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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

UMZUG - MITBESTIMMUNG - BETRIEBSÄNDERUNG

B
BRPöhler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Drei Töchterunternehmen (alle GmbHs) eines Konzerns mit demselben Standort ziehen in ein (neues, größeres) Gebäude am selben Standort, wo die Mitarbeiter aller drei Unternehmen Platz finden sollen. Wie sieht es mit der Mitbestimmung aus, wenn die drei Unternehmen (innerhalb des neuen Gebäudes) weiter räumlich getrennt agieren bzw. wenn entschieden wird, die Mitarbeiter gemäß ihren Funktionen im Gebäude zusammensitzen und -arbeiten zu lassen? Macht das überhaupt einen Unterschied? Und falls Mitbestimmung bejaht wird, ist dann ein Interessenausgleich mit Sozialplan fällig, da der Umstand des Zusammenarbeitens von Mitarbeitern rechtlich getrennter Gesellschaften eine Betriebsänderung darstellt?

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

05.01.2016 um 13:45 Uhr

Es könnte hier ein gemeinsamer Betrieb entstehen. Damit wäre dann wohl auch ein gemeinsamer BR zu wählen.

Für die AN wäre zu prüfen, ob Versetzungen vorliegen. Alleine die Tatsache, dass ich in Zukunft neben Lieschen Müller sitze und nicht mehr neben Ernst August, stellt noch keine Versetzung dar.

Die Sinnhaftigkkeit eines Interessenausgleiches würde ich hier bejahen, für einen Sozialplan fehlt mir im Moment die Phantasie.

G
gironimo

05.01.2016 um 13:45 Uhr

allein der Umzug kann eine Betriebsänderung sein. Da kommt die Entfernung ins Spiel (u.U. können schon zwei Kilometer zu wirtschaftlichen Nachteilen der AN führen)

und ob die Änderung der Betriebsorganisation eine Betriebsänderung darstellt, wäre aus den Einzelfaktoren genauer zu hinterfragen.

Wenn der BR "sonstige" Nachteile für die AN sieht, würde ich auf jeden Fall erst einmal von einer Betriebsänderung ausgehen. Um diesen Punkt genauer zu durchleuchten könnt Ihr ja einen Sachverständigen hinzuziehen (je nach Fall entweder gemäß § 111 BetrVG oder § 80.3 BetrVG).

Möge dann der AG darlegen, dass es keine Betriebsänderung ist.

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