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Zuständigkeit Betriebsrat, wenn anderer Erfüllungsort

J
jumanji
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich arbeite in einem großen Konzern im Gesundheitsbereich. Dieser hat diverse Servicegesellschaften, unter anderem XY Gesellschaft IT in der Stadt weit weg. Die XY Gesellschaft hat einen Betriebsrat und der Konzern einen Konzernbetriebsrat. Ich bin bei der XY Gesellschaft IT in der Stadt weit weg als IT-Koordinator angestellt. Laut Arbeitsvertrag ist der Erfüllungsort im Krankenhaus ABC in Schleswig/Holstein vereinbart, in dessen nähe ich auch wohne. Welcher Betriebsrat ist für mich zuständig? Betriebsrat Servicegesellschaft XY, im Krankenhaus ABC oder keiner von diesen?

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Community-Antworten (11)

N
nicoline Akzeptiert

29.12.2015 um 15:15 Uhr

Hallo jumanji, zunächst mal würde ich sagen, der BR der Servicegesellschaft, bei der Du jetzt angestellt bist. Ich gehe davon aus, dass du nicht als Leiharbeitnehmer in dem KH ABC arbeitest, sondern, dass das KH ABC einen Dienstleistungsvertrag mit Deiner IT Gesellschaft abgeschlossen hat und, dass das KH selber auch zu dem großen Konzern gehört. Ich gehe weiter davon aus, dass du, vielleicht sogar bis vor kurzem, als IT Koordinator in dem KH gearbeitet hast, in dem du jetzt als Angestellter der Servicegesellschaft weiterarbeitest. Wenn dem so ist, ware zu klären, ob in dem KH oder in den KH in dem/denen du jetzt arbeitest, genügend MA dieser IT Gesellschaft beschäftigt sind, um einen eigenen BR gründen zu können.

P
paula

29.12.2015 um 14:58 Uhr

vielleicht sogar beide. Es ist eine Frage in welcher Art und Weise du in den Betrieb im Krankenhaus integriert wirst. Schon mal Euren BR und den des Krankenhauses dazu kontaktiert?

J
jumanji

29.12.2015 um 15:04 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Ich bin in dem Krankenhaus nicht integriert, ich darf dort die Räumlichkeiten und Ressourcen nutzen. Ich betreue in dem Bundesland noch weitere 7 Krankenhäuser rein Projektbezogen. Der Betriebsrat der XY Gesellschaft meinte, er wäre nicht Zuständig, allerdings bin ich ein Sonderfall. Wobei das ja nicht richtig sein muss, da ich nicht in dem Krankenhausbetrieb integriert bin und auch weitere Häuser projekttechnisch betreue. Ergo auch mehrmals im Monat zu den anderen Häusern fahre.

J
jumanji

29.12.2015 um 15:28 Uhr

Hi Nicoline,

danke für die Antwort. Ja, das KH gehört mit zu dem Konzern und sicher gibt es dort einen Dienstleistungsvertrag. Das Geld fließt also linke Tasche rechte Tasche ;) Leiharbeiter war ich nicht, bin auch keine Leihgabe oder habe zuvor in dem KH gearbeitet. Sondern eher Dienstleister in diesem und den anderen Häusern im Bundesland SH.

Hintergrund ist , dass ich kurz vor Ende (31.12.) der Probezeit gekündigt (14.12.) wurde. Es gab ein schriftliches Probezeitendgespräch (18.11.) mit positiver Bewertung und Übernahme über die Probezeit. Daher scheint die Kündigung willkürlich.

Eine Information an der BR von XY Gesellschaft IT ist nicht erfolgt. Nur ist durch das Konstrukt niemand von dem BR sicher, ob die für mich zuständig sind oder nicht. Es sind 6 weitere Kollegen der Gesellschaft vor Ort, eine Gründung eines BR ist bisher gescheitert. Wobei diese ausschließlich für das KH zuständig sind, was bei mir nicht der Fall ist.

