Erstellt am 25.01.2023 um 11:03 Uhr von Muschelschubser
Hilft dieses grobe Raster?
https://metall-tarif.info/tarifinformationen/eingruppierung/
https://www.igmetall.de/tarif/tariftabellen/metall-und-elektroindustrie
Ansonsten muss im Hause doch der komplette TV irgendwo vorliegen (BR?), oder Ihr fordert ihn mal bei der IGM an. Online habe ich auf die Schnelle jedenfalls keinen gefunden.
Dort müssten dann ja auch die Merkmale der jeweiligen Entgeltgruppe aufgeführt sein, mit denen man die eigene Tätigkeitsbeschreibung abgleichen kann.
Findet man seine eigene Tätigkeit dann in einer höheren Entgeltgruppe wieder, könnte man auf dieser Basis einen Antrag auf Umgruppierung begründen.
Dies kann der BR übrigens auch tun. Untermauern ließe sich das dadurch, dass man Mitarbeiter mit vergleichbarer Tätigkeit als Vergleich heranzieht. Das kann am ehesten der BR prüfen, indem er Einsicht in die Vergütung beantragt. Der Mitarbeiter hat davon ja i.d.R. keine Kenntnis.
Wird dann die Umgruppierung trotzdem noch abgelehnt, bleibt leider nur noch die Entscheidung, ob man deswegen vor das Arbeitsgericht ziehen will oder nicht.
Erstellt am 25.01.2023 um 11:17 Uhr von MarcS33
Hi,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Raster ist mir mit den entsprechenden Aufgaben bekannt, das passt auch soweit. Das Problem besteht darin, dass die Führungskraft die gleichen Aufgaben ausführt wie der Mitarbeiter, zusätzlich aber noch disziplinarische Verantwortung für die 5 Mitarbeiter mit gleicher ERA-Stufe und gleichen Aufgabengebiet hat, daher die Anfrage zur Umgruppierung.
Beispielhaft könnte man es auch so veranschaulichen:
5 Schlosser arbeiten in einer Abteilung, der 6te Schlosser führt die gleichen Tätigkeiten aus, verantwortet aber zudem noch die Kostenstelle und disziplinarischen Tätigkeiten der 5 anderen Schlosser.
Gruß
Erstellt am 25.01.2023 um 12:27 Uhr von IlkaB
Euer Betriebsrat bzw. euer Entgeltausschuss kann die Arbeitsbeschreibungen überprüfen. Es geht nie um Mitarbeiter Max Müller, sondern um die Stelle "Schlosser" oder "Teamleitung Schlosser"
Bei uns setzt man sich dazu mit dem Vorgesetzten der Stelle und der Personalabteilung zusammen, überprüft die in der Arbeitsbeschreibung aufgeführten Arbeiten auf Vollständigkeit und wenn man soweit ist dass man sagt die Arbeitsbeschreibung passt jetzt, wird über die Bewertung der Stelle in ERA verhandelt.
Erstellt am 26.01.2023 um 07:52 Uhr von MarcS33
Hallo,
die Frage ist ja nicht nach dem Prozedere, sondern ob es innerhalb ERA einen Passus gibt, der besagt, dass eine Führungskraft nicht auf der Stufe seiner Mitarbeiter sein darf bzw. ob es hierzu ein Fallbeispiel in den ERA Niveaubeispielen gibt, leider konnte ich bisher keins finden.
VG und danke schonmal!