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ERA Metall & Elektro - gleiche Stufe als Vorgesetzter

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MarcS33
Jan 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Betrieb wird gemäß ERA Tarif Metall und Elektro bezahlt. Nun haben wir einen Fall bei dem das HR einem Mitarbeiter eine Umgruppierung verweigert, obwohl der Mitarbeiter Führungskraft ist und disziplinarische Verantwortung für Mitarbeiter hat, die ebenfalls seine ERA-Eingruppierung haben. Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass Vorgesetzte nie auf einer Stufe mit den Mitarbeitern angesiedelt sind, sondern mindestens eine Stufe höher. Leider konnte ich bisher keine Quelle in den Tarifverträgen finden. Ich hoffe nun, dass mir jemand hier im Forum vielleicht weiterhelfen kann.

VG Marc

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Community-Antworten (4)

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Muschelschubser

25.01.2023 um 12:03 Uhr

Hilft dieses grobe Raster?

https://metall-tarif.info/tarifinformationen/eingruppierung/ https://www.igmetall.de/tarif/tariftabellen/metall-und-elektroindustrie

Ansonsten muss im Hause doch der komplette TV irgendwo vorliegen (BR?), oder Ihr fordert ihn mal bei der IGM an. Online habe ich auf die Schnelle jedenfalls keinen gefunden.

Dort müssten dann ja auch die Merkmale der jeweiligen Entgeltgruppe aufgeführt sein, mit denen man die eigene Tätigkeitsbeschreibung abgleichen kann.

Findet man seine eigene Tätigkeit dann in einer höheren Entgeltgruppe wieder, könnte man auf dieser Basis einen Antrag auf Umgruppierung begründen.

Dies kann der BR übrigens auch tun. Untermauern ließe sich das dadurch, dass man Mitarbeiter mit vergleichbarer Tätigkeit als Vergleich heranzieht. Das kann am ehesten der BR prüfen, indem er Einsicht in die Vergütung beantragt. Der Mitarbeiter hat davon ja i.d.R. keine Kenntnis.

Wird dann die Umgruppierung trotzdem noch abgelehnt, bleibt leider nur noch die Entscheidung, ob man deswegen vor das Arbeitsgericht ziehen will oder nicht.

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MarcS33

25.01.2023 um 12:17 Uhr

Hi, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Raster ist mir mit den entsprechenden Aufgaben bekannt, das passt auch soweit. Das Problem besteht darin, dass die Führungskraft die gleichen Aufgaben ausführt wie der Mitarbeiter, zusätzlich aber noch disziplinarische Verantwortung für die 5 Mitarbeiter mit gleicher ERA-Stufe und gleichen Aufgabengebiet hat, daher die Anfrage zur Umgruppierung. Beispielhaft könnte man es auch so veranschaulichen: 5 Schlosser arbeiten in einer Abteilung, der 6te Schlosser führt die gleichen Tätigkeiten aus, verantwortet aber zudem noch die Kostenstelle und disziplinarischen Tätigkeiten der 5 anderen Schlosser.

Gruß

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IlkaB

25.01.2023 um 13:27 Uhr

Euer Betriebsrat bzw. euer Entgeltausschuss kann die Arbeitsbeschreibungen überprüfen. Es geht nie um Mitarbeiter Max Müller, sondern um die Stelle "Schlosser" oder "Teamleitung Schlosser"

Bei uns setzt man sich dazu mit dem Vorgesetzten der Stelle und der Personalabteilung zusammen, überprüft die in der Arbeitsbeschreibung aufgeführten Arbeiten auf Vollständigkeit und wenn man soweit ist dass man sagt die Arbeitsbeschreibung passt jetzt, wird über die Bewertung der Stelle in ERA verhandelt.

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MarcS33

26.01.2023 um 08:52 Uhr

Hallo, die Frage ist ja nicht nach dem Prozedere, sondern ob es innerhalb ERA einen Passus gibt, der besagt, dass eine Führungskraft nicht auf der Stufe seiner Mitarbeiter sein darf bzw. ob es hierzu ein Fallbeispiel in den ERA Niveaubeispielen gibt, leider konnte ich bisher keins finden.

VG und danke schonmal!

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