Einstellung Minijob eingruppierung
Hallo, Wir sind eine Kinder und Jugendhilfeeinrichtung. Unser Gremium ist noch recht neu und wir stehen vor der folgenden Frage: Minijobber werden bei uns mit 12€ die Stunde eingestellt. Nun lag uns eine Einstellung von einem Mann vor, der 12,50€ die Stunde bekommen soll. Wir haben nun der Einstellung zugestimmt, jedoch der Eingruppierung nicht, da wir hier die nicht Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sehen.
- War diese Entscheidung richtig?
- Der AG argumentiert nun mit den Urteilen BAG, 12. 10. 2011 − 10 AZR 510/10 und BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03 wie können wir gut gegenargumentieren?
Sind über jede Hilfe dankbar.
Community-Antworten (5)
26.01.2023 um 10:29 Uhr
Wieviel Stunden gehen denn die Kolleginnen und Kollegen mit 12€/ Stunde pro Monat arbeiten und wieviel Stunden soll der Kollege mit den 12,50 € pro Stunde arbeiten gehen?
26.01.2023 um 10:38 Uhr
Alle sollen als 520€ Kräfte eingestellt werden, also ca. 9,5Std/Woche max 43 Std. im Monat Eine genauere Aufschlüsslung liegt durch die AG nicht vor.
26.01.2023 um 10:50 Uhr
Okay. Durch den Mindestlohn von 12€ Stunde kann der neue Kollege nur 41 Stunden arbeiten. 520/12,50 € Stunde = 41,6. Ich würde da jetzt kein Problem sehen. Bei der ArbZ ist ein Auge draufzuwerfen.
Vielleicht hilft das hier weiter:
26.01.2023 um 10:51 Uhr
Ich glaube, der Gleichbehandlungsgrundsatz wird hier falsch angewendet. Der AG sucht MA und muss ggf. Kräften mehr bezahlen, damit sie sich dafür entscheiden, bei Euch "anzufangen". Er ist da mEn in der Entscheidung frei, einem neuen MA 0,50 Euro / h mehr zu zahlen.
Vor allem reden wir hier ja auch nicht von einer "richtigen" Eingruppierung ... also von "es gibt Tarifgruppe 1,2,3,4,5 und der MA gehört in 5, aber der AG steckt ihn in 3".
26.01.2023 um 11:18 Uhr
Ach ja, vielleicht solltet ihr auch das hier beachten:
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