G
gironimo

29.12.2015 um 16:25 Uhr

Wenn keiner der BRs gehört wurde, wäre dies ja ein Glücksfall. Du musst dann ohnehin zum Arbeitsgericht gehen und gegen die Kündigung klagen. Mit der Begründung, der BR sei nicht gehört worden. Es wird sich dann zeigen, welcher BR zuständig gewesen wäre.

3 Wochenfrist beachten!

J
jumanji

29.12.2015 um 16:40 Uhr

Ja in der Tat ist es ein Glücksfall, wenn der BR in XY zuständig ist. Sofern es ein BR der IT vor Ort wäre, der keinen hat, dann sieht es schlecht aus.

Beim Anwalt war ich, er ist der Meinung, dass der BR in XY zuständig ist. Anscheinend ist es mit Konzernen, diversen Servicegesellschaften und anderen Arbeitsorten schwierig, die Zuständigkeit des BR zu ermitteln. Ich habe schon viel nachgelesen, blicke durch diesen Dschungel von BetrVG und solchen Konstellationen nicht durch. Schön und einfach wäre es, immer der BR, wo man den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat.

OK, dann muss das Gericht wohl über die Zuständigkeit des BR entscheiden.

K
Kölner

29.12.2015 um 17:51 Uhr

Ich wäre nicht zu optimistisch...

Was und wie willst Du denn klagen? Das KSchG hilft Dir dabei jedenfalls nicht...

J
jumanji

29.12.2015 um 18:33 Uhr

Sofern der BR zuständig ist, ist die Kündigung unwirksam, da der BR nicht informiert wurde. Außerdem scheint die Kündigung gemäß § 242 BGB willkürlich, weil eine Beschäftigung über die Probezeit schriftlich befürwortet wurde.

Aber in ganzen geht es nicht darum, sondern welche BR zuständig ist.

K
Kölner

29.12.2015 um 18:58 Uhr

Moment. Was willst Du denn mit Treu und Glauben? In der Probezeit kann ein AG Dir 15.000mal versprechen (auch schriftlich), Dich unbedingt halten zu wollen, um Dich am 31.12.15 dann doch zu kündigen - ohne Angabe von Gründen. Einfach so - aus dem Ärmel; siehe auch BAG Urteil aus 2013.

Dein einziger Strohhalm ist die mögliche (!) Nichtanhörung des BR...

Und Du solltest Dich sputen das in Erfahrung zu bringen: Am 05.01.16 sind die drei Wochen (so Deine Angaben stimmen) um.

P
Pjöööng

30.12.2015 um 12:20 Uhr

Wobei für Jumanji im Moment eigentlich die Frage, welcher BR zuständig gewesen wäre, ziemlich zweitrangig ist. Er kann die Anhörung des BR mit Nichtwissen bestreiten, dann ist es am Arbeitgeber nachzuweisen, dass entweder der BR angehört wurde,oder kein BR anzuhören war.

Weist hier der Arbeitgeber nach, dass der BR angehört wurde (egalwelcher), so wird man in diesem Falle dessen Zuständigkeit bestreiten.

Ist der Arbeitgeber der Auffassung, dass kein BR zu hören war, dann wird man eine BR-Zuständigeit darlegen müssen. Hier wird es nicht zuletzt von der Konzernstruktur abhängen, welcher BR zuständig gewesen sein wird. Dabei würde ich primär darauf abzielen,mit welchem Betrieb bzw. Unternehmen der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.

J
Jumanji

30.12.2015 um 12:51 Uhr

Hallo Pjöööng,

danke für die sehr gute Erläuterung. Es wurde keiner der BR angehört, dass habe ich nachweislich schriftlich. Ich habe schon einige gefragt. Ich bin auch nicht in den Betrieb integriert.

Die KschG ist eingereicht, wegen nicht Anhörung und § 242 BGB.

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