestimmung aus, wenn die drei Unternehmen (innerhalb des neuen Gebäudes) weiter räumlich getrennt agieren bzw. wenn entschieden wird, die Mitarbeiter gemäß ihren Funktionen im Gebäude zusammensitzen und -arbeiten zu lassen? Macht das überhaupt einen Unterschied?
Und falls Mitbestimmung bejaht wird, ist dann ein Interessenausgleich mit Sozialplan fällig, da der Umstand des Zusammenarbeitens von Mitarbeitern rechtlich getrennter Gesellschaften eine Betriebsänderung darstellt?